Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » Gesetzgebung » 

Neuer Straftatbestand Genitalverstümmelung geplant

AFP VOM 5.11.2009 | Nachrichten - Nachrichten | 1684 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Straftatbestand, Neu, Genitalverstümmelung

Baden-Württemberg und Hessen kündigen Gesetzesinitiative an

Mit einem neuen Straftatbestand soll die Genitalverstümmelung an Mädchen und Frauen künftig härter bestraft werden. Auf der Justizministerkonferenz in Berlin stellten die Länder Baden-Württemberg und Hessen am Donnerstag dazu eine gemeinsame Gesetzesinitiative vor. "Ein neuer Straftatbestand ist notwendig, um das Unrecht der Taten angemessen zu sanktionieren, und um ein deutliches Zeichen im Kampf gegen diese unmenschlichen Praktiken zu setzen", erklärten der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn und sein baden-württembergischer Amtskollege Ulrich Goll (beide FDP).

Der neue Straftatbestand der Genitalverstümmelung sieht demnach eine Mindestfreiheitsstrafe von zwei Jahren vor. Diese Taten gingen wegen der lebenslangen körperlichen und seelischen Folgen für die Opfer über eine bloße Körperverletzung weit hinaus, betonten die Minister.

Dem Gesetzentwurf zufolge soll das deutsche Strafrecht auch für solche Taten gelten, die im Ausland an Opfern begangen werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. "Mädchen aus Familien mit Migrationshintergrund sind besonders gefährdet, während eines Urlaubs im Heimatland Opfer einer solchen Misshandlung zu werden", erklärten die Minister. Daher müsse das Strafrecht die Mädchen, die in Deutschland leben, auch über die Landesgrenzen hinaus schützen.

Der Gesetzentwurf sieht zudem für den neuen Straftatbestand das Ruhen der Verjährung bis zur Volljährigkeit des Opfers vor. Dadurch solle verhindert werden, dass die Taten verjährt sind, bevor sie von den inzwischen erwachsenen Opfern angezeigt werden.

Seit 1995 gilt die Genitalverstümmelung international als Menschenrechtsverletzung. Auch in Deutschland wurden nach Angaben der Justizministerkonferenz schätzungsweise 20.000 Frauen Opfer einer Genitalverstümmelung. Die Justizminister der Länder unterstützen eine Bundesratsinitiative, um die Sanktionsmöglichkeiten für solche Taten zu verbessern. "Das grausame Ritual der Beschneidung von Mädchen muss effektiv bekämpft werden", erklärte Sachsens Justizminister Jürgen Martens (FDP).

5. November 2009 - 16.23 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009


123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97920
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Arno Bahl
Neuss
Zivilrecht, Mietrecht, Verkehrszivilrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?