Hallo,
zum 31.08.08 hat unser bisheriger Verwalter sein Amt niedergelegt.
Auf einer ETV wurde die Bestellung einer neuen Hausverwaltung beschlossen, die uns zwischenzeitlich auch angeschrieben hat und einen Wirtschaftsplan übersandt hat (den gabs vorher nämlich nicht).
Ich habe ein persönliches Gespräch mit der neuen Verwaltung geführt, bei dem mir folgende Dinge aufgestoßen sind:
- Ich habe um Akteneinsicht in die Einzelabrechnungen 2007 der Miteigentümer gebeten, da ich bei meiner Abrechnung 2007 Fehler entdeckt habe. Die Nachzahlung, die er errechnet hatte, habe ich nicht gezahlt. Die Abrechnung ist auch nie fällig geworden, da sie nie beschlossen wurde. Auf meine diesbezüglichen Schreiben hat der alte Verwalter nicht reagiert, so dass ich halt gewartet habe, bis die Unterlagen jetzt bei der neuen Verwaltung waren.
- Außerdem wollte ich die Abrechnung bis 31.08.08 des alten Verwalters sehen, damit ich feststellen kann, ob er wieder mit den gleichen Fehlern arbeitet - diese bedeuten nämlich für mich einen finanziellen Nachteil gegenüber den anderen.
- Zu beiden Punkten hat die Dame mir zwar Einsicht gewährt, es aber abgelehnt, Kopien zu machen und mir außerdem verboten, mir irgendwelche Zahlen zu notieren?! Mein Einsichtsrecht erstreckt sich doch aber auch auf die Fertigung von Kopien, oder??? Bei anderen Dingen, z. B. Protokollen, hat sie mir sofort Kopien gemacht.
- Ich will natürlich nicht sofort Streit anfangen mit der neuen Verwaltung, aber das geht doch gar nicht...
- Bei dem Gespräch wollte ich auch eine Kopie des neuen Verwaltervertrages haben. Daraufhin sagte mir die Dame, ja, der sei ja noch gar nicht unterschrieben. Eigentlich sollte sich darum der alte Verwalter, der auch Eigentümer ist, kümmern. Hä??
Für Anregungen, wie ich mich hier am besten verhalte, schon mal vielen Dank.
Panikbraut
Neue Hausverwaltung - Umgang
Verbaut?
Verbaut?
Selbstverständlich kann man sich Notizen machen. Jedoch wird man kaum erwarten können das man stundenlang unsinnige Abrechnungen prüfen darf, Kopien machen darf und sich dann am besten noch alles erklären lässt.
(Kopien muss man zahlen)
Gibts einen Beschluss ist die Abrechnung anerkannt, dann gilt sie auch. Glaubt man diese Abrechnung nicht klagt man und der Verwalter legt die betrittenen Belege den Gericht vor das die prüft. Erklärt das Gericht die Abrechnung für falsch muss eine neue erstellt werden. Dann muss die Hausgemeischaft jemanden beauftragen der die Arbeit des alten Verwalters prüft und koriigiert.
Der neue Verwalter fängt an den Tag an zu arbeiten an dem er übernimmt. Der muss nun nicht auch die letzten 20 Jahre prüfen. Der lässt sich das Hausgeldkonto geben und die letzte Abrechnung. Darauf aufbauend macht der weiter.
Zum Anfechten hat man 4 Wochen nach Beschluss Zeit. Dann ist das erledigt.
"Wirtschaftsplan übersandt hat (den gabs vorher nämlich nicht)."
ja dann ist ja gut, dann hat auch niemand irgendweches Hausgeld gezahlt, also kann ja nichts falsch ein.
K.
Die neue HV hat euch einen Wirtschaftsplan geschickt, der noch gar nicht beschlossen wurde? Sorry, aber das geht so nicht. Eine außerordentliche ETV wäre meiner Meinung nach angebracht, damit alles Wesentliche beschlossen werden kann. Dazu gehört der Wirtschaftsplan, die Höhe der Rücklagen, Verwaltervertrag und eben alles andere was noch im Raum steht.
Die Unterlagen darf sich jeder Eigentümer ansehen, wenn er der HV diesen Wunsch rechtzeitig mitteilt. Dies darf nicht verwehrt werden. Selbstverständlich kann und darf man so viele Notizen machen wie man möchte. Ich würde mir sogar einen Spaß machen und meinen eigenen Drucker und Papier mitbringen, um Kopien zu machen. Kostet die HV keinen Cent
Es wäre vielleicht auch nicht schlecht, wenn ihr bei der nächsten ETV einen Rechnungsprüfer beschließt. Das ist mit einer einfachen Mehrheit möglich, und Du könntest Dich für diesen Posten vorschlagen.
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