Neues Gesetz stärkt Rechte von Vätern im Sorgerechtsstreit

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Die neuere Rechtsprechung wird Gesetz

Nachdem bereits die europäische Gerichtsbarkeit und im Jahr 2010 auch das Bundesverfassungsgericht die Rechte der Väter in Bezug auf das Sorgerecht gestärkt haben, hat die Bundesregierung die neuen Entwicklungen nunmehr endlich auch zu Papier gebracht und eine Gesetzesänderung veranlasst.

Bis zum Jahr 2010 konnten unverheiratete Männer nur dann Vater eines Kindes sein, wenn eine entsprechende Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung und eine Erklärung zur gemeinsamen Sorge vor dem Jugendamt abgegeben wurde.

Steffan Schwerin
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Problem bei Letzterem war, dass die werdende Mutter Ihre Zustimmung erteilen musste. Viele verbitterte Jugendamtsmitarbeiterinnen verhinderten dies regelmäßig, indem Sie den Frauen ins Gewissen redeten und diese damit von der Zustimmung abhielten – selbst erlebt im Jugendamt Jena und mehrfach überliefert bekommen aus anderen Gemeinden.

Nach dem neuen Stand kann der Kindsvater nunmehr auch ohne Zustimmung der Kindsmutter das gemeinsame Sorgerecht bekommen.

Bislang ist dies unter Verweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2010 auch schon möglich gewesen. Nunmehr wird dies durch eine Gesetzesänderung aber auch verankert.

Noch ist die Gesetzesänderung aber nicht in Kraft getreten – damit ist im ersten Halbjahr 2013 zu rechnen.

Bis zur endgültigen Umsetzung kann – wenn die Kindesmutter nicht zustimmt – das gemeinsame Sorgerecht auch gerichtlich geltend gemacht werden. Nur, wenn die Kindesmutter triftige das Kindeswohl beeinträchtigende Gründe anbringen kann, hat ein Antrag des Kindsvaters auf das gemeinsame Sorgerecht keinen Erfolg.

Steffan Schwerin
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