Neuer WG-Mitbewohner mit eigenem Mietvertrag

7. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Flossi
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 1x hilfreich)
Neuer WG-Mitbewohner mit eigenem Mietvertrag

Ich habe ein kleines Problem - meine ehemalige Vermieterin fordert Miete nach. Ich hatte im April gekündigt und sie will auch noch Geld für August, weil die dritte Mitbewohnerin da auszog bzw. ihre Kündigung wirksam wurde. Allerdings hatten wir anderen beiden einen ganz anderen Mietvertrag, auf dem nur wir standen und sie hatte einen eigenen. Jetzt alles als ein Mietverhältnis anzusehen ist doch nicht rechtens, oder??

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. wenn ihr aus eurem vertrag raus seid, kann sich euer vm wohl kaum auf einen anderen vertrag berufen, um irgendwelche forderungen zu stellen oder durchzusetzen. insofern erscheint deine darstellung schlüssig - andererseits aber auch als zu 'ungefähr', um wirklich zu einer meinung zu kommen.

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#2
 Von 
Flossi
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 1x hilfreich)

Also dann besser mal detailierter. Ich habe in einer 3-er WG gewohnt. Als ein Mitbewohner auszog, quartierte die Vermieterin jemand anderen ein, mit dem sie einen Vertrag abschloß. Wir haben nie einen gemeinsamen Mietvertrag gehabt und der neue Bewohner ist auch nicht in unseren Mietvertrag aufgenomen worden.

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#3
 Von 
Flossi
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 1x hilfreich)

kann dazu irgendjemand was sagen?? Rein logisch würde ich sagen, dass sie ohne gemeinsamen Mietvertrag uns nicht in die Pflicht nehmen kann, bin mir aber eben nicht zu 100% sicher...

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Das sehe ich auch so.

Allerdings hätte die Vermieterin den Mietvertrag mit der neuen bewohnerin gar nicht abschließen dürfen.

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#5
 Von 
Flossi
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 1x hilfreich)

Hätte sie nicht??? Zugegeben, wir waren damals auch total baff, haben es aber so hingenommen... Da steht dann eben jemand vor der Tür und benutzt deine Küche, Waschmaschine etc. mit...

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann hat die Wohnung 3 Zimmer. Es wurde ursprünglich ein gemeinsamer Mietvertrag für diese 3 Zimmer abgeschlossen.

Dann ist irgendwann ein Mitmieter ausgezogen und die Vermieterin hat für das frei gewordene Zimmer einen neuen eigenen Mietvertrag abgeschlossen.

Wenn das so ist, dann durfte die Vermieterin keinen separaten Mietvertrag mit der neuen bewohnerin ohne Eure Zustimmung abschließen. Aber das ist ja sowieso Schnee von gestern.

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#7
 Von 
Flossi
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 1x hilfreich)

Genau war es - für mich ist das "seperat" wichtig. Ich kann mich ruhigen Gewissens quer stellen und die Zahlung verweigern. Kann ich mich auf irgendein konkretes Gesetz berufen??

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

So explizit steht das nirgendwo im Gesetz, aber folgende Grundsätze sind dabei interessant, die vielen Mietern gar nicht bekannt sind und für viele auch überraschend sind:

1) Mehrere Mieter, die gemeinsam im Mietvertrag stehen, haften gesamtschuldnerisch, d.h. jeder einzelne haftet gegenüber dem Vermieter für die komplette Miete.

2) So ein Mietvertrag kann nur gemeinsam gekündigt werden. Die Kündigung eines einzelnen Mieters ist nicht zulässig und daher unwirksam.

3) Mit dem Einverständnis aller Parteien kann ein Mieter jedoch aus dem Mietvertrag entlassen werden. Der Mietvertrag gilt für die verbliebenen Mieter und den Vermieter dann aber weiter für die gesamte Wohnung.

4) Ein einzelner Mieter hat gegen seine Mitmieter einen Anspruch auf Mitwirkung bei der Kündigung, falls er ausziehen möchte. Falls also keine Einigung über die Fortführung des Mietvertrages zustande kommt, kann der Auszugswillige die anderen zwingen, ebenfalls zu kündigen.

Daraus ergibt sich jetzt wahrscheinlich folgende Situation:
- eigentlich war die Kündigung des ursprünglichen dritten Mitmieters unwirksam
- wenn alle Seiten damit einverstanden waren, dann ist er allerdings aus dem Mietvertrag entlassen worden
- der Mietvertrag gilt dann für die beiden verbliebenen Mieter weiter, jedoch für die gesamte Wohnung
- die beiden verbliebenen Mieter hätten also das freie Zimmer untervermieten können oder den Vermieter auffordern können, den neuen Mieter in den Mietvertrag aufzunehmen. beides ist nicht erfolgt
- Stattdessen hat die Vermieterin das freie Zimmer rechtswidrig neu vermietet. Damit hat sich eine Doppelvermietung ergeben.
- Da sich die Situation aber insgesamt inzwischen aufgelöst hat, ergeben sich daraus aus meiner Sicht keine weiteren rechtlichen Folgen (Schadenersatzansprüche usw.).

Die Forderungen an Euch wegen der Mietzahlung leitet die Vermieterin wohl aus dem o.g. Punkt 1 ab, was im Regelfall sogar korrekt wäre, wenn die übrigen Punkte beachtet worden wären.

So, wie es bei Euch gelaufen ist, sehe ich die Sachlage anders. Durch konkludentes Verhalten sowohl des Vermieters als auch der Mieter haben sich gegenüber dem alten schriftlichen Mietvertrag Änderungen ergeben.

Dieser gilt nur noch für die beiden verbliebenen Mieter gemeinsam und auch nur noch für die von ihnen benutzten Zimmer. Diese beiden Mieter haften dafür gesamtschuldnerisch. Eine gesamtschuldnerische Haftung dieser beiden Mieter für den separat geschlossenen Mietvertrag mit der dritten Mieterin besteht jedoch nicht.

Die Forderung der Vermieterin nach Übernahme der ausbleibenden Miete der dritten Bewohnerin ist als nicht berechtigt.

Wenn der zweite Bewohner jedoch seine Miete nicht gezahlt hätte, dann wäre eine derartige Forderung berechtigt gewesen.

Unter Berücksichtigung der o.g. rechtlichen Situation würde ich Dir auch dringend empfehlen, zu prüfen, ob Deine Kündigung überhaupt wirksam war.

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#9
 Von 
Flossi
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die ausführliche und erhellende Antwort.
Ich gehe davon aus, dass meine Kündigung rechtens war, denn ich habe mit der Mitbewohnerin mit der ich den Mietvertrag hatte, gemeinsam gekündigt. Ich wohne auch gut ein Jahr nicht mehr in der Wohnung udn bekomme (wohl vor Ablauf der Jahresfrist) nun immer so nette Post der ehemaligen Vermieterin. (Zum Beispiel auch, dass sie durch falsche Rundung meinerseits 33,- Euro Mietnachzahlung will etc.).

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