Hallo,
X hat über ein bekanntes Hotelbewertungsportal H eine Pauschalreise eines bekannten Reiseanbieters N auf Rechnung gebucht.
Gleich darauf kam eine Eingangsbestätigung der Buchungsanfrage (X weiss, das ist noch KEINE Bestätigung!) in der nochmal der gebuchte Endpreis korrekt angezeigt wurde.
Einige Stunden später kam dann auch die e-mail von H, dass nun auch der Anbieter N die Reise
fix bestätigt hat. Gleich darauf schickt N selber nochmal eine e-mail mit der Bestätigung und Rechnung. Und, oh wunder, der bestätigte Reisepreis ist höher als der gebuchte.
Ein Anruf bei H ergab: "das sei normal. Zwischen Buchung und Bestätigung sei der Preis gestiegen. Würde man jetzt erstmal den Kunden per "Gegenangebot" fragen, ob er auch zu dem höheren Preis buchen würde, könnte auch dieser Reiseplatz in der Zwischenzeit weg sei. Daher geht man bei einer so geringen Differenz (hier im 2-stelligen Bereich) davon aus, dass der Kunde trotzdem buchen würde und bucht die Reise zu diesem Preis ein"
X sagte, er halte das Vorgehen für Fragwürdig und würde auf den ursprünglichen Reisepreis bestehen. H versicherte, man werde die Differenz zurücküberweisen und nahm die Bankdaten von X auf. Da aber ja N der Anbieter sei und auf Begleichung der Rechnung warte, müsse man dessen Rechnung vollständig begleichen.
Da es eine Last minute Reise ist, die bald schon losgeht und man keine Zeit mehr hat, was anderes zu suchen, zahlt X. Vermerkt aber den Sachverhalt (Reisepreis höher als gebucht, Erstattung durch H zugesagt) in der Überweisung.
Ist das eine neue Masche, um den Kunden zum Buchen zu bewegen, und dann davon auszugehen, dass er wegen der geringen Differenz trotzdem die Reise zahlt? Bei X hats geklappt, da er die Reise unbedingt wollte und keine Lust auf weiteres suchen hatte.
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Neue Masche? Reisepreis höher als Buchung?
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Hallo,
gerade im Last-Minute-Bereich koennen sich die Preise permanent aendern, dass ist also keine neue Masche sondern ueblich.
Fakt ist, dass die Reise erst durch Bestaetigung des Reiseveranstalters fuer beide Seiten verbindlich wird. Weicht die Bestaetigung inhaltlich von der urspruenglichen Buchung ab kann der Reisende selbstverstaendlich kostenlos von der Buchung zuruecktreten.
Zahlt der Reisende dagegen den neuen Reisepreis erklaert er mit der Zahlung sein Einverstaendnis zu den veraenderten Bedingungen.
Ich kann mir nicht vorstellen das der Vermittler, also 'H', berechtigt ist Erstattungen im Namen des Reiseveranstalters zuzusagen, also wird man abwarten muessen, ob der Betrag auch tatsaechlich erstattet wird. Sofern Sie die Zusage schriftlich haben, duerften Sie auf der sicheren Seite sein.
Viele Gruesse
bernardoselva
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"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"
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