Hallo habe folgende Frage.
Wenn ein Mieter Auszieht, muss er seinem Ex-Vermieter seine neue Adresse angeben wohin er zieht? Zbsp. für Nebenkostenabrechnung usw...
Danke
Neue Adresse angeben?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ja, ist doch logisch.
Ja, wenn´s so einfach wäre.
Angenommen der Mieter rückt seine Adresse nicht raus.
Habt ihr einen § zur Hand?
Oder wie kann man sonst noch an die neue Adresse kommen?
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Der Mieter muß die neue Anschrift angeben. Es ist für diesen im Grunde auch wichtig, diese zu hinterlassen, denn wie soll der Vermieter ansonsten die letzte Abrechnung bzw. Kaution zukommen lassen.
Ansonsten können Sie die Anschrift vom Einwohnermeldeamt erfahren.
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"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"
wenn man den Arbeitgeber weiß, entweder über ihn oder bei der Stadt Abt. Einwohnermeldeamt. Dort müßtest du vielleicht den alten Mietvertrag vorlegen, um an die neue Anschrift zu kommen.
Hallo zusammen,
ich würde ja (als Ex-Mieter) meinem AG was erzählen, wenn der ohne mein Wissen und Wollen irgendwelche Daten von mir an Dritte herausgibt.
Der m.E. einzige zulässige Weg ist wirklich über das Einwohnermeldeamt. Alles andere schrammt schon ziemlich eng am Rande der Zulässigkeit entlang.
MfG,
der Ritter
--- editiert vom Admin
was sind denn das hier für Ratschläge
an den Pranger stellen wir hier die Leute schon seit dem Mittelalter nicht mehr
mal ganz abgesehen vom Datenschutz, der hier Missbraucht wird.
ich wäre da etwas vorsichtiger
wenn ein Mieter seine neue Adresse nicht angibt, oder eine Falsche macht er das eben
es gibt meines Wissens kein Gesetzt in dem steht, das man seine Adresse weitergeben muß
sollte ein Vermieter irgendwelche Forderungen gegen den Mieter haben, kann er immer noch den Weg übers Gericht gehen, sich einen Titel holen und die Adresse ermitteln lassen
und der Arbeitgeber sollte sich auch hüten irgendwelche Daten weiterzugeben
--- editiert vom Admin
@HeiCal: Teilweise richtig. Eine Kontaktaufnahme mit(!) dem AG mag durchaus angemessen sein, um mit dem Ex-Mieter in Kontakt zu kommen.
Eine Kontaktaufnahme über(!) den AG und in der von Ihnen oben geschilderten Form bewegt sich wirklich hart an der Grenze zur Zulässigkeit und kann im dümmsten Fall gewaltig nach hinten losgehen.
MfG,
der Ritter
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
@HeiCal: Sofern diese Auffoerderung den Ex-Mieter persönlich und nicht für Dritte einsehbar erreicht, stimme ich da zu.
Wenn das aber in das vorher geschilderte und bereits durch einen anderen Forenteilnehmer als 'An-den-Pranger-Stellen' bezeichnete öffentliche Bekanntmachen irgendwelcher Außenstände o.ä. ausartet, die außer Ihnen und mir niemanden etwas angehen, hätten Sie (wenn ich der Ex-Mieter wäre) ein großes Problem mit mir.
MfG,
der Ritter
--- editiert vom Admin
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