Neuer Arbeitsvertrag nach Betriebsübernahme

8. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
bripfa
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 2x hilfreich)
Neuer Arbeitsvertrag nach Betriebsübernahme

Hallo zusammen,
mein alter Arbeitgeber hat vor einem Jahr seinen Betrieb an einen anderen Betrieb mit den Angestellten verkauft.
Jetzt nach 1 Jahr verlangt der neue Arbeitgeber einen neuen Arbeitsvertrag zu unterschreiben der aber in vielen Dingen (z.B. Urlaub, 13. Monatsgehalt, Kündigungszeiten) schlechter ist. Kann er das verlangen? Ist das überhaupt rechtlich in Ordnung. Ich sollte vielleicht noch dazu sagen, dass ich/wir uns in diesem Jahr den A.... aufgerissen haben um den Betrieb auf Vordermann zu bringen. Ich habe in diesem 1 Jahr immerhin 250 Überstunden aufgebaut.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Bei einem Betriebsübergang kauft der neue Besitzer alle Rechte und Pflichten seines Vorgängers und es gibt eine Bestandsgarantie von 1 Jahr, soweit ich weiß. Dieses Jahr scheint nun um zu sein, so dass der Besitzer offenbar daran geht, die Verträge zu verändern/zu verschlechtern. Dies geht einvernehmlich - oder der AG muss eine Änderungskündigung aussprechen.

3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.062 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.