Neue Verordnung/Berlin:Bußgeld bei zu hoher Miete?

18. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
JensPl
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Neue Verordnung/Berlin:Bußgeld bei zu hoher Miete?

Hallo zusammen,

wie die Berliner Zeitung heute berichtet, können Mieter jetzt Einspruch erheben, wenn die Miete 20% über dem Mietspiegel liegt, siehe http://www.berliner-zeitung.de/wohnen/wohnkosten-in-berlin-bei-ueberhoehter-miete-droht-bussgeld,22227162,23743720.html

Für mich als jemand der in Berlin für 90qm fast 1000 Euro kalt bezahlt, tun sich hier mehrere Fragen auf.

- Wer entscheidet letztlich ob die Miete wirklich zu hoch ist?

- Wem muss ich die vermeintliche Ordnungswidrigkeit melden? In welcher Form?

- Kann mich der Vermieter aufgrund meiner Beschwerde kündigen, z. B. um dann einen neuen Mieter reinzuholen der wieder den teueren Preis zahlt?

- Geht es hier nur darum dass der Vermieter dann ein Bußgeld zahlen muss, oder muss er auch die Miete senken?

LG
Jens

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8 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

http://www.berliner-zeitung.de/wohnen/mieten-in-berlin-zu-viel-gezahlte-betraege-gibt-s-zurueck,22227162,23744610.html

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#2
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Deine Fragen werden doch in dem gesamten Zeitungsartikel beantwortet, musste nur weiter lesen! Nur die Überschrift lesen, ist meist zu wenig. Man muss sich schon etwas mehr bemühen.



-- Editiert Liane46 am 18.07.2013 16:39

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#3
 Von 
JensPl
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke ;) Da steht schon viel drin... am wichtigsten wäre mir, ob der Vermieter eine Kündigung aussprechen kann wenn man derart gegen ihn vorgeht?

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#4
 Von 
JensPl
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

+ Es sind zwei unterschiedliche Artikel oder? (URL; Überschrift sind jeweils verschieden...)

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Ja. Ihr Link funktionierte bei mir nicht, und so habe ich dann mal selbst im Web nachgesehen. Und ob der Vermieter deswegen eine Kündigung aussprechen kann, werden im Zweifelsfall die Gerichte entscheiden - ich denke aber, mit so einer Kündigung käme der VM nicht durch, denn das würde das Gesetz ja völlig aushebeln.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#6
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4246 Beiträge, 2421x hilfreich)

Schon allein

quote:
Deshalb setze sich der Mieterverein dafür ein, dass die Miete bei der Wiedervermietung auf maximal zehn Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete angehoben werden darf.
spricht dafür, dass dieser Artikel sorgfältig erstellt wurde :crazy:

Aber irgendwie kann ich mir die Behauptung des Senats, ganz Berlin sei Wohnraummangelgebiet, nicht vorstellen.

Nehmen wir mal ein Beispiel: Mieter M möchte eine Wohnung bei Vermieter V mieten, welche laut Mietspiegel eine Kaltmiete von 500€ haben darf. Laut zweitem Artikel darf V nicht mehr als 600€ verlangen.
Jetzt verlangt V aber für die Bude mitten im Prenzlauer Berg 800€ und bietet M, der trotzdem mieten will, vor Vertragsabschluss noch an, statt der gewünschten Wohnung eine vergleichbare (sprich: im Mietspiegel gleich eingestufte, gleich große und ähnlich geschnittene) Wohnung in Marzahl anzumieten für nur 500€, also sogar im Mietspiegel. Dieses Angebot lehnt M ab und das wird auch protokolliert.

Wie kann M jetzt noch verlangen, das seine Miete auf 600€ gekürzt werden muss? Es hat nachweisbar bei ihm keine Notsituation vorgelegen!
Wenn Prenzlauer Berg und Marzahn (die gar nichtso weit auseinander liegen) nicht vergleichbar wären, dann hätten ja wohl eigene Mietspiegel erstellt werden müssen.
Also: Keine Anwendung des Wirtschaftsstrafgesetzes möglich.

Das ist eine Möglichkeit, wie Wohnungseigentümer in den nicht so angesagten Vierteln (hier in HH fallen mir da so ein paar südliche Stadtteile ein) Geld aus ihren Wohnungen rausschlagen können,ohne dafür riskante Mieter in Kauf zu nehmen: Sie bekommen entweder die Mieter, die auch der Vermieter im angesagten Viertel haben wollte oder sie bekommen von dem Vermieter im angesagten Viertel eine Prämie dafür, dass dieser ihre Wohnung anbieten durfte.
Ein völlig neues Geschäftsfeld: Vergleichswohnungsvermittlung zur Vermeidung von stafbarem Verhalten.

Ich fürchte, meinen Freunden in England werde ich das im Leben nicht verklickern können, die haben schon beim Räumungsschutz kapituliert.

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#7
 Von 
JensPl
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Versteh den Marzahn-Vergleich nicht so ganz

in meinem Fall zahle ich als M bei einem Mietspiegel (in dem schon Aufschläge für eine gehobene Ausstattung drin sind) von 6,30 Euro eine Nettokaltmiete von 10,70 auf den Quadratmeter...ergo sind das mehr als 50% entfernt vom Mietspiegel.

Muss ich das hinnehmen?

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#8
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Muss ich das hinnehmen?
Auch diese Antwort findest Du in den von Dir genannten Artikeln: "Auch die Mieter könnten zivilrechtlich gegen diese Verstöße vorgehen, sagte er. Dann trügen sie jedoch das Prozesskostenrisiko." Wenn Dir das Risiko zu hoch ist, dann musst du eben warten "bis die Bezirksämter aktiv werden".

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""Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Diete"

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