Neuer Führerschein
Eintrag "vergessen" (Klasse verloren)
Hallo, lieber Leser vielleicht können sie mir helfen.
Ich habe 1999 meinen Führerschein gemacht für PKW bis 3,5t und den Motorradführerschein.
Auf meinem alten Führerschein war auch alles korrekt eingetragen.
Nun hatte ich vor kurzem meinen Geldbeutel samt Führerschein verloren und musste folglich einen
neuen beantragen was auch teuer war weil er nicht geklaut wurde.
Umso ärgerlicher fand ich den Moment in dem ich bemerkte dass bei mir die Klasse A2
und Klasse A durchgestrichen sind obwohl 1999 erworben. Ich habe die Führerscheinstelle darauf hingewiesen und bekomme
nächste Woche ein fehlerfreies Dokument.
Mir ist nun aber die Frage aufgetaucht wie das bei einer Verkehrskontrolle wäre.
Angenommen ich fahre ein großes Motorrad und werde angehalten.
Auf dem Führerschein steht dass ich das Fahrzeug nicht fahren darf.
Was passiert wenn der Polizist mit meinem Führerschein im Streifenwagen verschwindet?
Hat er die Möglichkeit zu sehen dass ich tatsächlich 1999 die Fahrerlaubnis dieser Klasse erworben habe?
Also ich meine er guckt ja irgendwo im System ob gegen mich etwas vorliegt (Haftbefehl, Vorstrafen, Fahrverbote...).
Steht dort für ihn auch da welche Führerscheinklassen ich erworben habe oder ist für ihn einzig der Führerschein ersichtlich?
Gruß
Tigi
Neuer Führerschein: Klassen vergessen / nicht eingetragen
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Alle seit 01.01.1999 erteilten Fahrerlaubnisse sind im Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) gespeichert, d.h. die Polizisten sollten in der Lage sein dies explizit zu prüfen, wenn sie es denn wollen. Natürlich inklusive Details wie erteilte Klassen, Beschränkungen, Auflagen, Probezeit usw.
-- Editiert von Osmos am 18.07.2017 08:59
ZitatAlle seit 01.01.1999 erteilten Fahrerlaubnisse sind im Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) gespeichert, d.h. die Polizisten sollten in der Lage sein dies explizit zu prüfen, wenn sie es denn wollen. Natürlich inklusive Details wie erteilte Klassen, Beschränkungen, Auflagen, Probezeit usw. :
-- Editiert von Osmos am 18.07.2017 08:59
Danke für die Auskunft. Kann ich daraus schließen dass die Polizisten im Streifenwagen zugriff auf ZFER haben?
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Sie können zumindest über Funk eine ZEVIS-Abfrage veranlassen und bekommen dann das Ergebnis mitgeteilt.
Aber Achtung: Es könnte - theoretisch, ich kenne die genauen Abläufe nicht - sein dass nach Ausstellung des fehlerhaften Führerscheins auch eine fehlerhafte Meldung ans KBA ging und ZFER jetzt temporär die Daten des fehlerhaften Führerscheins beinhaltet. Diese würden die Polizisten dann erstmal mitgeteilt bekommen und ein Verfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis initiieren. Dass dieses eingestellt würde ist klar, aber dennoch hättest Du erst mal Unannehmlichkeiten wie beispielsweise ein Verbot der Weiterfahrt. Ich persönlich würde mit dem Motorrad einfach noch ein paar Tage warten bis der korrekte Führerschein vorliegt.
Vielen Dank, Osmos für deine Bemühungen! Damit kann ich was anfangen. Aufs fahren werde ich aber nicht verzichten blos weil irgendwo ein Fehler aufgetreten ist. Deine Bedenken sind aber sicher berechtigt.
Vielen Dank!
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