Neues Schuldrecht - Mehr Rechte für Verbraucher
2.1.2002 | Nachrichten - Aktuelle Gesetzgebung | 59420 Aufrufe Mehr zum Thema:Schuldrecht, Euro, Kindergeld, Terror
Die Reformierung des Schuldrechts tritt in Kraft. Aufgrund einer europäischen Richtlinie hatte sich der deutsche Gesetzgeber eine umfassende Modernisierung des 100 Jahre alten Schuldrechts zum Ziel gesetzt. Das neue Recht verbessert vor allem die Stellung des Verbrauchers.
Die von nun an regelmäßige Frist der Verjährung beträgt drei Jahre. Ansprüche aus einem Kaufvertrag, Werkvertrag oder Reisevertrag verjähren in zwei Jahren.
Einzelheiten über die Änderungen für das Kaufrecht finden Sie hier.
Besonderheiten für den Autokauf finden Sie hier.
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