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Neuer Anspruch auf ALG I, nach 1 Jahr ?

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Neuer Anspruch auf ALG I, nach 1 Jahr ?

Hallo,
Ich wüßte gerne genau wie die AfA rechnet. Neuer Anspruch auf ALG I nach 1 Jahr oder 12 Monaten, oder 360 Tagen Beitragspflicht ? Es ist nicht ein Jahr an einem Stück, sondern: Arbeit, Arbeitslos, Krank, Übergangsgeld, Krank. Also Arbeit + Übergangsgeld + Krank minus 6 Wochen ergäben 360 Tage, sind das 12 Monate für die AfA?
Viele Grüße

-- Editiert am 22.09.2009 14:24


von guest-12330.10.2009 07:31:18 am 22.09.2009 14:22
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>Neuer Anspruch auf ALG I, nach 1 Jahr ?
Ja, 360 Tage innerhalb der letzten 2 Jahre sind ausreichend, da bei Berechnung der Anwartschaftszeit ein Monat prinzipiell mit 30 Tagen gleichgesetzt wird.

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von Schnebi am 23.09.2009 08:01
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>Neuer Anspruch auf ALG I, nach 1 Jahr ?
@Schnebi

Hallo.

Hast du dafür einen § oder so?
Ich wollte das nicht schreiben, obwohl es ja logisch erscheint. Zahltage sind ja auch 30 Tage bei ALG1, war mir aber eben nicht sicher und du bist ja im SGB III firm.

Sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"


von Sunbee 1 am 23.09.2009 08:52
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>Neuer Anspruch auf ALG I, nach 1 Jahr ?
Hallo Sunbee!

§339 S.2 SGB III

Bei der Anwendung der Vorschriften über die Erfüllung der für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erforderlichen Anwartschaftszeit (...) entspricht ein Monat 30 Kalendertagen.

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von Schnebi am 23.09.2009 09:11
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>Neuer Anspruch auf ALG I, nach 1 Jahr ?
@Schnebi

Danke

Sunbee

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von Sunbee 1 am 23.09.2009 09:16
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