Inhalt nach Themen
Neue Entscheidungen zum Impressum einer Webseite - 1/1
4.6.2008   3725 Aufrufe    Leserwertung: 0,0 (0 User)
Rubrik: Ratgeber - Internetrecht, Computerrecht

Neue Entscheidungen zum Impressum einer Webseite

Die Frage, welchen Inhalt das Impressum einer Website haben muss und wie die Pflichtangaben richtig dargestellt werden, beschäftigt die Gerichte nun schon seit geraumer Zeit. Dazu sollte das neue Telemediengesetz (TMG), das 2007 eingeführt wurde, für mehr Klarheit sorgen. Hier ist geregelt, welche Pflichtangaben für ein Web-Impressum notwendig sind.

Welche Internetangebote brauchen überhaupt ein Impressum?

Das Gesetz schaffte nicht nur Klarheit, sondern auch Verwirrung. In § 5 TDG ist vorgersehen, dass eine Impressumspflicht nur für "geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene" Telemedien besteht. Aber was heißt das? Gilt das Gesetz nur für kostenpflichtige Angebote?

Das Hanseatische Oberlandesgericht (3 W 64/07) hat dazu nun entschieden, dass sich die Regelung nicht allein auf kostenpflichtige Internetangebote bezieht. Ein Angebot ist nicht nur dann „geschäftsmäßig“, wenn es gegen Entgelt angeboten wird. Aus der Entstehungsgeschichte des TDG ergebe sich, so das Gericht, dass lediglich Internetangebote mit eindeutig „nicht-kommerziellen“ Angeboten (z.B. Privatpersonen, gemeinnützige Vereine) von dem Gesetz ausgenommen werden sollten. Sämtliche kommerziellen Telemediendienste unterliegen dagegen grundsätzlich den Anforderungen des TMG und müssen ein Impressum enthalten, auch wenn der Internetdienst nicht kostenpflichtig ist.

Reicht ein Kontaktformular im Impressum aus?

Und noch eine Frage ist geklärt. Oft vorzufinden sind zur Kontaktaufnahme mit dem Anbieter entsprechende Kontaktformulare auf der Webseite. Das Landgericht Essen (Az. 44 O 79/07) hat entschiedenen, dass allein ein solches Formular zur Kontaktaufnahme nicht ausreiche. Das Gesetz verlange nicht nur technische Vorrichtungen, durch die man faktisch eine Verbindung zum Anbieter herstellen kann, sondern "Angaben" (so der O-Ton des Gesetzes), die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme ermöglichen. Dies sei typischerweise die E-Mail-Adresse. Es müsse dem User der Webseite jederzeit möglich sein, ohne vorheriges Ausfüllen eines Formulars zu erkennen, auf welche Weise ein elektronischer Kontakt mit dem Anbieter möglich ist.


Möchten Sie unseren kostenlosen Newsletter erhalten?
Dann schicken Sie eine Mail an newsletter@verhandlungsraum.de

Ulrike Hinrichs MBA
Rechtsanwältin. Mediatorin
Crellestraße 19/20
10827 Berlin Schöneberg
Tel. 030 7676 5195
Fax. 030 7676 8994
anwalt@verhandlungsraum.de
www.verhandlungsraum.de

Leserwertung: 
0,0 (von 0)
 Thema bewerten!

Wollen Sie mehr wissen? Stellen Sie diesem Anwalt jetzt eine persönliche Direktanfrage oder eine Telefonberatung

Lesezeichen hinzufügen:
Seiten in diesem Artikel:
  • 1) Neue Entscheidungen zum Impressum einer Webseite
  • Rechtsanwalt Zachow
    Liste der Artikel
    20 geschriebene Artikel im Internetrecht, Computerrecht
    Hits: 61811
    Rechtsanwalt Schwerin
    Liste der Artikel
    15 geschriebene Artikel im Internetrecht, Computerrecht
    Hits: 10579
    Rechtsanwältin Heussen
    Liste der Artikel
    12 geschriebene Artikel im Internetrecht, Computerrecht
    Hits: 76910
    Rechtsanwalt Halbe
    Liste der Artikel
    10 geschriebene Artikel im Internetrecht, Computerrecht
    Hits: 56150
    Rechtsanwalt Gerstel
    Liste der Artikel
    9 geschriebene Artikel im Internetrecht, Computerrecht
    Hits: 29279
    Rechtsanwältin Hinrichs
    Liste der Artikel
    8 geschriebene Artikel im Internetrecht, Computerrecht
    Hits: 32948
    Rechtsanwalt Diplom - Jurist (univ.) Kohberger
    Liste der Artikel
    8 geschriebene Artikel im Internetrecht, Computerrecht
    Hits: 30291
    Rechtsanwalt LL.M. Schmidt
    Liste der Artikel
    7 geschriebene Artikel im Internetrecht, Computerrecht
    Hits: 14897
    Rechtsanwalt Dreier
    Liste der Artikel
    7 geschriebene Artikel im Internetrecht, Computerrecht
    Hits: 10091
    Rechtsanwalt Kämpf
    Liste der Artikel
    7 geschriebene Artikel im Internetrecht, Computerrecht
    Hits: 51234