Hallo in die Runde.
Ich ziehe im Laufe des Mai 2012 innerhalb der Stadt um.
Vorab beauftragt man ja dann den Telefonanbieter, hier ist es Vodafone. Wie es halt so ist, Umzug = neuer Vertrag
über 24 Monate.
Das ist eigentlich kein Problem wenn da nicht die erhebliche Leistungsschmälerung wäre.
Anstelle eines 16.000er nur noch 2.000er DSL.
Da ich viel von zuhause arbeite ein "No-Go".
Aber egal. 24 Monate.
Der DSL-Umzug ist erst mal in der Warteschleife gelandet und wird intern bei Vodafone bearbeitet.
Meine Frage:
Wenn ich jetzt den Umzug beauftrag und einem neuen Vertrag abschließe, habe ich dann nicht zwei Wochen Zeit vom Vertrag zurück zutreten?
Danke.
Neuer DSL-Vertrag bei Umzug - Rücktrittsrecht?
27. April 2012
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Frage vom 27. April 2012 | 09:23
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 11x hilfreich)
Neuer DSL-Vertrag bei Umzug - Rücktrittsrecht?
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#1
Antwort vom 27. April 2012 | 09:40
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4060x hilfreich)
Hast du den Vertrag im Laden geschlossen, oder via Tel?
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#2
Antwort vom 27. April 2012 | 12:37
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 11x hilfreich)
Den alten Vertrag, der nich umziehen kann wurde vor drei Jahren telefonisch geschlossen. Ebenfalls wegen Umzug.
Einen neuen habe ich noch nicht abgeschlossen.
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#3
Antwort vom 27. April 2012 | 13:01
Von
Status: Senior-Partner (6927 Beiträge, 2505x hilfreich)
quote:
Einen neuen habe ich noch nicht abgeschlossen.
Die TKG-Novelle liegt beim BPräs zur Unterschrift und müsste demnächst im BAnz veröffentlicht werden:
http://gesetzgebung.beck.de/sites/gesetzgebung.beck.de/files/bt-drs1705707.pdf
§ 46 VIII neu:
Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher
einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist
verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit zu
erbringen, soweit diese dort angeboten wird. Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist
von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.
...
Artikel 4
Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am Tag nach der Verkündung in Kraft.
...
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#4
Antwort vom 27. April 2012 | 14:45
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3448x hilfreich)
aber ist die Inkraftsetzung nicht verzögert?
quote:
Das Gesetz tritt in seiner 1. Stufe "am ersten Tag des vierten auf die Verkündung des Gesetzes folgenden Kalendermonats in Kraft"
Ich habe es nicht im Detail geprüft, aber mind. bis zum Oktober wird die Leidenszeit der Wechsler noch dauern.
Und JA - man hat ein Widerrufsrecht bei Neuvertrag. Das hat aber nur zur Folge, das der Altvertrag nebst Zahlungsverpflichtung wieder auflebt
-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
-- Editiert Mr.Cool am 27.04.2012 14:49
#5
Antwort vom 27. April 2012 | 15:05
Von
Status: Senior-Partner (6927 Beiträge, 2505x hilfreich)
quote:
Ich habe es nicht im Detail geprüft, ...
Ich schon, soweit ich nichts übersehen habe, hat die letzte Änderung an Art. 4 (Inkrafttreten) der BT-Wirtschaftsausschuss vorgenommen, das wurde vom Plenum abgesegnet:
http://gesetzgebung.beck.de/sites/gesetzgebung.beck.de/files/bt-drs1707521.pdf
Siehe s. 104 zu Art. 5 neu (4 alt)
(2) Artikel 1 tritt vorbehaltlich der Sätze 2 und 3 am
Tag nach der Verkündung in Kraft. Die §§ 66a, 66b und
66c sind mit dem Inkrafttreten einer Rechtsverordnung
nach § 45n Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 4 Nummer
1, § 45d Absatz 2 ist mit Inkrafttreten einer Rechtsverordnung
nach § 45n Absatz 1 in Verbindung mit Absatz
6 Nummer 1 und § 45d Absatz 3 ist mit Inkrafttreten
einer Rechtsverordnung nach § 45n Absatz
1 in Verbindung mit Absatz 6 Nummer 2 nicht
mehr anzuwenden. § 150 Absatz 7 tritt am ersten Tag
des vierten, § 46 Absatz 1 Satz 3 tritt am ersten Tag des
siebten, § 66b Absatz 1 Satz 4, die §§ 66g, 66h Nummer
8 und § 149 Absatz 1 Nummer 13i und 13j treten
am ersten Tag des dreizehnten auf die Verkündung dieses
Gesetzes folgenden Kalendermonats in Kraft.
Von § 46 VIII ist da nicht die Rede, Art. 4 I ist unverändert, jetzt nur Art. 5 neu und war auch kein Thema im weiteren Verfahren.
Dann gilt:
(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und
3 am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Die Verkündung im BGBl. ist noch nicht erfolgt, müsste aber bald passieren, BPräs Gauck scheint fleissig zu sein.
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""
-- Editiert flawless am 27.04.2012 15:06
#6
Antwort vom 27. April 2012 | 15:23
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3448x hilfreich)
ok, danke
Wollen wir Wetten abschließen wann die Unterschrift erfolgt?
Ist seit langer Zeit überfällig!
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
#7
Antwort vom 27. April 2012 | 15:35
Von
Status: Senior-Partner (6927 Beiträge, 2505x hilfreich)
quote:
Ist seit langer Zeit überfällig!
Wenn die Novelle überhaupt schon beim Präsidialamt eingegeangen ist, jedenfalls lag auch der federführende Minister komplett daneben:
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Technologie-und-Innovation/Digitale-Welt/recht,did=474902.html
Nach erfolgreichem Abschluss des Vermittlungsverfahrens ist das Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen (TKG) abschließend von Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden. Mit der Gesetzesnovelle werden die Bedingungen für den Aus- und Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen verbessert und die Bestimmungen zum Daten- und Verbraucherschutz modernisiert. Die Gesetzesänderung soll Anfang März 2012 in Kraft treten .
Bleibt bloss abzuwarten:
http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl
Nachtrag:
BMWi
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10. Februar 2012 der TKG-Novelle zugestimmt. Das Gesetz bedarf noch der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten. Mit einem Inkrafttreten kann nach derzeitigem Stand des Verfahrens im Mai 2012 gerechnet werden.
Mal sehen, ob das eingehalten wird.
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-- Editiert flawless am 27.04.2012 15:40
-- Editiert flawless am 27.04.2012 15:50
#8
Antwort vom 4. Mai 2012 | 17:34
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3448x hilfreich)
quote:
Mit einem Inkrafttreten kann nach derzeitigem Stand des Verfahrens im Mai 2012 gerechnet werden.
Soll am 3.Mai erfolgt sein.
Muß doch mal meine Kristallglaskugel putzen ...
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