Neun Verhaltenstipps im Falle eines Unfalls

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Was sollte man als Unfallbeteiligter beachten?

Oft sind Sie nach einen Unfall erstmal auf sich allein gestellt. Nachfolgend ein paar Verhaltenstipps, damit Sie schneller und richtigerweise zu Ihrem Recht kommen:

  1. Unfallstelle sichern, sofort die Polizei und wenn nötig Rettungswagen rufen.
  2. Kühlen Kopf bewahren und nicht vom Unfallgegner oder weiteren Beteiligten einschüchtern lassen.
  3. Keine spontanen Schuldanerkenntnisse gegenüber Unfallgegner oder Sicherheitskräften abgeben.
  4. Nichts verändern, bevor die Polizei eintrifft. Wird doch etwas bewegt, Skizze anfertigen oder fotografieren. Jedes Smartphone hat heute eine integrierte Kamera.
  5. Einen Unfallbericht anfertigen. Falls Sie den Unfallbericht nicht zur Hand haben, notieren Sie den Namen des Fahrers (siehe Führerschein) und den des Kfz-Halters (siehe Fahrzeugschein), das amtliche Kennzeichen sowie die Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer des Unfallgegners. Diese Daten sind im Nachgang wichtig für Ihren Rechtsanwalt.
  6. Überprüfen Sie das Protokoll der Polizei, korrigieren Sie Unstimmigkeiten und falsche Sachverhalte nach Rücksprache mit Ihrem Rechtsanwalt.
  7. Lassen Sie sich vor Ort nicht durch unseriöse »Unfallhelfer« beeinflussen. Fragen Sie im Zweifel zuerst Ihren Rechtsanwalt, damit Sie nicht aus Unerfahrenheit Dritte beauftragen, die zu Ihren Lasten am Schaden verdienen wollen.
  8. Wenn Sie über die Notrufsäule oder den Zentralruf der Haftpflichtversicherer mit der Versicherung Ihres Unfallgegners verbunden werden, lassen Sie sich auch von dieser nicht beeinflussen. Treffen Sie keine Vereinbarungen mit der Versicherung zum Beispiel über die Wahl der Werkstatt, die Einschaltung eines Sachverständigen oder anderes. Die Versicherung des Gegners verspricht nur auf den ersten Blick schnelle Hilfe. Letztendlich ist sie nur daran interessiert, Ihnen so wenig wie möglich zu zahlen.
  9. Wenn die Versicherung bei Ihnen anruft oder sonst Kontakt mit Ihnen aufnimmt: Treffen Sie auch hier keine Vereinbarungen mit der Versicherung. Verweisen Sie die Versicherung einfach an Ihren Rechtsanwalt.

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