>Neue Wohnung nur mit Zustimmung der ARGE?
Bis Anfang des Jahres habe ich auch noch wie MarkOh argumentiert. Mit den Gesetzesänderungen dieses Jahres sieht das anders aus. Niemand muss vor einem Umzug bei der ArGe um Erlaubnis bitten, aber wer ohne Zustimmung umzieht hat ggfs. Konsequenzen zu tragen.
Die sehen bei über 25-Jährigen so aus, dass bei unerlaubtem Umzug in eine teurere Wohnung, auch wenn die Kosten angemessen wären, nur noch die ehemalige Miete weitergezahlt wird, nicht die aktuelle Miete.
Unter 25-Jährige, die ohne Zustimmung umziehen, erhalten keine Wohnkosten mehr erstattet.
Nachzulesen im SGBII, §22:
§ 22 - Leistungen für Unterkunft und Heizung
(1) 1 1Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind.
2Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, werden die Leistungen weiterhin nur in Höhe der bis dahin zu tragenden Aufwendungen erbracht.
...
(2a) 3 1Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden ihnen Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur erbracht, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat.
von hamburgerin01 am 21.09.2006 13:52
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