Neues Unterhaltsrecht kann auch zu höherem Elternunterhalt führen
AFP VOM 10.8.2011 | Nachrichten - Allgemein | 1572 Aufrufe Mehr zum Thema:Kindergeld, Unterhaltsrecht, Elternunterhalt
Bundesverfassungsgericht billigt Neuregelung zum Kindergeld
Nachteile für getrennt lebende Väter bei der Anrechnung von Kindergeld nach dem neuen Unterhaltsrecht sind nicht verfassungswidrig. Das geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hervor. Danach steht das Kindergeld nicht mehr den Eltern, sondern unmittelbar dem Kind als eigenes Einkommen zu. (Az: 1 BvR 932/10)
Die Anfang 2008 in Kraft getretene Unterhaltsreform wirkt sich im Grundsatz häufig positiv für die Väter aus, weil es den betreuenden Elternteil, meist die Mutter, dazu verpflichtet, in einem jüngeren Alter des Kindes und auch mehr zu arbeiten. Kann allerdings die Mutter wegen des Kindes nicht arbeiten, führen die Neuerungen beim Kindergeld zu einem höheren Elternunterhalt für die Mutter, wie nun das Bundesverfassungsgericht bestätigte.
Früher galt das Kindergeld als Einkommen der Eltern. Bei getrennt lebenden Eltern stand es daher beiden jeweils zur Hälfte zu, wurde in der Regel aber trotzdem voll dem betreuenden Elternteil überwiesen, also in den meisten Fällen der Mutter. Der Vater konnte dann das ihm zustehende halbe Kindergeld vom Kindesunterhalt abziehen, weil die Mutter diesen Betrag ja bereits bekommen hatte.
Kann die Mutter wegen des Kindes nicht arbeiten, muss der Vater neben dem Kindesunterhalt gegebenenfalls auch ihr einen sogenannten Betreuungsunterhalt bezahlen. Für dessen Berechnung wird vom Einkommen des Vaters sein an das Kind gezahlter Unterhalt abgezogen. Dabei wurde früher der Unterhaltsbetrag einschließlich des halben Kindergeldes angesetzt.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum neuen, Anfang 2008 in Kraft getretenen Unterhaltsrecht ist dagegen nur noch der tatsächliche Zahlbetrag ohne den Kindergeld-Anteil anzusetzen. Dies führt zu einem höheren Einkommen des Vaters und somit auch zu höheren Unterhaltszahlungen an die Mutter.
Mit seiner Beschwerde rügte ein Vater, er müsse nun sein halbes Kindergeld an die Mutter abgeben. Sie dagegen könne ihre Hälfte für sich behalten. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde nicht zur Entscheidung an. Denn nach dem neuen Recht gehöre das Kindergeld nunmehr "den Kindern selbst als deren eigenes Einkommen". Beide Eltern seien daher verpflichtet, ihren Kindergeldanteil für das Kind zu verwenden. Auf den Betreuungsunterhalt für die Mutter könne das Kindergeld daher keinen Einfluss mehr haben.
10.08.2011 - 16:01 Uhr
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