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Neue Düsseldorfer Tabelle ab 1.7.2007

Von Notar und Rechtsanwalt Claus-Rudolf Löffler
19.7.2007 | Ratgeber - Familienrecht | 10732 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Düsseldorfer, Tabelle, UNterhalt, Kindesunterhalt

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Rechtsanwalt
Claus-Rudolf Löffler
Hannover

Fachanwalt Familienrecht, Fachanwalt Erbrecht, Mediation, Insolvenzrecht

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat seine neue Düsseldorfer Tabelle vorgestellt. Da die Unterhaltsreform sich verzögert, war die Bundesregierung gezwungen die Regelbetragsverordnung anzupassen. Erstmals in Deutschland steht minderjährigen Kindern dadurch weniger Unterhalt zu. Die Mindestsätze für den Unterhalt sinken vom 01.07.2007 an um etwa ein Prozent als Zahl sind das 3 bzw. 4 Euro.

Ursache sei der Rückgang der Nettolöhne, die der Berechnung zugrunde liegen. Erstmals in Deutschland steht minderjährigen Kindern weniger Unterhalt zu. "Wenn die Eltern weniger Einkommen haben, müssen sie irgendwo kürzen und dann sind auch die Kinder betroffen, sagte Vorsitzende Richter des OLG Düsseldorf Soyka." Die Selbstbehalte sind angehoben worden auf 900,00 Euro der Erwerbstätige und 790,00 Euro der Nichterwerbstätige. Link zur Düsseldorfer Tabelle

Claus-Rudolf Löffler
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