Neue BGH Urteile zum Eigenbedarf

29. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4482x hilfreich)
Neue BGH Urteile zum Eigenbedarf

Wir hatten vor kurzem einige Threads zum Eigenbedarf bei gewerblicher Nutzung und in Richtung vorgetäuschtem Eigenbedarf. Offenbar hat der BGH nun in beiden Fällen seine Rechtsprechung zu Gunsten der gekündigten Mieter geändert/präzisiert. Die Urteile im Original habe ich noch nicht gefunden. Hier schonmal die Aktenzeichen VIII ZR 45/16 , Az. VIII ZR 44/16 .

Zusammenfassungen der Urteile gibt es schon einige. Hier mal zwei Links:
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/immobilien/az-viii-zr-45-16-kuendigung-von-mietwohnung-fuer-nutzung-als-aktenlager-unzulaessig-14948204.htmlhttp://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/immobilien/az-viii-zr-44-16-bgh-staerkt-rechte-gekuendigter-mieter-14947902.html

Grundtendenz: Gewerbliche Eigennutzung ist kein automatischer Eigenbedarfsgrund und muss sorgfältig begründet und im Einzelfall überprüft werden. Wenn nach irgendeiner Eigenbedarfskündigung der Eigenbedarf nicht eintritt, so trifft den Vermieter eine besondere Darlegungslast. Kann er dieser nicht nachkommen, so muss ein Gericht zwingend von einer Täuschung des Mieters ausgehen.

Ich vermute, jetzt beginnen wieder Diskussionen über Mieterfreundlichkeit des BGH's. Meine Meinung zumindest zu dieser besonderen Darlegungslast ist eindeutig. Ohne die, wäre Täuschung wirklich Tür und Tor geöffnet. Das finde ich also mehr als sinnvoll. Über die Kündigung wegen gewerblicher Eigennutzung hatte ich mich eh schon in einem anderen Thread aufgeregt. Der zugehörige Paragraph sprich explizit von Eigenbedarf zum Wohnen. Von daher finde ich es gut, dass da kein Automatismus entsteht und die Gericht quasi das Gesetz an der Stelle ändern.

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8 Antworten
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#1
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Ich finde vor allem das Urteil zum vorgetäuschten Eigenbedarf zum einen wegweisend, zum anderen völlig unglaublich.

Der Fall muss nun zum dritten Mal vor das Landgericht, wobei nach den Entscheidungsgrunden in der Pressemitteilung, der BGH diesmal dem LG Entscheidung und Begründung vorgeben hat. Die wollen das wohl nicht nochmal haben.

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If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

@cauchy

Sie investieren so viel Zeit in das Finden und Forschen der BGH-Urteile, da wäre es eigentlich eine gute Sache, wenn es solch eine Untergruppe geben würde, Sammelbecken für Urteile und BGH-Entscheidungen ;)

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#3
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

ich würde tippen, cauchy hat einfach nur den Newsletter vom BGH abonniert.

Eine Sammlung der Pressemitteilungen gibt's schon in einem anderen Forum

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#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Na ja er/sie liest sie aber auch ... das erspare ich mir, man muss nicht jedes Urteil lesen.

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#5
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Na ja er/sie liest sie aber auch ... das erspare ich mir, man muss nicht jedes Urteil lesen.


Auch wenn es reine Spekulation ist, vielleicht liest er die aus beruflichen Gründen?

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Zitat (von AltesHaus):
Na ja er/sie liest sie aber auch ... das erspare ich mir, man muss nicht jedes Urteil lesen.


Auch wenn es reine Spekulation ist, vielleicht liest er die aus beruflichen Gründen?


... nun ... eher nicht ;)

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#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4482x hilfreich)

Man kann mich auch gerne direkt fragen: Nein, ich bin wie wohl fast alle hier Rechtslaie und mache das nicht beruflich.

Zitat (von AltesHaus):
Na ja er/sie liest sie aber auch ... das erspare ich mir, man muss nicht jedes Urteil lesen.

Was in manchen Fällen genau das Problem sein kann. Häufig genug werden hier Kurzzusammenfassungen von Urteilen verlinkt, die ganz zentrale Dinge vernachlässigen. Ein Urteil ist immer eine Einzelfallentscheidung. Nur durch Lesen der Begründung bekommt man einen Eindruck, wie weit sich das auf andere Fälle übertragen lässt.

Im aktuellen Fall finde ich besonders die Pressemitteilung zur Kündigung wegen gewerblicher Eigennutzung aufschlussreich. Dort finden sich nämlich einigermaßen klare Anhaltspunkte, wie eine solche Kündigung zu bewerten ist. Wobei klar bei einem BGH-Urteil natürlich ein sehr relativer Begriff ist.

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#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Ich schätze Sie wirklich, dass wissen Sie, aber ich muss nicht jedes Urtiel lesen. Wenn ich eins brauche, dann ja, aber sonst, nein. Für so etwas habe ich keine Zeit und wir sind die letzen Jahrzehnte auch sehr gut mit dieser Handlungsweise vorangekommen.

Und wir haben oft genug hier schon erlebt, dass die Interpretation einer Begründung mannigfaltig sein kann und ich bin letztendlich zu der Erkenntnis gelangt, dass man eben nicht alles drüberstülpen kann.

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