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Neue Düsseldorfer Tabelle (2011) zum 30.11.2010 - Neuregelung zum Selbstbehalt erwartet

Von Rechtsanwalt Mathias Henke
16.11.2010 | Ratgeber - Familienrecht | 5777 Aufrufe
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Unterhaltsrecht, Düsseldorfer Tabelle

Unterhaltsrecht: Erhöhung der Sätze zum Selbstbehalt in Düsseldorfer Tabelle 2001 erwartet

Das OLG Düsseldorf wird aller Vorrausicht nach zum 30.11.2010 die Düsseldorfer Tabelle für 2011 wie üblich turnusmäßig anpassen. Eine Änderung kann wohl als sicher prognostiziert werden. Die Veränderung der Sätze zum Selbstbehalt.

Das OLG Frankfurt a.M. hatte bereits jüngst eine leichte Erhöhung des Selbstbehaltsätze zum 01.01.2011 beschlossen. Es wird nun konkret erwartet, dass das OLG Düsseldorf dies aufgreifen wird und die Sätze zum Selbstbehalt in der Düsseldorfer Tabelle anheben wird.

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Rechtsanwalt
Mathias Henke
Dortmund

Arbeitsrecht, Kündigungsschutzrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Verkehrsrecht
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Sollte die Düsseldorfer Tabelle den Vorgaben des OLG Frankfurt folgen, würden sich die Beträge wie folgt darstellen:

  • Mindestselbstbehalt: 950 € für Erwerbstätige, 800 € für Nichterwerbstätige,
  • Ehegattenselbstbehalt: 1.050 € für Erwerbstätige, 975 € für Nichterwerbstätige,
  • Angemessener Selbstbehalt: 1.150 € ohne Aufteilung nach Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen.

Beurteilung:

Unterhaltspflichtigen wird demnächst wohl geringfügig mehr Geld bei der Unterhaltsberechnung belassen werden. Durch Aufnahme dieser Änderung in die Düsseldorfer Tabelle würde die Veränderung bundesweit Auswirkung haben. Unterhaltspflichtige sollten daher bereits bestehende  Unterhaltsverpflichtungen und Unterhaltsberechnungen entsprechend korrigieren lassen.

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