Neue Adresse angeben?

27. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Feldmann1
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 28x hilfreich)
Neue Adresse angeben?

Hallo habe folgende Frage.

Wenn ein Mieter Auszieht, muss er seinem Ex-Vermieter seine neue Adresse angeben wohin er zieht? Zbsp. für Nebenkostenabrechnung usw...

Danke

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mietrechtsexperte
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 15x hilfreich)

Ja, ist doch logisch.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Feldmann1
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 28x hilfreich)

Ja, wenn´s so einfach wäre.
Angenommen der Mieter rückt seine Adresse nicht raus.
Habt ihr einen § zur Hand?
Oder wie kann man sonst noch an die neue Adresse kommen?

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Der Mieter muß die neue Anschrift angeben. Es ist für diesen im Grunde auch wichtig, diese zu hinterlassen, denn wie soll der Vermieter ansonsten die letzte Abrechnung bzw. Kaution zukommen lassen.

Ansonsten können Sie die Anschrift vom Einwohnermeldeamt erfahren.

-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

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#4
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

wenn man den Arbeitgeber weiß, entweder über ihn oder bei der Stadt Abt. Einwohnermeldeamt. Dort müßtest du vielleicht den alten Mietvertrag vorlegen, um an die neue Anschrift zu kommen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo zusammen,


ich würde ja (als Ex-Mieter) meinem AG was erzählen, wenn der ohne mein Wissen und Wollen irgendwelche Daten von mir an Dritte herausgibt.

Der m.E. einzige zulässige Weg ist wirklich über das Einwohnermeldeamt. Alles andere schrammt schon ziemlich eng am Rande der Zulässigkeit entlang.


MfG,

der Ritter

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-461
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 355x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
traumfliegernewton
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

was sind denn das hier für Ratschläge

an den Pranger stellen wir hier die Leute schon seit dem Mittelalter nicht mehr

mal ganz abgesehen vom Datenschutz, der hier Missbraucht wird.

ich wäre da etwas vorsichtiger

wenn ein Mieter seine neue Adresse nicht angibt, oder eine Falsche macht er das eben

es gibt meines Wissens kein Gesetzt in dem steht, das man seine Adresse weitergeben muß

sollte ein Vermieter irgendwelche Forderungen gegen den Mieter haben, kann er immer noch den Weg übers Gericht gehen, sich einen Titel holen und die Adresse ermitteln lassen

und der Arbeitgeber sollte sich auch hüten irgendwelche Daten weiterzugeben


0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-461
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 355x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

@HeiCal: Teilweise richtig. Eine Kontaktaufnahme mit(!) dem AG mag durchaus angemessen sein, um mit dem Ex-Mieter in Kontakt zu kommen.

Eine Kontaktaufnahme über(!) den AG und in der von Ihnen oben geschilderten Form bewegt sich wirklich hart an der Grenze zur Zulässigkeit und kann im dümmsten Fall gewaltig nach hinten losgehen.


MfG,

der Ritter

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 982x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-461
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 355x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

@HeiCal: Sofern diese Auffoerderung den Ex-Mieter persönlich und nicht für Dritte einsehbar erreicht, stimme ich da zu.

Wenn das aber in das vorher geschilderte und bereits durch einen anderen Forenteilnehmer als 'An-den-Pranger-Stellen' bezeichnete öffentliche Bekanntmachen irgendwelcher Außenstände o.ä. ausartet, die außer Ihnen und mir niemanden etwas angehen, hätten Sie (wenn ich der Ex-Mieter wäre) ein großes Problem mit mir.


MfG,

der Ritter

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-461
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 355x hilfreich)

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