Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
328256
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Erbrecht » 
Neue Erbschaftsteuer und gemeinsames Testament: Wer ist mit wem wie verwandt? - 1/1
vom 29.04.2009   |   4010 Aufrufe   |   Rubrik: Ratgeber - Erbrecht

Neue Erbschaftsteuer und gemeinsames Testament: Wer ist mit wem wie verwandt?

Von Rechtsanwalt
Christoph Blaumer
Blaumer
Schwerpunkte: Erbrecht, Bankrecht, Immobilienrecht, Fachanwalt Familienrecht, Fachanwalt Steuerrecht.
Jetzt von diesem Anwalt beraten lassen:
Pers. Direktanfrage
Telefonberatung

Bestimmen Ehegatten gemeinsam und bindend einen Schlusserben nach dem letztversterbenden Ehegatten, fragt sich angesichts der beachtlichen Unterschiede bei den Freibeträgen und Steuertarifen je nach Verwandtschaftsgrad, in welche Steuerklasse der Schlusserbe fällt, wenn er zu den Verstorbenen in unterschiedlicher Weise verwandt ist.

Dazu gibt es eine wichtige Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 27.8.08 Aktenzeichen II R 23/06: Hier war die Schlusserbin nur mit ihrem zuerst verstorbenen Onkel verwandt, nicht aber mit seiner danach verstorbenen Ehefrau. Das Gericht entschied, dass das noch vorhandene Vermögen des Onkels für die Schlusserbin nach diesem Verwandtschaftsgrad zu besteuern sei (Steuerklasse II). Nur das übrige Vermögen seiner Ehefrau werde nach Steuerklasse III besteuert.

Bei der Erbschaftsteuer gelte der Grundsatz, dass der Schlusserbe allein der letztversterbenden Person nachfolge. Mit anderen Worten bestimmt sich die Erbschaftsteuer allein nach dem Verwandtschaftsverhältnis des Verstorbenen zum Schlusserben, auch wenn das Vermögen zunächst an den Ehegatten des Verstorbenen vererbt wird.

Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.

123recht.net ist Rechtspartner von:

328256
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94194
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Quickie! Ihre Meinung zählt.
Kritik an Wulff ebbt nicht ab - Soll er als Bundespräsident zurücktreten oder bleiben?

 Bleiben
 Zurücktreten
 Mir egal