Neuer Einkommersteuerbescheid nach Lohnsteuer Außenprüfung

17. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
Bayern2016
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Neuer Einkommersteuerbescheid nach Lohnsteuer Außenprüfung

Mein Bekannter A ist angestellt und freiberuflich tätig. Nun hat A vom Finanzamt nach einer Lohnsteuer-Außenprüfung (bei einem Kunden, bei dem er freiberuflich tätig ist) einen neuen Steuerbescheid für die Jahre 2013 und 2014 bekommen.

Lt. diesem Steuerbescheid soll er nun ca. 1.000 € nachzahlen.

Der Bescheid wurde nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO geändert und ist nach §165 Abs 1 Satz 2 AO teilweise vorläufig.

Was hat das zu bedeuten. Wie sollte sich A jetzt verhalten?

Danke und gruß

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32922 Beiträge, 17283x hilfreich)

Was hat das zu bedeuten. Na, da lassen Sie doch einfach mal den Bescheid zeigen und gucken nach, was da als Begründung drinsteht. Daß wir hier Ihnen einen Bescheid erläutern, den wir nie gesehen haben, ist ja wohl ein bißchen viel verlangt. Insofern kann man nur sagen, daß "teilweise vorläufig" bedeutet, der Bescheid kann später noch mal abgeändert werden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.381 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen