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Neues zur Rentenbesteuerung für Rentner auf "Tauchstation"

Von Rechtsanwalt Dipl.-Finanzwirt Reinhard Schweizer
6.9.2011 | Ratgeber - Steuerrecht | 1460 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Rentenbesteuerung, Finanzamt, Alterseinkünftegesetz, Steuererklärung

Finanzämter starten in die zweite Phase der Prüfung

Das Kontrollnetz zieht sich weiter zu!

Die Finanzämter wollen nun die letzten Pensionärshaushalte aufspüren, die trotz Steuerpflicht immer noch keine Steuererklärung abgegeben haben.

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Reinhard Schweizer
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Die Finanzverwaltung NRW hat die Überprüfung der Daten der bislang steuerlich schon erfassten Rentner für die Rentenbezüge vergangener Jahre abgeschlossen.

Sie startet nun mit der Auswertung der Rentendaten der Rentnerinnen und Rentner, die bisher bei den Finanzämtern noch nicht geführt werden.

Dies teilte das Finanzministerium (FinMin) des Landes Nordrhein-Westfalen am 01.09.2011 mit.

Hintergrund:

Seit dem 01.10.2009 melden die Rentenversicherungsträger rückwirkend für Zeiträume ab 2005 sämtliche Daten über Rentenbezüge an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA).

Von dort werden die Daten elektronisch an die Finanzverwaltung weitergeleitet.

Ursache für die Mitteilungen ist das Alterseinkünftegesetz, das mit Wirkung ab dem Jahr 2005 die Besteuerung der Renten neu regelt.

Hierzu führte das FinMin NRW weiter aus:

Seit dem Frühjahr 2010 stehen den Bearbeitern der einzelnen Finanzämter in Nordrhein-Westfalen RBM zur Auswertung zur Verfügung.

Dabei wurden die Mitteilungen der Rentenversicherungsträger zunächst mit den Steuererklärungen von rund einer Million Rentnern abgeglichen, die Steuererklärungen für die Jahre 2005 – 2009 abgegeben haben.

Die Folgejahre prüfen die Finanzämter in diesen Fällen im Rahmen der laufenden Veranlagung.

Ab September 2011 beginnt die Finanzverwaltung in NRW nun mit der Überprüfung der Rentner, die bisher keine Steuererklärung abgegeben haben.

Wenn die Auswertung der RBM ergibt, dass gegebenenfalls Steuern zu zahlen sind, werden die Rentner aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben.

Säumige Senioren, bei denen sich das Finanzamt seit 2005 noch nicht gemeldet hat, sollten sich also nicht in Sicherheit wiegen.

Schlimmstenfalls drohen Strafverfahren:

Unzählige Rentner sind seit Einführung des Alterseinkünftegesetzes 2005 steuerpflichtig, ignorieren aber den Fiskus - oft, ohne es zu wissen. Dazu gehören etwa Ehepaare, von denen ein Partner noch berufstätig ist.

Ertappte Steuersünder müssen zum Teil mit happigen Nachzahlungen plus Zinsen rechnen, schlimmstenfalls mit Strafverfahren.

Dies lässt sich vermeiden, wenn nun schnellstmöglich eine Steuererklärung für die betreffenden Jahre abgegeben wird.

Für die große Mehrheit der Rentner ergeben sich jedoch keine Auswirkungen.

Liegt das zu versteuernde Einkommen unter dem steuerlichen Grundfreibetrag, fällt in der Regel keine Steuer an. Wer beispielsweise nur eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (zum Beispiel Erwerbsminderungsrente, Altersrente, Witwen- oder Witwerrente) bezieht und keine weiteren Einkünfte hat, muss im Regelfall auch künftig keine Steuern zahlen. Zu weiteren Einkünften zählen auch Betriebsrenten oder Renten aus privaten Versicherungsverträgen.

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