Neues Auto Ersatzteil erneut defekt, gewerbl. Händler reagiert nicht mehr..... Nacherfüllung / Rückn

21. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
michikl
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Neues Auto Ersatzteil erneut defekt, gewerbl. Händler reagiert nicht mehr..... Nacherfüllung / Rückn

Rechnung 201673701 24.01.
und Rechnung 201675093 vom 07.03.

Hallo, ich kaufte am 24.01. beim ebay Händler ein neues Ersatzteil für mein PKW und zahlte mit dem achso sicheren Paypal.
Ich baute es ein und nach 2 Wochen ging das Domlager defekt. Vom Verkäufer bekam ich nach kurzem Email Kontakt ein neues Teil und baute es wieder ein. Es ging erneut defekt. Poltergeräusche.
Nach googlen in entsprechenden Enthusiasten Foren zu dem PKW war festzustellen, dass NICHT-Originalteile am Fahrwerk meistens nur poltern und keine 50km halten.

Nun denn, ich wandte mich erneut mit folgendem Schreiben per Mail an den VK, dieses Schreiben musste ich mehrmals senden, da ich keine Antwort bekam. Die Faxnummer funktioniert nicht, und von anrufen halte ich in solch Streitfall nichts, es muss schriftlich festgehalten sein was Sache ist - Meine Meinung. 11.04. + 15.04. + 21.04.

Schreiben:

Zitat:
Hallo, der erste Satz Domlager + Flansch den ich am 24.01. bei Ihnen kaufte, brachte Ernüchterung, in Form von Gepolter...
Ich habe von Ihnen am 07.03. Ersatz bekommen, leider brachte dieser neue Satz keine Besserung, polterte auch wieder.

Seit 2 Wochen fahre ich nun mit Original Mopar Domlager und Flansch und habe kein Gepolter mehr! Für mich ist somit klar, dass die nicht OEM Teile von Ihnen zumindest in meinem Fall unbrauchbar sind.

Daher möchte ich um Wandlung des Kaufvertrags bitten.
Nach geltendem Recht der Mängelbeseitigung muss ich Ihnen natürlich noch eine weitere Nachbesserung erlauben. Aber ich denke, dass es auch für Sie im Sinne ist, alles Rückgängig zu machen, anstatt einen weiteren Satz rauszuschicken - oder?

Bitte teilen Sie mir mit, wie wir verfahren sollen.

MfG
XY

Rechnung 201673701 24.01.
und Rechnung 201675093 vom 07.03.



Soweit ok oder?

Ich könnte jetzt einen Fall bei Paypal oder ebay öffnen, die mir sicher bei einer Rücksendung helfen würden, aber die zurück Versandkosten müsste ich dann ja zahlen, entgegen dem Gesetz. Richtig?

Was sollte ich nun tun?

-- Editiert von Moderator am 21.04.2016 12:37

-- Thema wurde verschoben am 21.04.2016 12:37

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat:
Nun denn, ich wandte mich erneut mit folgendem Schreiben per Mail an den VK, dieses Schreiben musste ich mehrmals senden, da ich keine Antwort bekam.

Mit gerichtsfestem Zustellnachweis?



Zitat:
Daher möchte ich um Wandlung des Kaufvertrags bitten.

Wandlung gibt es seit über 10 Jahren nicht mehr.



Zitat:
Ich könnte jetzt einen Fall bei Paypal oder ebay öffnen, die mir sicher bei einer Rücksendung helfen würden,

Wenn der Händler das akzeptiert, dann ok.
Falls nicht, wird es stressig. Denn weder Paypal noch ebay können die deutsche Gesetzgebung aushebeln.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
es muss schriftlich festgehalten sein was Sache ist - Meine Meinung.
Eine gute und vertretbare Einstellung!

Nur solltest du das dann auch erstmal durchführen und dem VK auch erstmal schreiben!
Ich behaupte jetzt mal so ins "Blaue hinein", bis jetzt hast du das noch nicht gemacht! Wenn du anderer Meinung bist, dann bringe doch mal Beweise dafür an, beweise doch mal, dass der VK zumindest das Schreiben erhalten hat. Ich bin mir sicher, dass wirst du nicht können.

Zitat:
Ich könnte jetzt einen Fall bei Paypal oder ebay öffnen, die mir sicher bei einer Rücksendung helfen würden, aber die zurück Versandkosten müsste ich dann ja zahlen, entgegen dem Gesetz. Richtig?
Wenn du schon das Gesetz ins Spiel bringst, dan wäre ich noch um so vorsichtiger mit einem fall eröffnen über EBAY! Nur weil du dort "Recht" bekommst, muss das nicht dem gesetzlichen Weg entsprechen oder überhaupt rechtens sein, dass solltest du auch noch bedenken...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
michikl
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein natürlich haben meine 3 Emails keinerlei Beweislast.

Ein Einschreiben kostet mich 2,85. Was müsste ich tun, wenn selbst das Einschreiben nicht erwidert werden würde?

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#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

- Einen Anwalt beauftragen
- Die Sache sein lassen
- Selber aktiv werden

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
michikl
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Na das ist ja hilfreich. Ein hoch auf das Forum ?!

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

In dem Schreiben sollte man eine Frist nach Datum setzen und für das fruchtlose verstreichen die Beauftragung eines anwaltes und Klage vor Gericht ankündigen.


Falls keine Antwort kommt, muss man entscheiden ob man vor Gericht zieht oder nicht.
Da solllte man sich auch bewusst sein, das dort geprüft wird, ob das Gepolter überhaupt ein gewährleistungsrechtlich relevanter Mangel wäre.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
pal423693-79
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich verstehe die Aufregung nicht.

Ist das gekaufte Ersatzteil für das Fahrzeug kompatibel? Falls ja, dann muss der Händler da nichts weiteres machen. Wieso soll der Händler hier den Kaufpreis erstatten? Die Ware in in Ordnung und passt auch in dein Fahrzeug. Über die Qualität hättest du dich auch vorher informieren können. Die Foren waren ja auch vorher schon da!

Ich weiss jetzt nicht, wieso du dich aufregst? Kannst gerne noch viel Zeit und Nerven investieren. Wird nichts dabei rauskommen.

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5898x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wandlung gibt es seit über 10 Jahren nicht mehr.

Natürlich gibt es die Wandlung noch, nur ist die Wandlung seit 10 Jahren nicht mehr Bestandteil unserer Gesetze. Hier bittet der Fragesteller aber lediglich um eine Wandlung, also alles in Ordnung.

0x Hilfreiche Antwort

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