Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Internetrecht, Computerrecht » 

Neue Informationspflichten für Dienstleister

Von Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
15.6.2010 | Ratgeber - uploads | 1322 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Informationspflichten

Mit Wirkung zum 17.05.2010 ist die Dienstleistungsinformationsverordnung in Kraft getreten, die Informationspflichten regelt, die viele Dienstleistungserbringer vor Vertragsschluss erfüllen müssen. Hierbei bestehen Überschneidungen mit § 5 Telemediengesetz (TMG), so dass der Handlungsbedarf geringer ist für Unternehmer, die bereits über eine Homepage verfügen. Aber auch hier muss die Homepage geprüft und angepasst werden. So muss z.B. über die Anforderungen des TMG hinaus eine Berufshaftpflichtversicherung mitgeteilt werden.

Alle übrigen Dienstleistungserbringer, die nicht von dem Geltungsbereich der Verordnung ausgenommen sind, sind nunmehr verpflichtet, am Ort des Vertragsschlusses Informationsbroschüren vorzuhalten, die dem Kunden vor Vertragsschluss auszuhändigen sind, oder einen Aushang im Wartezimmer zu platzieren. Da dies mit zusätzlichem Organisationsaufwand verbunden ist und potentielle Kunden von zusätzlichem Papier ggf. abgeschreckt werden, ist für solche Unternehmer vielleicht jetzt der Zeitpunkt gekommen, eine Homepage einzurichten.

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwältin
Elke Scheibeler
Wuppertal
160 Bewertungen
Fachanwalt Arbeitsrecht, Insolvenzrecht, Miet und Pachtrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht
 Pers. Direktanfrage 

Auf Anfrage sind gemäß der Dienstleistungsinformationsverordnung weitere Informationen mitzuteilen, wie z.B Angaben zu berufsübergreifenden Kooperationen sowie der Preis der Dienstleistung bzw., soweit dieser nicht genau angegeben werden kann, ein Kostenvoranschlag oder andere Einzelheiten zur Preisberechnung.

Der Verstoß gegen die Verpflichtungen der Dienstleistungsinformationsverordnung kann eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung sowie ein Bußgeld bis zu EUR 1.000,00 zur Folge haben. Daher ist auch an dieser Stelle anwaltlicher Rechtsrat eine gute Investition und im Zweifel billiger als solche Sanktionen.

Dr. Elke Scheibeler
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Heinz-Fangman-Str. 2
42287 Wuppertal
Tel: 0202 76988091
Mobil: 0172 9077547
Fax: 0202 76988092
kanzlei@kanzlei-scheibeler.de
www.kanzlei-scheibeler.de
Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97920
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?