Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Wettbewerbsrecht » 

Neue Widerrufsbelehrung - Akute Abmahngefahr

Von Rechtsanwalt Dirk Dreger
17.11.2011 | Ratgeber - Wettbewerbsrecht | 1256 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Widerrufsbelehrung, Übergangsfrist, Onlineshop, Abmahngefahr, Abmahnung, 2011

Ende der dreimonatigen Übergangsfrist!

Aus aktuellem Anlass:

Neue Widerrufsbelehrung 2011!

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwalt
Dirk Dreger
Düsseldorf
17 Bewertungen
Strafrecht, Arbeitsrecht, Kaufrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht

Per Bundestagsbeschluss vom 26.05.2011 wurden Änderungen zum fernabsatzrechtlichen Widerrufsrecht verabschiedet. Der Gesetzgeber sah sich auf Grund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes vom 03.09.2009, Aktenzeichen C 4 89/07 - Messner, dazu veranlasst, das Muster der Widerrufsbelehrung wieder einmal abzuändern.

Die Regelung ist seit dem 04.08.2011 in Kraft.

Nach Ablauf der dreimonatigen Übergangsfrist besteht wieder einmal die Gefahr umfangreicher wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen.

Online-Händler sollten unbedingt überprüfen, ob sie eine veraltete und somit fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwenden. Besonders häufig vorkommende wettbewerbsrechtliche Verstöße ergeben sich zudem aus folgenden Fehlerquellen:

  • Verwendung fehlerhafter AGB (Fehlende Informationen zum Zustandekommen des Vertrages, technische Schritte) usw.
  • Mangelhafte Anbieterkennzeichnung
  • Werben mit Selbstverständlichkeiten
  • Fehlerhafte Vereinbarung bezüglich der Rücksendekosten bei Warenwert unter 40 Euro

Zögern Sie nicht, sich bei Bedarf, umgehend anwaltlich beraten zu lassen!

Dirk Dreger
Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Dirk Dreger
Jordanstrasse 31
40477 Düsseldorf
Tel.: 0211-98397654
Fax: 0211-98397629
Mobil: 0176-10094663
HP: www.rechtsanwalt-dreger.de
E-Mail: kontakt@rechtsanwalt-dreger.de
123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97920
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Andere Artikel zum Thema

Wettbewersrechtliche Abmahnung
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?