@Schnebi, @all:Abschließende Info, die allerdings leider keine Aussage zur rechtlichen Situation erlaubt: Nach einreichen des einstweiligen Rechtsschutzantrages hat die AfA die Forderung anerkannt und ALG I über das eigentliche Ende des Bewilligungszeitraumes hinaus weiter bewilligt. Im Ergebnis also alles gut.Gruß,Axel