Neues Schuldrecht - Mehr Rechte beim Kauf

6. Januar 2002 Thema abonnieren
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)
Neues Schuldrecht - Mehr Rechte beim Kauf

Klasse Artikel !!!

Alle wichtigen Neuerung einfach, verständlich und mit einer "witzigen" durchgehenden Beispielkette erklärt. So muss Fach-Journalismus sein, dann klapts auch.....

Neil

neil@agino.de

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
andiemailbox
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

zu den Rechtsfolgen:

a)
Es heisst,
"Welche der beiden Möglichkeiten der Nacherfüllung ergriffen wird, bestimmt der Käufer."

b)
Anschließend:
"muss man dem Verkäufer die Möglichkeit geben, ein neues Produkt zu liefern oder das defekte zu reparieren"

c)
Und das Beispiel:
"Soweit Jamie-Pascal darauf besteht, das Gerät zu reparieren oder umzutauschen, muss Horst-Patrick dies hinnehmen."

kurz:
a) Kaüfer bestimmt über Reparatur oder Umtausch
b) neutral
c) Horst.Patrick (=Käufer) muss Reparatur hinnehmen

Hat nun der Kaüfer das Wahlrecht zwischen Reparatur oder Umtausch (gegen funktionierende Neuware) oder muss er eine Reparatur hinnehmen?

Grüße,
Andreas

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#2
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

Die Form der Nacherfüllung kann durch den Käufer gewählt werden:

Daher korrigiere ich Ihren "Kurz"-Schluss wir folgt:

a) Käufer bestimmt über Reparatur oder Umtausch
b) + c) Horst Patrick (=Käufer) muss jedoch Reparatur bzw. Austausch hinnehmen, bevor er vom Vertrag zurücktreten kann

WICHTIG:
Ein Anspruch auf Nacherfüllung besteht jedoch nicht: VK kann Nacherfüllung ablehnen, wenn die Kosten hierfür unverhältnismäßig hoch wären.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Goldblume
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

... also hat man als Käufer ein Wahlrecht zwischen Nachbesserung, Minderung und Rücktritt, das dann aber keins ist, weil letztenendes sowieso der Verkäufer entscheidet, was er davon machen möchte.

Aber ein wirklich sehr guter Artikel!

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