Neues Telekomunikation Gesetz

12. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
go338495-54b
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 39x hilfreich)
Neues Telekomunikation Gesetz

Hab hier mal eine Frage zum neuen Telekomunikationsgesetz.

Ich habe bei einen Anbieter eine 16.000 K/bits Leitung bestellt, nun ziehe ich um und dort sind nur 8.000k/bits verfügbar kann ich nun kündigen ? oder nicht ?

Besten Dank.

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4 Antworten
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#1
 Von 
go338495-54b
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 39x hilfreich)

Aus dem neuen Telekomunikation Gesetz.

Umzug

Das unschöne an Laufzeitverträgen war bisher, dass man oft die Grundgebühr für seinen Telefon- oder Internetanschluss auch dann noch zahlen musste, wenn man schon umgezogen war und den Dienst gar nicht mehr nutzen konnte. Künftig können die Services am neuen Wohnort fortgeführt werden, ohne dass sich aber der Vertrag dadurch automatisch verlängert. Ist der Dienst am neuen Wohnort nicht erhältlich, so kann der Kunde mit einer Frist von drei Monaten kündigen.

Mindestgeschwindigkeit

Viele Internet-Anbieter werben mit einer Wahnsinns-Geschwindigkeiten für ihren Anschluss. Ob die Kunden diese Geschwindigkeit tatsächlich erreichen können, ist allerdings eine ganz andere Frage. Künftig müssen Internet-Anbieter bei Festnetz-Anschlüssen wie Kabel oder DSL die Geschwindigkeit angeben, die Kunden mindestens erreichen können.

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#2
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>eine 16.000 K/bits Leitung bestellt, nun ziehe ich um und dort sind nur 8.000k/bits verfügbar kann ich nun kündigen ? oder nicht ? <hr size=1 noshade>



Ja, du kannst kündigen, siehe § 46 VIII TKG , die "vertraglich geschuldete Leistung" sind 16.000, 3 Monate Kündigungsfrist.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go338495-54b
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 39x hilfreich)

ok also der Anbieter HTP kann sich nicht darauf berufen das man nur Kündigen kann wenn man HTP dort nicht bekommen kann, sondern auch wenn die Bandbreite kleiner wird ?

Als der Tarif 16.000 VoIP angeschlossen wurde im Dezember hieß es bis zu 16.000 k/bits , da gab es ja keine Verpflichtung die min. Menge zu nennen.

Es ist an der neuen Adresse sind nur max 8000 verfügbar.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Als der Tarif 16.000 VoIP angeschlossen wurde im Dezember hieß es bis zu 16.000 k/bits , da gab es ja keine Verpflichtung die min. Menge zu nennen.



Es kommt eben darauf an, was vertraglich vereinbart ist, wenn 16.000 geliefert werden müssen, ist das vertraglich geschuldet.

Wenn da aber von "bis zu" die Rede ist, würde das nicht reichen.

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