Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » International » 

Neun ehemalige SS-Angehörige in Italien in Abwesenheit verurteilt

AFP VOM 27.6.2009 | Nachrichten - Nachrichten | 3486 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Nazis, Terror

Lebenslange Haft wegen Beteiligung an Massakern 1944

Ein Militärgericht in Rom hat neun ehemalige Angehörige der Waffen-SS in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt. Die zwischen 84 und 90 Jahre alten angeklagten Deutschen wurden laut der italienischen Nachrichtenagentur ANSA in der Nacht zum Samstag für schuldig befunden, im August 1944 an Massakern an rund 350 Zivilisten in der Region des Toskana-Dorfes Fivizzano beteiligt gewesen zu sein. Insgesamt elf ehemalige SS-Angehörige waren angeklagt gewesen; einer starb im Laufe des Verfahrens, ein weiterer wurde freigesprochen.

Deutschland wurde von dem Gericht in dem Fall zu einer ersten Entschädigungszahlung in Höhe von 1,25 Millionen Euro an die Angehörigen der Opfer verurteilt. Die Ermittlungen zu den Massakern vom 19. und 27. August 1944 waren ins Rollen gekommen, nachdem in Italien 1994 bis dahin unbekannte Dokumente der deutschen Wehrmacht entdeckt worden waren.

Im Zusammenhang mit den Verbrechen von SS-Angehörigen oder Wehrmachtssoldaten während des Zweiten Weltkrieges in Italien wird Deutschland von der italienischen Justiz immer wieder zu Entschädigungszahlungen verurteilt. Deutschland lehnt die Forderungen ab und hat unter Verweis die Staatenimmunität den Internationalen Gerichtshof in Den Haag angerufen. Nach Auffassung der italienischen Justiz jedoch genießt der deutsche Staat in den Verfahren keine Immunität, weil es sich bei den Massakern um Verbrechen gegen die Menschlichkeit handelte.

27. Juni 2009 - 13.05 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009


123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97924
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Markus Dubsky
Berlin
Arbeitsrecht, Kündigungsschutzrecht, Tarifrecht, Sozialrecht, Sozialhilferecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?