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Neue Kanzlei am Abmahnmarkt

Von Rechtsanwalt Fachanwalt für IT-Recht & Urheber- und Medienrecht Jan Gerth
12.12.2011 | Ratgeber - Urheberrecht - Abmahnung | 1459 Aufrufe
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Abmahnung, Unterlassungserklärung, Abwehrschreiben, Deckelung, Kanzlei We Save Your Copyrights

Kanzlei We Save Your Copyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt im Auftrag der Zooland Music GmbH ab

Die Frankfurter Kanzlei We Save Your Copyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt derzeit im Auftrag der Zooland Music GmbH die unerlaubte Verbreitung der Tonaufnahme "San Francisco" von Cascada ab. Hinter dieser relativ neuen Abmahnkanzlei verbirgt sich der Kollege Christian Weber, welcher unter anderem auch schon mit der Kanzlei Nümann und Lang zusammengearbeitet hat.

Die Abmahnerfahrung der Kanzlei zeigt sich insbesondere auch darin, dass in Bezug auf die Formulierungen der Abmahnung der We save your copyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH diese sich auf dem aktuellen Stand der Diskussion in Rechtsprechung und Literatur befindet.

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Jan Gerth
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Für die Auftraggeberin verlangt die Kanzlei We Save Your Copyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wie üblich die Unterzeichnung einer vorbereiteten strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 450,00 €

Zur Abgabe der Unterlassungserklärung und zur Zahlung des Vergleichsangebots wird eine Frist von 10 Tagen gesetzt.

Betroffene sollten die vorbereitete Unterlassungserklärung anwaltlich prüfen und modifizieren lassen. Diese ist nach diesseitiger Ansicht zu weit gefasst und kommt einem Schuldanerkenntnis gleich. Durch eine anderslautende Formulierung können zu strenge Rechtsfolgen vermieden werden.

Die von der Kanzlei We Save Your Copyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gesetzten Fristen sollten aber unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine teure gerichtliche Auseinandersetzung droht.

Betroffenen ist anzuraten, nach Erhalt einer Abmahnung wegen Filesharing Ruhe zu bewahren. Trotzdem sollte das Abmahnschreiben nicht ignoriert werden, sondern anwaltlich geprüft werden.

Für eine erfolgreiche Verteidigung ist entscheidend, dass Betroffene weder die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterzeichnen noch eine Zahlung vornehmen, ohne vorher anwaltlich beraten worden zu sein. Beides wird von Gerichten häufig als Schuldanerkenntnis ausgelegt. Dies würde eine weitergehende Verteidigungsstrategie bereits im Vorfeld zu Nichte machen.

In der Regel bietet sich die Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung an, kombiniert mit Abwehrschreiben, die auf die Reduzierung des geltend gemachten Schadensersatzbetrages gerichtet sind. Auch wenn Abgemahnte nicht davon ausgehen können und dürfen, dass die We save your copyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von der 100,00 EUR Deckelung des § 97 II UrhG überzeugen zu können, gibt es erfolgsversprechende Verteidigungstrategien.

IT-Kanzlei GERTH
Jan H. Gerth
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