Neue Adresse dem Vermieter mitteilen?

15. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
PSI
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Neue Adresse dem Vermieter mitteilen?

Hallo Zusammen,

muss ich beim Auziehen dem Vermieter meine neue Adresse angeben? oder kann ich mir einen Postfach mieten und diese adresse (Postfach) dem Vermieter geben?

mfg
PSI

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93 Antworten
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#1
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Was bezweckst du damit? Solange er dir die Nebenkostenabrechnung etc. zustellen kann und du ggf. Nachzahlungen vornimmst, wird es dem VM egal sein. Wo kein Kläger da kein Richter. Wenn noch was größeres offen ist und er dich ggf. verklagen möchte, findet er deine Adresse auch so raus - kostet dich dann ggf. bei der Verurteilung etwas mehr (Schadensersatz etc.).

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#2
 Von 
PSI
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

aufgrund einiger Ereignisse (die ich jetzt nicht näher schildern möchte), werde ich dem Vermieter die Letzte Miete nicht zahlen.
Eine Nebenkostennachzahlung erwarte ich nicht, bin immer sparsam gewesen.

Er soll die Kaution behalten. (Kaution = 1 x Kaltmiete)

Da ich aber ins Ausland ziehen werde, wollte ich nicht das mein Vermieter meine Auslandsadresse kennt.

gruss
PSI

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#3
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 83x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Weiß denn der VM schon, dass Du die letzte Miete nicht zahlen wirst und die Kaution dazu nutzen möchtest? ;)

Also, ich habe noch nie einem ehemaligen VM meine neue Adresse mitgeteilt, und das wurde von mir auch nie verlangt. Wohnungsübergabe, Kaution zurück, und gut war es... Hatte halt Glück und musste nicht diese Kriege führen, die viele anscheinend brauchen wie die Luft zum atmen :)

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Wenn Du nicht planst, wieder nach Deutschland zurück zu kommen, dann kannst Du das so machen.

Sollte der Vermieter aufgrund Deines Verhaltens sein Recht in vollem Umfang gerichtlich geltend machen, dann wird es nämlich sehr teuer für Dich.

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#6
 Von 
PSI
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

der Vermieter weiß nicht's vom sein Glück.
Er wird auch nichts erfahren, denn wir werden
die Wohnung früzeitig verlassen müssen.

Da ich jedoch ständig Probleme mit dem Mietern (Im EG bei Harz/wir 1OG), und der Vermieter bisher nicht´s unternommen hat, sehe ich auch nicht ein, weiterhin die Miete zu zahlen!

Auszug wäre 31.05, da ich gestern eine Ausseinandersetzung mit dem unteren Mieter hatte (wollte handgreiflich werden, schon das Zweite mal!!), werden wir die Wohnung ende April verlassen. Für uns ist es nicht
zumutbar weiterhin in der wohnung zu leben.
Und da der Vermieter diese aufgenommen hat (weil nur ums Geld geht!), soll er damit klar kommen.

Was noch Ausstehen würde, wären die sog. Schönheitsreparaturen, das ist mir jedoch egal.

Und mal erlich, wegen ca. 200 EURO wird der Vermieter sich nicht die mühe machen mich aufzusuchen. Vorallem wenn er meine Auslandsadresse gar nicht hat.

gruss
PSI




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#7
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Wie hh schon geschrieben hat, wenn Du nicht zurückkommst......

Wenn der VM aber sämtliche Forderungen gegen Dich tituliern lässt, dann hat das in den nächsten 30 Jahren Bestand und dann kommt zu der letzten Miete (Du darfst die Kaution nicht abwohnen !) noch Kosten für Schönheitsreperaturen dazu, die dann eben der VM zahlen muss und sie von Dir wieder haben möchte.

Gruß

Michael

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#8
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

wollte handgreiflich werden

Warum bist Du es denn nicht geworden ?

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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Wenn die Anschrift unbekannt ist, dann kann so etwas mit öffentlicher Zustellung erfolgen.

Dann besteht sogar die Gefahr, dass ein Titel gegen Dich existiert, von dem Du gar nichts weißt.

Ob der Vermieter das tatsächlich durchzieht oder ob ihm der Aufwand im Verhältnis zum Nutzen zu hoch erscheint, kann ich nicht beurteilen und Du wohl auch nicht.

Und natürlich solltest Du auch abwägen, ob Du wegen 200€ das Risiko einer Verurteilung zur Zahlung von mehreren tausend Euro eingehen willst.

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#10
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

@ psi
.. einerseits bist du wild entschlossen, auf kamikaze-kurs zu gehen, andererseits fragst du - ziemlich widersprüchlich.
bedenke: jeder ist seines glückes schmied. oder so. rachegefühle sind das eine, das risiko dabei ist immer, sich selbst auch schaden zuzufügen. was dir die vorredner ja erläutert haben.

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#11
 Von 
PSI
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

ich hatte mir bereits einen Schlagstock gekauft, denn habe ich auch ausgezogen, jedoch nicht verwendet. (diente nur als Abschreckung)

Da ich in der Schweiz arbeiten u. wohnen werde, möchte mein Leben nicht versauen. Warum?

Was würde passieren, wenn ich dem eine über die Rübe ziehen würde?

Dann würde ich wahrscheinlich (weil alle sooo mittleid mit solchen Menschen haben) noch als Verbrecher bzw. Verursacher darstehen.

Und das würde dazu führen das dieser Mieter noch von mir eventuelle Kosten (Krankenhaus, Genesung und Schadenersatz) fördern würde.

Und ein Eintrag im meinem Polizeiliches Register womöglich auch.
Lieber sich die Finger nicht dreckig machen. Ausserdem bin ich nicht ein Schägertyp, den Schlagstock würde ich jedoch um meine Familie und mich zu schützen einsetzen.


gruss
PSI

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#12
 Von 
laertes
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 3x hilfreich)

@PSI: " Schlagstock"

ACHTUNG. seit dem 01.04.08 gilt das neue Waffengesetz. Demzufolge ist das führen von Schlag, Hieb oder Stichwaffen verboten.

Führen bedeutet ausserhalb der eigenen vier Wände die Waffe zugriffsbereit zu haben.

Wenn Du im Hausflur (= ausserhalb Deiner Wohnung) den Schlagstock gezogen hast, besteht die nicht zu geringe Wahrscheinlichkeit, dass Du gegen dieses Gesetz verstoßen hast.

[Ironie an]
Da jetzt alle Waffen verboten wurden, gibt es keine Gewalt mehr und deshalb brauchst Du auch keine Waffe mehr um Dich zu verteidigen!
[Ironie aus]

Gruss
Laertes

-----------------
"Ich bin kein Rechtsgelehrter!"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Ich verstehe Deinen Groll ja durchaus.

Ich möchte dennoch davor warnen, sich dadurch zu unüberlegten Handlungen hinreißen zu lassen.

Da kannst Du besser prüfen, ob Du z.B. tatsächlich zur Durchführung von Schönheitsreparaturen beim Auszug verpflichtet wärst und den Vermieter dann ggfl. mit Dingen ärgern, bei denen Du das Recht auf Deiner Seite hast.

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#14
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Wenn Du den VM wiederholt auf die Probleme mit dem Nachbarn hingewiesen hast und er nichts unternommen hat, schreib einfach eine fristlose Kündigung, dass Dir nicht mehr zuzumuten ist, noch länger dort zu wohnen. Liste dabei alle Gründe auf, die Dir einfallen.
Ob diese fristlose Kündigung nun rechtlich haltbar ist oder nicht, es ist allemal besser, als einfach abzuhauen.
Wenn der VM dann was machen will, muss er auch erst einmal die schriftliche Kündigung in Frage stellen.(dafür muss er klagen)

Die Folgeadresse mitzuteilen ist nach Treu und Glauben eine Nebenpflicht aus dem Mietvertrag. Das stellt sich natürlich als schwierig, wenn man ins Ausland geht, da man hier in der Regel erst einmal im Hotel wohnt, bevor man eine Wohnung findet. So eine Hoteladresse kann sich aber schnell ändern....

-----------------
"MfG
Susanne

Das Kind hat seinen Verstand meistens vom Vater, weil die Mutter ihren noch besitzt."

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#15
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Da ich in der Schweiz arbeiten u. wohnen werde

Auf Dauer ?

Geht das jetzt ?

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#16
 Von 
PSI
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

den Schlagstock habe ich im Flur ausgezogen.
(ca. 0,5 m vor Haustür)

Wir leben seit ca. 1 Jahr in der Wohnung.
Einige Wände sind halt durch unsere Tochter (2,5J)verschmiert worden. (aber nichts extremes)

Wieso sollte man in der Schweiz nicht leben und Arbeiten können??

Ich habe einen Festen Vertrag, und wir sind momentan auf Wohnungssuche.

In der Abmeldungsbestätigung unserer Gemeinde wird voraussichtlich folgendes draufstehen:
...." Ins Ausland gezogen..." Aus dem wird
der Vermieter auch nicht schlauer



gruss
PSI

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Ob diese fristlose Kündigung nun rechtlich haltbar ist oder nicht, es ist allemal besser, als einfach abzuhauen.
Wenn der VM dann was machen will, muss er auch erst einmal die schriftliche Kündigung in Frage stellen.(dafür muss er klagen)


Super Idee! Die Prozesskosten im Fall einer Niederlage muss er dann aber auch tragen. Die Idee ist also nicht wirklich besser, als sein Ausgangsidee.

Ich glaube, dass sich in diesem Fall leicht rechtlich zulässige Dinge finden lassen, die PSI anwenden kann.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 83x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#19
 Von 
PSI
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

" Na, dann lädt man Hartzi eben zu einem Trink in die eigene WHG ein..."
Das war witzig hehehe!

Ich meinte Schlägertyp... Aber das mit dem Schläger ist garnicht soo schlecht. :devil:

...Ist villeicht mit einer Schweizerin liiert..
- negativ

Das was mich kotzt, ist das der Vermieter einfach dieses Pack aufgenommen hat, ohne Rücksicht auf uns (Arbeitnehmer)zu berücksichtigen.

Der Hammer ist, die Leben u.a. auf meine Kosten, und ich muss auch noch nachts mir den
Lärm gefallen lassen!!!

PSI

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#20
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 83x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
PSI
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

ich hatte dem Vermieter gleich vor dem Einzug gefragt ob er diesen Leuten die Hausordnung beigebracht hat.

Er sagte nein, wir lassen es mal so laufen, wenn was ist sagen sie mir bescheid. Na tol

Bereits im Ersten meeting (ich habe es vom Vermieter verlangt) haben diese Mieter zugegeben, das sie von ihrer alten Wohnung
rausgeschmissen worden sind!!

Trotzdem nach allen Beschwerden, will und wollte mein Vermieter sich nicht wirklich einsezten. (Hauptsache das Geld stimmt!)

Meiner Meinung nach müsste aber der Vermieter was unternehmen, immerhin bin ich
noch sein Mieter und ich zahle ihm die Miete!

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#22
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 83x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

löööl sind wir ein wenig rechts-hartzig??

da kann kein schlagstock lang genug sein...

wieso soll der mieter nun gegen das gesetz verstossen haben? er hatte doch nur seinen rückenkratzer dabei und wollte evtl. dem harzler beim kratzen am kopf aushelfen...lach :engel:

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#24
 Von 
guest123-2129
Status:
Schüler
(299 Beiträge, 54x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Nur mal so - hast du mal die Polizei gerufen wegen deines Nachbarn?
Hast du deinen Vermieter schriftlich alle "Probleme" mitgeteilt?
Und - was meinst du wieviele hier posten, weil sie Probleme mit den Klein-Kindern der Nachbarn haben.
Schweiz - da konnte man früher nur 11 Monate-Arbeitsverträge bekommen, dann mußte man für 4 Wochen raus. Ich glaube, da gibt es jetzt ein neues Assoziierungsabkommen EU/Schweiz - tja, auch die haben zunehmend Fachkräftemangel.

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#26
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2045x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Länger als 3 Monate am Stück darf man sich auch in der Schweiz nicht aufhalten. Und auch nicht länger als 6 Monate im Jahr. Wer dort arbeitet bekommt eine Aufenthaltsbewilligung, die regelmäßig verlängert werden muss. Die Auflagen sind dort jedenfalls wesentlich strenger als hier.

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#28
 Von 
guest123-1584
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 3x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
PSI
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Um einen Protokoll zu erstellen ist jetzt zu spät, ich hatte jedoch immer nachdem es nachts lärm war, gleich am nächsten Tag dem Vermieter persönlich gemeldet.(ich war bei ihm zuhause)

Und ja, Kinder machen schon lärm aber das ist auch normal, deshalb sind sie ja Kinder. NUR meine waren immer um ca. 21:00 bereits im Bett.

Das Kind der Harz Mieter (ca. 1 Jahr)ging nie vor Mitternacht ins Bett. Als wir Sie damit konfrontierten, hieß es: das Kind bekommt zurzeit die Zähne, schlecht geschlafen... immer solche Ausreden.

Wobei mir das Kind gar nicht gestört hat, sondern das Verhalten der Eltern.

Ich bin auf jedem Fall entschlossen so vorzugehen:

- einen Monat vorher Ausziehen (ohne das Vermieter das mitbekommt, Spedition ist bereits beauftragt worden)
- keine Schönheitsreparaturen ausführen
- Schlüssel im seinem Briefkasten einwerfen und das war’s

Eigentlich hätte ich noch Schadensersatz verlangen sollen, weil aufgrund seiner Geldgier (Harz aufgenommen weil sicheres Einkommen vom Staat) ich durch Ständigen Streit, teilweise schlaflose Nächte usw… noch Psychische Schäden davon
Tragen werde. (Spaß)

Er soll lieber froh sein, dass die Wohnung weder beschädigt noch voll mit Müll belagert wird. Die Kosten auf die er sitzen bleiben wird, belaufen sich um ca. 200.-EURO für Schönheitsreparaturen. Nachzahlungen erwarten wir nicht, denn wir waren immer sparsam.

Da ich ohnehin nicht mehr nach Deutschland zurückkehre, ist die Sache für mich gegessen. Der Vermieter soll sich an mich erinnern, so wie ich mich an ihm jedes Mal wo er uns angelogen hat, indem er immer sagte er würde sich drum kümmern.

Selber schuld!! Hihihi

PS: wer zuletzt lacht, lacht am besten

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

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Und jetzt?

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