Neues Signaturgesetz in Kraft

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Der rechtliche Rahmen für elektronische Unterschriften hat Gültigkeit

Neues Signaturgesetz in Kraft

Die Gleichstellung der elektronischen Unterschrift bei Emails und anderen elektronischen Dokumenten mit der eigenhändigen Unterschrift steht seit heute auf einer soliden rechtlichen Basis. Am heutigen 22.5. tritt das " Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronischeSignaturen und zur Änderung weiterer Vorschriften " in Kraft, mit dem die nötigen Sicherheitsbestimmungen festgelegt werden, um elektronische Signaturen im Geschäftsverkehr beweiskräftig zu machen. Die erforderliche Anpassung der bestehenden Formvorschriften soll rasch folgen, der Regierungsentwurf zur Anpassung der Formvorschriften im Privatrecht wird derzeit im Bundesrat beraten.

Mit der Inkrafttretung wurde eine wichtige Voraussetzungen für den rechtsgültigen E-Commerce geschaffen. Das Gesetz setzt eine EU- Richtlinie um, mit der europaweit die notwendige Sicherheitsinfrastruktur für elektronische Signaturen geschaffen werden soll. Deutschland gehört zu den ersten Ländern, die die Richtlinie in nationales Recht umsetzen, wie Bundeswirtschaftsminister Dr. Werner Müller betont: "Ich freue mich, dass das neue Signaturgesetz jetzt in Deutschland als einem der ersten EU-Länder geltendes Recht ist." Das neue Gesetz vom 16. Mai 2001 löst das Signaturgesetz von 1997 ab.

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