Neue Partnerschaft nach der Trennung

11. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Kati-Ann
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 38x hilfreich)
Neue Partnerschaft nach der Trennung

Hallo an Alle,

ich habe wie sehr viele hier 1000 Fragen und leider keine Antworten. Mein Partner lebt seit 2 Jahren in Trennung, die Scheidung läuft. Er bezahlt auch regelmäßig Unterhalt für die Ex und 2 Kinder-6 und 11 Jahre alt. Nun haben wir auch Pläne und wollen in der Zukunft eine eigene Familie aufbauen. Meine Fragen:
1. Wird mein Einkommen nachdem wir geheiratet haben in Betracht gezogen-für evtl. Unterhaltszahlungen, wenn mein Partner nicht genug verdient, um den errechneten Unterhalt zu bezahlen? Ich bin berufstätig als Kauffrau und verdiene hiermit mein Geld.

2. Werde ich auch ohne eine Heirat in Betracht für evtl. Unterhaltszahlungen in Betracht gezogen, wenn mein Partner den Unterhalt nicht voll bezahlen kann - weil er wenig verdient? "Eheähnliche Beziehung"?

3. Seine Ex lebt von der Sozialhilfe da sie nicht arbeiten geht. Da sie die zwei Kinder betreut muß sie das laut Gesetz im Moment nicht. Sie hat aber noch nie gearbeitet und es ist davon auszugehen, dass sie von alleine nie arbeiten gehen wird-die Aussage ist gefallen. Nun meine Frage: lt. Gesetz sollte sie eine Teilzeittätigkeit annehmen können, wenn das jüngste Kind 10 Jahre alt wird. Wird sie v. Arbeitsamt dazu gezwungen oder ist es ihr selbst überlassen-d.h. kann sie sich immer hinter den Kindern verstecken bis sie aus dem Haus sind-damit sie nicht arbeiten gehen muss und Unterhalt für sich bekommt??

4. Kann man sich durch einen Ehevertrag absichern, damit man in der Zukunft für die Ex des Partners aus eigener Tasche kein Unterhalt bezahlen muss?

Vielen Dank für jede Antwort
Kati-Ann

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26 Antworten
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#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
ohne Heirat kann dein Einkommen eher angerechnet werden, als nach einer Hochzeit. Sofern du entsprechend verdienst, kann sein unterhaltsrelevanter Selbstbehalt seiner 1. Familie gegenüber um bis zu 20 oder 25% runtergesetzt werden. ( Sofern er Mangelfall ist, sprich : nicht den Mindestunterhalt zahlen kann ) Nach der Hochzeit ist dies so eigentlich nicht mehr möglich, allerdings entscheiden die Richter hier verschieden.... es gibt noch die Möglichkeit, ihm ein " fiktives Taschengeld " anzurechnen, so dass er den Mindestunterhalt zahlen kann.
Wenn er aber immer mindestens den Mindestunterhalt zahlt, braucht ihr euch keinen Kopf zu machen.... dann wird dein Einkommen nicht angerechnet. Auch nicht indirekt !
Allerdings geht die Steuerrückerstattung, die ihr evtl. durch den Steuerklassenwechsel habt, in die KU ( nicht aber EU ) Berechnung ein.
Sofern ihr heiratet und ein gemeinsames Kind geboren wird, ist er diesem Kind und auch dir ( da du ja dann wahrscheinlich nicht mehr arbeiten gehst ) auch unterhaltspflichtig. Dadurch könnte sich evtl. der Unterhalt an seine Kinder aus 1. Ehe vermindern.
Einen Ehevertrag könnt ihr noch zusätzlich abschliessen......
Ob seine Ex arbeitet oder nicht..... am Kindesunterhalt ändert dies auch nichts.
Ich würde mich an eurer Stelle nicht zu sehr drauf verlassen, dass man sie zwingen kann, arbeiten zu gehen.... das AA schon gar nicht, wenn überhaupt, dann ein Familienrichter. Sie kann sich bei dem Alter der Kinder aber immer gut rausreden, dass sie nicht arbeiten gehen kann oder kann sagen , dass sie nichts findet.
Da werdet ihr auf einen euch gut gesonnenen Richter hoffen müssen, damit dein Mann keinen EU mehr zahlen muss. Dieser entscheidet aber zum " Wohle des Kindes ", also darf die Mutter auch nicht " Hunger leiden ".
Uns selbst wenn..... dann läuft sie zum Sozialamt und dieses widerum hat das Recht, sich das Geld evtl. von deinem Mann wieder zu holen.
Lasst euch hier am besten von einem Anwalt beraten, denn es gibt hier meist nur " Richtlinien und somit kann/muss jeder Richter im Einzelfalle entscheiden!
Lieben Gruß
Anna

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#2
 Von 
Kati-Ann
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 38x hilfreich)

Das heißt also, dass sie vom Gesetz her sich mit den Kindern immer rausreden kann und überhaupt nicht zu arbeiten braucht? Das Argument Kind reicht aus? Und was ist damit, dass sie ein Vorbild für die Kleinen sein sollte?
Es ist mir verständlich, dass sie solange die Kinder noch klein sind nicht arbeiten gehen kann aber später?
Dies würde also bedeuten, dass der Mann für die Frau immer zahlen muss - solange das Argument Kind gebraucht wird? Bitte nicht falsch verstehen.

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#3
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

Hallo Kati-Ann,

ja, so ist es. Das ist Realität.
Die einzige Hoffnung ist, dass mal die Unterhaltsleitlinien geändert werden.
Das aber erfordert Druck aus der Bevölkerung.
Aus meiner Erfahrung heraus ist heutzutage
so gut wie jede Grundschule eine verlässliche
Halbtagsschule. Der Staat hat sich hier auch
dem Druck der Öffentlichkeit gebeugt,
damit Mütter schulpflichtiger Kinder
eher wieder in einen Halbtags- oder Teilzeit-Job einsteigen können. Es fragt sich nur, wieviele Jahre es nun dauern wird, eh dieser Umstand in die Unterhaltsleitlinien mit aufgenommen wird.....

Gruß,
nachgefragt

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#4
 Von 
Saduka
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 4x hilfreich)

Dieser Umstand ist in den Richtlinien bereits aufgenommen, ab der 3ten Klasse ist Teilzeit i.d.R. zumutbar bei einem Kind, bei zwei und mehr Kindern erst später. Und in der Realität sieht es leider oft so aus, daß Arbeits- und Schulzeiten sehr voneinander abweichen und zusätzliche Betreuung notwendig wird.

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#5
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Genau. Es gibt Richtlinien, wann eine Frau arbeiten gehen muss. In der Realität kann sie sich jedoch noch eine ganze Weile rausreden ( Hab nichts gefunden, kann nicht, da mein Kind viel Fürsorge braucht, keine Hortplätze usw... ). Allerdings muss sie dieses auch nachweisen. Z.B. Bewerbungsschreiben, Absagen, usw.... da müsst ihr aber am Ball bleiben !
Da die Kinder aber erst 6 und 11 Jahre alt sind, ist bis dahin noch viel Zeit.

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#6
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

@ Saduka

die verlässlichen Grundschulen (da, wo es sie gibt), beginnen mit der 1. Klasse.
Warum soll einer Mutter dann erst zuzumuten
sein zu arbeiten, wenn das Kind in der 3. Klasse ist ? Wo bitte ist der Unterschied ?
Und warum soll sich das nochmal verschieben, wenn sogar 2 Kinder da sind ?

Meiner Meinung nach ist der Umstand der
verlässlichen Halbtagsschulen überhaupt
nicht ausreichend in den Richtlinien berücksichtigt.

Viele Grüße,
nachgefragt

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#7
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Nö, wieso auch.... die verlässlichen Halbtagsschulen gibts doch erst seit ein paar Jahren, die Richtlinien im Familienrscht aber sind meist schon von Annodazumal !! Und danach hat sich Herr/Frau RichterIn zu richten!
Ausserdem sieht der Staat in dieser Richtung wohl keine Dringlichkeit, diese Richtlinien zu ändern, da ja nicht er zahlen muss, sondern der Vater !
Eigentlich gehts auch darum gar nicht, sondern darum, dass die Frau ihren Lebensstandard der Ehe beibehalten soll. Find ich klasse ! Nur, ob der Vater dies auch nach einer Trennung kann..... danach fragt niemand, da ja schliesslich einer für den Unterhalt aufkommen muss !!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

ja, eben !

Und durch solche Richtlinien wird die
Unselbstständigkeit der Ex-Frauen gefördert,
denn nach 10, 12 oder 15 Jahren wieder in einen Beruf einzusteigen, ist doch super-schwer! Ist es denn das, was die Ex-Frauen
wollen ? Unselbstständigkeit ?
Finanzielle Abhängigkeit (von ihrem Ex) ?

Warum wird eigentlich bei unverschuldeter
Arbeitslosigkeit des Ex-Manns nur er verpflichtet, sich schnellstens um einen neuen
Job zu bemühen ? Warum dann nicht auch
die Ex-Frau ? Das bedeutet, dass der Ex-Mann das alleinige Risiko einer Arbeitslosigkeit
trägt - ganz im Gegensatz zu einer intakten Ehe! Das heißt eigentlich auch: die Ex-Frau ist
in dieser Hinsicht nach der Ehe viel besser gestellt als in der Ehe! Warum ?
Meiner Ansicht nach sollten Unterhaltsberechtigte eine vollzogene Scheidung nicht mit der Ausschüttung einer
guten Lebensversicherung gleich setzen.

Das große Schlagwort, das heute überall gesprochen wird, ist doch : Mehr Eigenverantwortung !
Wann endlich auch für Geschiedene ??

Grüße,
nachgefragt.....

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#9
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Geb dir Recht! Richtlinien in diese Richtung gibt es allerdings..... nur, wie schon erwähnt: Frau kann sich wesentlich länger rausreden, als ein " Zahlpapa".

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#10
 Von 
LeoM
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 9x hilfreich)

Der Sohn meiner Freundin ist in der Grundschule. Dort fällt der Unterricht häufig aus, so dass ich mir eine Halbtagstätigkeit bei ihr nicht so recht vorstellen kann. Nachdem sie über zehn Jahre sich um die Familie gekümmert hat, wird es nicht einfach sein, wieder in den Beruf zu kommen und eine Vormittags-Halbtagsstelle zu finden.

Wenn sich unsere Beziehung so verfestigt haben wird, dass sie als "eheähnlich" betrachtet wird, dann entfällt vermutlich ihr Unterhaltsanspruch ihrem ehemaligen Mann gegenüber. Dann zahle ich indirekt für seinen Sohn.

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#11
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

@LeoM,
in einer verlässlichen Halbtagsschule ist dies nicht möglich, es sei denn, ihr habt irgendwann unterschrieben, dass das Kind im Falle von Unterrichtsausfall nach Hause geschickt werden darf. Ansonsten bleibt das Kind bis 13:00 Uhr in der Schule !
Wieso zahlst du dann indirekt für ihren Sohn ?? IHR Unterhalt fällt weg, du zahlst dann für SIE und das ist doch auch mehr als gerecht. Sohni bekommt doch weiterhin Unterhalt vom Ex deiner Freundin !!!
Gruß
Anna

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#12
 Von 
LeoM
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 9x hilfreich)

Anna,
warum findest du es gerecht, dass ich für sie zahle, obwohl wir keine gemeinsamen Kinder haben?
Gruß von LeoM

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Ganz einfach: weil ihr - ob verheiratet oder nicht - eine Beziehung eingegangen seid und zusammen lebt und wirtschaftet. Da sollte jeder für den anderen - auch finanziell -dasein! Was hat das mit gemeinsamen Kindern zu tun? Das einzig ungerecht daran ist, dass man weder in eine andere Steuerklasse wechseln , noch eine Familienversicherung bei der Krankenkasse beantragen kann. Auch Rentenansprüche des Partners hat man keine.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Gesil
Status:
Schüler
(414 Beiträge, 46x hilfreich)

Hallo Anna!

Stimmt! Das ist's was mich an dieser Regelung so 'krank' macht.
In einer eheähnl. Beziehung darf man z.B. Lohnsteuern zahlen wie ein Single, aber sobald es darum geht, etwas vom Staat zu erhalten, dann wird erstmal geguckt, was der Partner hat :(

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Kati-Ann
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 38x hilfreich)

Ich finde es auch normal, dass man in einer Beziehung füreinander da ist und sich auch finanziell unterstützt. mein zahlt unterhalt für seine kinder und die ex, da noch keine scheidung vollzogen werden konnte und wir noch nicht so lange zusammen sind zählt mein einkommen noch nicht dazu. es wird aber bestimmt nach der scheidung geschehen.
Bei den ganzen Unterhaltsstreitigkeiten geht es doch nicht darum, dass die Väter nicht zahlen wollen sonder um die Ungerechtigkeit, dass er der Ex den Lebensstandard wie in der Ehe erhalten muss-aber wie es ihm danach finanziell weitergeht kümmert keinen. Sie kann sich lange rausreden und von ihm unterhalten lassen aber er hat wirklich kein schönes Leben mehr-wenn man es rein finanziell betrachtet. Und dabei ist er der Betrogene gewesen-und nicht sie-aber er muss zahlen-ist das gerecht??

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#16
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo Kati-Ann,
Nein ist nicht gerecht ! Wir sind grad in einer ähnlichen Situation wie ihr und ärgern uns auch tagtäglich darüber. Er hat nicht einmal seinen Selbstbehalt zur Verfügung, die Kinder sind den ganzen Tag bei der Oma und seine Ex verdient gutes Geld in der Firma ihres neuen Freundes. Ich frage mich, warum immer nur der Mann barunterhaltspflichtig ist und dies nicht vom Einzelfall abhängig gemacht wird. Wenn der Staat ansonsten zahlen müsste könnte ich das ja noch " verstehen" ( iss zumindest n Argument ), so aber hat Mama n schönes Leben und Papa darf ( unter Berücksichtigung des Einkommens seiner Lebensgefährtin ) zahlen... im Gegenzug dafür aber seine Kinder nicht sehen! ( Auch, wenn man diese 2 Dinge nicht vermengen sollte..... irgendwann fängt jeder "normaldenkende " Mensch an, sich über diesen (Un)Sinn der Gesetze Gedanken zu machen.
Nu schweifen wir aber vom Thema ab...... :-))

Gruß und trotzdem eine gute Nacht
Anna

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Saduka
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 4x hilfreich)

Sowohl Mann als auch Frau sind unterhaltspflichtig. Es richtet sich nur nach Einkommen bzw. Betreuung, was ja meist auch an ein niedriges Einkommen geknüpft ist. Falls der Mann in der Ehe die Kinderbetreuung hatte und dies nach Scheidung fortführt ist die Frau unterhaltspflichtig.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

@Saduka,
wenn ich schreibe " der Mann " meine ich natürlich den Elternteil, welcher nicht die Kinder betreut und das ist zu 90 % der Vater.
Ich habe nur aus Vereinfachungsgründen so geschrieben, denn ich denke, es ist jedem klar, was gemeint ist.
@Kanalmeister,
.... weil sein ehemaliger Anwalt ihm sagte, die ( überhöhten ) Forderungen der Gegenseite seien berechtigt und er - als unwissender - hat natürlich dem Anwalt vertraut. Der hats ja schliesslich studiert gelle !?
Abänderungsklage läuft aber!

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Kati-Ann
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 38x hilfreich)

Hallo Anna,

danke für deine Antwort. Ich habe eine Frage: Wie kam man darauf, dein Einkommen bei der Berechnung der Unterhaltszahlungen mitzuberücksichtigen? Wird man danach gefragt, ob man eine neue Beziehung hat?? Muss man es angeben?? Ich frage deshalb, weil ich auch voll-berufstätig bin und uns erwartet das gleiche Schicksal. Wieso werden auch wir als Außenstehende mit den Zahlungen zwar indirekt aber auch belastet?? Und wie soll es aussehen, wenn der geschiedene Mann ein neues Leben anfangen will? Mit einer neuen Ehefrau und neuen Kindern?? Haben wir überhaupt eine Möglichkeit, eigene Kinder zu haben?? Das ist doch finanziell unmöglich - oder?? Es wird doch auch den "Verbrechern" die Rückkehr in die Zivilisation ermöglicht, damit sie ein neues Leben anfangen können. Sind Väter und Exmänner schlimmer als solche "Verbrecher"-da denen alle Wege mit Steinen ausgelegt werden-oder??

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
LeoM
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo Anna,

in dieser Diskussion unterstütze ich als Mann meine Freundin und du als Frau deinen Freund, wir beide also jeweils das andere Geschlecht. Offenbar gibt es Ungerechtigkeit auf beiden Seiten. Der Staat hat meines Erachtens versucht, möglichst hohe Gerechtigkeit zwischen zwei Geschiedenen zu schaffen, was jedoch nicht immer gelingen kann.

In deinem Fall leben die Kinder bei der mütterlichen Oma, und dies wird als naturelle Unterhaltsleistung der Mutter finanziell angerechnet. Ihr wird neben ihrem Geld „ihre“ Erziehungsleistung angerechnet. Da sie in der Firma ihres Freundes arbeitet, kann dein Ex vermutlich ihr tatsächliches Einkommen nicht nachweisen und die gerechte Zahlungsverpflichtung nicht einklagen.

Wenn ich mit meiner Freundin für längere Zeit eine feste Bindung eingehe, dann wird vermutlich davon ausgegangen, dass wir zusammen wirtschaften. Wäre sie kinderlos, dann würden wir beide arbeiten. So aber hat sie zehn Jahre nicht in ihren Beruf sondern in ihre Kinder investiert.

Wenn ich meine Freundin finanziell unterstütze, dann kann ich evtl. gemäß §33a EStG Aufwendungen bis zu 7188 Euro im Kalenderjahr steuerlich absetzen. (Einer gesetzlich unterhaltsberechtigten Person gleichgestellt ist eine Person, wenn bei ihr zum Unterhalt bestimmte inländische öffentliche Mittel mit Rücksicht auf die Unterhaltsleistungen des Steuerpflichtigen gekürzt werden.)

Viele Grüße
LeoM

P.S: habt ihr die Erfahrung gemacht, dass die „verlässlichen Halbtagsschule“ hält was sie verspricht?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

Hallo LeoM,

nur zu Deiner letzten Frage zu den verlässlichen Halbtagsschulen:

ganz klares Ja!
Eine Schule, die für sich in Anspruch nimmt,
verlässliche Halbtagsschule zu sein, muss
dies auch einhalten !

Gruß,
nachgefragt

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

@nachgefragt

Zitat:
Warum wird eigentlich bei unverschuldeter
Arbeitslosigkeit des Ex-Manns nur er verpflichtet, sich schnellstens um einen neuen
Job zu bemühen ? Warum dann nicht auch
die Ex-Frau ?

Dem ist nicht zwingend so.......am Scheidungstermin hatte ich einen Job, mein Mann war 2 Wochen arbeitslos....
Die Richterin sagte, das aus diesen Umständen die Kinder derzeitig bei ihrem Vater leben........

Es gibt also auch andere Beispiele.........

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

@Leo,
eben.... es gibt natürlich Ungerechtigkeiten auf beiden Seiten, deshalb sollte auch mehr im Einzelfalle entschieden werden. Dann widerum bist du von einem Richter abhängig, dem deine Nase evtl. nicht passt.
Aber mal ganz ehrlich ( ich vertrete übrigens nicht nur die Männerseite.... ich bin selbst geschieden und erhalte KU für 2 Kinder, auf EU hab ich verzichtet, obwohl mir damals 1200 DM !! zugestanden hätten ) Die meisten Ungerechtigkeiten liegen beim "Zahlelternteil", also meist bei den Vätern.
Mama kann sich aussuchen, ob sie arbeitet oder nicht. Wenn sie "kleine" Kinder hat, wird auch nur ein Teil ihres Einkommens angerechnet, weil sie ja nicht müsste ! Papa MUSS auf Deibel komm raus!
Mama kann Umgang vereiteln, Kinder beeinflussen usw... und wird mit Chance noch mit dem alleinigen Sorgerecht für ihre Mühe belohnt. Papa darf zusehen und hat kaum Möglichkeiten, eine Beeinflussung der Kinder zu unterbinden. Usw... die Liste ist lang !
Es sagt ja auch keiner, dass deine Freundin sofort wieder arbeiten soll nach so langer Pause. Aber nachweisbare Bemühungen um eine Halbtagsstelle, sofern es verlässliche Halbtagsschulen gibt, wären schon angebracht, um der Ungerechtigkeit hier mal ein bissel entgegenzuwirken.
@Kati-Ann
deinem Freund kann der Selbstbehalt durch euer Zusammenleben gekürzt werden. Und zwar SOFORT, nicht, wie bei Mama erst nach 2-4 Jahren !
Gruß
Anna

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Laetitia
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 25x hilfreich)

Hallo!
Nach meinen Erlebnissen an deutschen Gerichten kann ich nur eins sagen...
als Zweitfamilie biste arm dran.
Der LG oder neue Ehegatte ist immer indirekt für den KU mit verantwortlich.
Ich bin geschieden, 3 Kinder leben beim Ex.
Hab nach der Trennung sofort gearbeitet obwohl mir nach 13 Jahren Hausfrauen-Ehe Unterhalt zustand.
Ich St-Kl.5 mein Ex in St-Kl.3, kaum den Arbeitsvertrag unterschrieben flatterte schon die Forderung nach KU ins Haus.
Mein Ex verdiente damals wie heute 4.500 Euro NETTO!!! ohne Kindergeld mit einzurechnen.
Wir hatten keine finanziellen Sorgen!
Ich hab ne Beziehung und von diesem Mann ein Kind. Wir sind nicht verheiratet. Mein LG ist Umschüler und das Unterhaltsgeld vom AA deckt gerade mal seine Lebensunterhalt. Ich lebe von 486 Euro (Erziehungs- u. Kindergeld). Wir kommen so grade mal über die Runden.
Mein Ex fordert von mir arbeiten zu gehen um ihm KU zu bezahlen...
In diesem Fall wurde er vom Gericht ermahnt seinen Kopf einzuschalten... Wo nix ist kann man nix holen.
Sobald mein LG arbeitet gehts uns ans Geld...
Da er mir unterhaltspflichtig ist wird dieses Geld mit dem KU verrechnet und ein Teil an meine Kinder abgetreten.
Das ist der Witz...
Da verdient einer ne *******e-Mark(EURO), ist ganz klar in der Lage Natural- als auch Barunterhalt zu bezahlen und wir sollen zu dritt von einem Gehalt leben der uns noch zusammengestrichen wird.
Wo leben wir eigentlich?
Als Zweitfamilie hast du echt die Arschkarte.
Das Gericht kümmert sich nen ****** darum. Die schlagen das Gesetzbuch auf und tippen blind mit den Fingern auf ein vorgefertigtes Urteil um dieses dann zu verkünden.
Ich versteh echt nicht, warum ich meinem EX noch was auf sein fettes Gehalt legen soll? Er hat die Scheidung eingereicht, mir die Kinder entzogen und meine beste Freundin geheiratet.
Und ganz ehrlich, ich kann verstehen warum sich viele Unterhaltspflichtige vor genau dieser drücken.
Wer kann mit 800 Euro im Monat überleben?
Miete, Auto, Unternehmungen mit den Kindern. Das kostet doch auch ne Menge Asche.
Also für unsere Gesetzgebung oder die Menschen die Gesetze erlassen hab ich nur ein KOPFSCHÜTTELN übrig.
In diesem Sinne
Laetitia

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
LeoM
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 9x hilfreich)

Laetitia,

ich verstehe deinen Ärger sehr gut. Wenn die Kinder nun beim Vater leben, warum auch immer, dann bist du es, die für den Unterhalt der Kinder aufkommen muss. Dies wäre gerecht, wenn du zuvor in den Jahren der Ehe das Geld verdient und er die Kinder erzogen hätte. Jedoch hat sich im Zuge der Trennung eure Rollenverteilung umgekehrt. Diese Ausnahme-Situation berücksichtigen die Gesetze nicht.

Dennoch halte ich es für Pflicht eines jeden Richters, anhand der Gesetze zu urteilen. Ansonsten wäre doch der Willkür, die gerade im Familienrecht sowieso schon herrscht, endgültig Tür und Tor geöffnet.

In einer Gesellschaft, in der Männer und Frauen gleichberechtigt sind, kann es keine generelle objektive Regelung geben, ob die Kinder nach der Scheidung bei Mutter oder Vater bleiben. Die Beurteilung und Entscheidung durch Jugendamt, Gericht und Psychologen muss immer den Einzelfall berücksichtigen und spiegelt dadurch die Wertung eines Einzelnen wider und ist häufig genug nicht gerecht.

LeoM

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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