Neue Arbeitszeit-Überstundenregelung

22. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
Catweezle
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 7x hilfreich)
Neue Arbeitszeit-Überstundenregelung

Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich Änderung der Arbeitszeiten.
Laut Vertrag beträgt unsere wöchentl. A-Zeit 38.5 Stunden. Angeordnete Mehrarbeit kann in Freizeit abgegolten werden. Sollten wir einmal über die 38.5 Stunden pro woche hinaus kommen, so werden die Überstunden bis max. 10 am Monatsende gekappt, da in unseren Gehlat 10 Mehrstunden berücksichtigt wurden.
Nun will unser Chef aber folgendes machen. Mehrarbeit kann erst in Freizeit gewandelt werden, wenn man über diese 10 Stunden im Monat hinaus kommt. D. H. 11 Überstunden gleich 1 Stunde Freizeit. Wenn ich alsdo einmal 30 Minuten eher gehen muss, dann kann ich diese 30 Minuten minuszeit erst ausgleichen, wenn ich 10.5 Stunden dafür gearbeitet habe.
Wir finden das unsozial und darf der das überhaupt so anordnen?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bruce-bruce-bruce
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 85x hilfreich)

Hallo,

wie groß ist der Betrieb? Gibt es einen Betriebsrat? Wenn ja, dann muss der BR solch einer Maßnahme zustimmen.

Mehr Infos bitte.

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""Eyy, wohin......Gehn-Italien?! und Gehn-Italien schreibt man mit-ohne h "

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Catweezle
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 7x hilfreich)

Wir sind 101 MA und einen BR habenm wir nicht

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4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bruce-bruce-bruce
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 85x hilfreich)

Ihr seid mit 101 MA und habt keinen BR???????????

Dann mal schleunigst die Initiative ergreifen. Denn der AG wird wohl kaum einen BR von sich aus wählen lassen.



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""Eyy, wohin......Gehn-Italien?! und Gehn-Italien schreibt man mit-ohne h "

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Catweezle
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 7x hilfreich)

Die Frage ist ja hier nicht ob man einen BR haben sollte. Leider haben wir keinen und es traut sich hier auch niemand die Initiative zu ergreifen.
Die Frage ist, ob der Chef das einfach so machen darf.



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3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Also wenn du es genau wissen willst, musst du Rechtsaukunft einholen. Da ihr keinen BR habt, hat euer Chef natürlich mehr Möglichkeiten, die Dinge nach seinem Gusto zu bestimmen. Dagegen könnten AV oder TV sprechen. Aber ohne Kenntnis des Wortlautes lässt sich da nix Gewisses sagen.

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3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:
so werden die Überstunden bis max. 10 am Monatsende gekappt, da in unseren Gehlat 10 Mehrstunden berücksichtigt wurden.

Wo ist denn da der Unterschied zu:
quote:
Nun will unser Chef aber folgendes machen. Mehrarbeit kann erst in Freizeit gewandelt werden, wenn man über diese 10 Stunden im Monat hinaus kommt.


Im ersten Fall werden die abgoltenen 10 Überstunden abgezogen und im zweiten Fall auch?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12323.03.2023 16:58:08
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 129x hilfreich)

im ersten Fall werden Sie aber erst Ende des Monats abgezogen, so dass man wenn man an einem Tag 2 Überstunden macht, diese auch am nächsten Tag noch abfeiern kann.

Im 2. Fall muss der TE aber erst 12 Überstunden erarbeitet haben um an einem Tag 2 Stunden eher gehen zu können.

Ersteres ermöglicht eben auch Überstunden unter 10 innerhalb des Monats abzubauen, so dass man dem AG gar nicht erst 10 Stunden schenkt. Nur was am Ende des Monats noch als Überstunden da steht und über 10 ist kann sonst abgefeiert werden.

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