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Neues Schuldrecht - Mehr Rechte für Verbraucher

2.1.2002 | Nachrichten - Aktuelle Gesetzgebung | 59420 Aufrufe
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Schuldrecht, Euro, Kindergeld, Terror

Die Reformierung des Schuldrechts tritt in Kraft. Aufgrund einer europäischen Richtlinie hatte sich der deutsche Gesetzgeber eine umfassende Modernisierung des 100 Jahre alten Schuldrechts zum Ziel gesetzt. Das neue Recht verbessert vor allem die Stellung des Verbrauchers.

Die von nun an regelmäßige Frist der Verjährung beträgt drei Jahre. Ansprüche aus einem Kaufvertrag, Werkvertrag oder Reisevertrag verjähren in zwei Jahren.

Einzelheiten über die Änderungen für das Kaufrecht finden Sie hier.
Besonderheiten für den Autokauf finden Sie hier.


Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Neuregelungen 2002
Seite 2: Der Euro ist da
Seite 3: Euro und Bußgelder
Seite 4: Kindergelderhöhung
Seite 5: Neues Schuldrecht - Mehr Rechte für Verbraucher
Seite 6: Besserstellung von Prostituierten
Seite 7: Krankenkassenwahlrecht
Seite 8: Gewaltschutzgesetz
Seite 9: Hochschulreform - Geld für Leistung
Seite 10: Übernahmegesetz für Firmen
Seite 11: Anti-Terror-Paket II
Seite 12: Öko-, Tabak- und Versicherungssteuer
Seite 13: Verkehrsregeln

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