Neuerung 2012 bei Kindergeld 2012 für Azubis

10. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Meridol
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 81x hilfreich)
Neuerung 2012 bei Kindergeld 2012 für Azubis

Hallo, ich habe gelesen dass ab 2012 ein Azubi noch einen Nebenjob ausüben kann ohne das dieser auf das Kindergeld angerechnet wird. Vorher war es doch so, dass die Eltern das Kindergeld zurückbezahlen mussten, wenn das Einkommen eines z.B. 20 jahrigen Azubis über 8004 Euro (nach Abzug der Sozialabgaben) lag. Bedeutet das jetzt, mein 21 jahriger Sohn mit Azubigehalt von netto 600 Euro kann noch einen Nebenjob annehmen, ohne das ich für 2012 das Kindergeld zurückzahlen muss?

Könnte ich auch für meinen zweiten Sohn, der zur Zeit 3. Lehrjahr ist und von dem ich das Kindergeld 2011 für 2010 zurück Zahlen musste, das Kindergeld wieder beantragen könnte?

Danke für die Antworten

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4246 Beiträge, 2421x hilfreich)

Kurze Antwort: Ja, bei Erstausbildung ist das seit 10 Tagen so.

Der Nebenjob darf nicht über 20h/Woche liegen....

0x Hilfreiche Antwort

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