Neuer AG - medizische Beurteilung kann AV sofort beenden

17. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
JKG*11
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 11x hilfreich)
Neuer AG - medizische Beurteilung kann AV sofort beenden

Hallo liebe Communiy,

eine Freundin von mir tritt morgen ihre neue Stelle in einer KITA an. Den Vertrag unterschreibt sie morgen.
Nun steht im Vertrag das sie für alle Kosten selbst aufkommen muss, wenn es um das Führungszeugnis geht, die medizinische Untersuchung sowie der Gesundheitsbelehrung des Infektionsschutzgesetz.

Auch steht dort, sollte die arbeitsmedizinische Beurteilung ergeben, dass der AN nicht in einer Kita einzusetzen ist, so wird das Arbeitsverhältniss mit sofortiger Wirkung beendet.

Wie sieht es hier rechlich aus?

Vielen Dank und schönen Tag!! :)

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

arbeitsmedizinische Beurteilung

Das kann wohl sein, dass die med. Unbedenklichkeit Einstellungsvoraussetzung ist.

alle Kosten selbst

Das finde ich ungewöhnlich und auch ungewöhnlich kleinlich. Vertraglich vereinbaren wird man es aber gleichwohl können.
Deine Freundin sollte es sich überlegen, bei so einem AG anzufangen - der wird auch sonst kleinlich sein.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JKG*11
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 11x hilfreich)

Ja das finden wir auch....Meine Freundin braucht nur dringend eine Job vorallem für diesen Monat!!

Es steht ja nur dort, dass das AV mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden kann also nichts das irgendwelche Vertragsstrafen daraus resultieren. Das Problem ist, dass in der Einrichtung schon einiges nicht stimmt und sogar 2 Gruppen nun geschlossen wurden auch die Leitung wurde ausgewechselt und sehr viele Leute haben gekündigt. Meine Freundin soll nun eine Gruppe wieder aufbauen aber auch hier ist die Kollegin bereits seit längerem krank. Meine Freundin hat kein gutes Gefühl und nimmt den JOb jetzt erstmal an um was zu haben.

Für sie gibt es noch die Möglichkeit für einen anderen Job in einer anderen privaten Einrichtung aber erst ab Oktober. Auch die Kündigungsfrist ist sehr seltsam während der Probeizeit: 4 Wochen zum Monatsende.....Meine Freundin ist bereits wegen dem Job mit dem Rücken vorbelastet und war dieses Jahr schon einige Mal krank.

Nun die Überlegung: Sie vereinbart eine Termin für das medizinische Gutachten Ende September und dort wird natürlich rauskommen das ihr Rücken kaputt ist und sie in einer Kita nicht arbeiten darf. Somit wird das AV ja sofort beendet oder ?

Wäre das ne Lösung???

Ich glaube meine Freundin tut sich in dieser Einrichtung keinen Gefallen und zahlt letztendlich geldlich und gesundheitlich nur drauf.

Vielen Dank :)

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Arbeitsschutzgesetz §3 Abs.3, die Kosten der med. Untersuchung und der Belehrung hat der Arbeitgeber zu tragen.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JKG*11
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 11x hilfreich)

Danke! Wie kann man das dem AG mitteilen??

0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119668 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Mündlich oder schriftlich.

Und zwar idealerweise erst nach der Unterzeichnung des Vertrages.



Zitat (von JKG*11):
Wie sieht es hier rechlich aus?

Wenn ein Mitarbeiter seine Leistung in dem Betrieb gar nicht mehr erbringen kann (auch zukünftignicht), liegt durchaus ein gewichtiger Kündigungsgrund vor. Dann ist es dem Arbeitgeber auch nicht wirklich zuzumuten diesen bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist zu beschäftigen und zu bezahlen.



Zitat (von JKG*11):
Für sie gibt es noch die Möglichkeit für einen anderen Job in einer anderen privaten Einrichtung aber erst ab Oktober.

Das dürfte dann mit der Kündigungsfrist des aktuellen Vertrages kollidieren.



Zitat (von JKG*11):
Sie vereinbart eine Termin für das medizinische Gutachten Ende September und dort wird natürlich rauskommen das ihr Rücken kaputt ist und sie in einer Kita nicht arbeiten darf.

Oder das Gegenteil.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 508x hilfreich)

Wenn ein medizinisches Gutachten ergibt, dass sie aufgrund eines Rückenleidens nicht in diesem KiGa arbeiten kann, dann dürfte das auch auf die private Einrichtung zutreffen.

Dann kann sie die Anstellung im Oktober ja auch vergessen. Man kann nicht in einem aus gesundheitlichen Gründen nicht und im anderen mit dem gleichen Leiden doch arbeiten.

Und wenn es nur darum geht den September zu überbrücken.. das sollte doch auch ohne Job möglich sein. Vot allem, da wir ja schon Mitte September haben

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von ratlose mama):
Wenn ein medizinisches Gutachten ergibt, dass sie aufgrund eines Rückenleidens nicht in diesem KiGa arbeiten kann, dann dürfte das auch auf die private Einrichtung zutreffen.

Dann kann sie die Anstellung im Oktober ja auch vergessen. Man kann nicht in einem aus gesundheitlichen Gründen nicht und im anderen mit dem gleichen Leiden doch arbeiten.



Sowas nenne ich "selektive Erkrankungen" - ich kann gar nicht zählen, wie oft Arbeitnehmer "aber sowas von krank sind", wenn es sich um ungeliebte Arbeit handelt und dann wundersamerweise in Sekundenbruchteilen genesen, sobald sich ein Vorteil daraus ziehen lässt.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16475 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Arbeitsschutzgesetz §3 Abs.3, die Kosten der med. Untersuchung und der Belehrung hat der Arbeitgeber zu tragen.

Das bezieht sich aber auf arbeitsmedizinische Vorsorge im Sinne der ArbMedVV.
Hier geht es aber wohl um die Frage, ob die Arbeitnehmerin überhaupt "tauglich" ist, den Beruf auszuüben. Diese Art der Untersuchung muss nicht zwangsläufig vom Arbeitgeber bezahlt werden. Die Arbeitnehmerin kann die Kosten aber von der Steuer absetzten (Werbungskosten).

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von JKG*11):
Nun die Überlegung: Sie vereinbart eine Termin für das medizinische Gutachten Ende September und dort wird natürlich rauskommen das ihr Rücken kaputt ist und sie in einer Kita nicht arbeiten darf.
Warum bewirbt man sich wissentlich auf eine Stelle wenn man davon ausgeht, dass der Job einen körperlich kaputt machen wird???

Signatur:

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