Hallo
Schön, das es dieses Forum gibt.
Nach Wechsel des Arbeitgebers, habe ich über mehrere Monate beim vorherigen Arbeitgeber nicht erledigte Software-Projekte fertig programmieren können.( Hilfestellung u.s.w. mit Genehmigung des neuen Arbeitgebers)
Hierfür gewährt mir der alte AG eine Aufwandsentschädigung.
Nach 5 Monaten nunmehr ist die gesamte Problematik beim alten AG erledigt und möchte eine Rechnung (wenn man das so bezeichnen kann) erstellen.
Selbstverständlich möchte ich dieses Zusatzeinkommen auch richtig beim Finanzamt angegeben. Wie ist die richtige Verfahrensweise?
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-- Editiert carpri02739 am 14.11.2014 21:45
Neuer Arbeitgeber/ Arbeiten alter AG
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Hallo,
das ist weiterhin Lohn, abzurechnen wohl mit Steuerklasse 6.
Du bist dadurch dann verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen.
Stefan
Hallo Stefan
Vielen Dank für Deine Antwort.
Da ohnehin eine Erklärung gemacht wird, stellt sich das Problem bei mir nicht.
Mir ging es mehr um die richtige Verfahrensweise in der Steuererklärung. Das diese einmalige Einkunft auch steuerpflichtig sein wird, ist mir klar. Als AN im neuen Betrieb bin ich sozialversicherungspflichtig. Gehört diese Einnahme nun auch zu den meldepflichtigen Bestandteilen, oder reicht es aus, wenn diese Einnahme an korrekter Stelle in der Erklärung vermerkt wird?. Ich will nicht als Selbsständiger gelten und will um Gottes Willen kein Gewerbe für diese Einmaligkeit anmelden müssen.
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Hallo,
quote:Wie gesagt ist das imho ganz normaler Lohn, der Arbeitgeber (der alte) muss das anmelden, Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträge abführen und dir am Jahresende eine Lohnsteuerbescheinigung aushändigen.
Mir ging es mehr um die richtige Verfahrensweise in der Steuererklärung.
Und diese Bescheinigung gehört dann zu deiner Steuererklärung.
Mir ist schon klar wie du es gedacht hattest (Rechnung schreiben und die Einnahme dann irgendwie in der Steuererklärung angeben), das funktioniert aber nicht.
Es spielt auch keine Rolle wie es bezeichnet wird (du sagtest Aufwandsentschädigung), es ist trotzdem Lohn.
quote:Das wäre eindeutig die günstigste Lösung, aber zulässig ist sie nicht.
Ich will nicht als Selbsständiger gelten und will um Gottes Willen kein Gewerbe für diese Einmaligkeit anmelden müssen.
Stefan
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