Neue Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte für den Film Rio 2 Dschungelfieber
Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Rio 2, Dschungelfieber, Abmahnung, FilmKanzlei mahnt weiterhin im Auftrag der Twentieth Century Fox Entertainment Germany GmbH wegen Filesharing ab
1. Wer sind die Abmahner?
Die Abmahnwelle aus München rollt weiter.
Eine der aktuellsten Abmahnungen betrifft den Film "Rio 2 – Dschungelfieber ". Auftraggeber der Abmahnungen ist wie so oft in letzter Zeit die Twentieth Century Fox Entertainment Germany GmbH.
seit 2008
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
2. Welche Forderungen stellen die Abmahner?
Verfolgt werden angebliche Urheberrechtsverletzungen wegen Filesharings an dem Film „Rio 2 – Dschungelfieber“
Zum einen wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung, zum anderen die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 815.- € gefordert.
3. Die richtige Reaktion auf einer Abmahnung
Bitte beachten: Nichts zahlen und nichts unterschreiben!
Wie auf einer Abmahnung reagiert werden sollte, hängt in erster Linie von den Umständen des Einzelfalles ab.
Zunächst müsste im konkreten Fall geprüft werden, ob überhaupt eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Wenn Sie sich nämlich nichts vorzuwerfen haben, bräuchten Sie auch nicht zu reagieren. Dann kann die Forderung der Abmahner sogar insgesamt zurückgewiesen werden.
Sollten die Vorwürfe allerdings berechtigt sein, so sollte eine abgeänderte (=modifizierte) Unterlassungserklärung abgegeben werden. Aber auch dann lassen sich der geforderte Kosten mit einer entsprechenden anwaltlichen Argumentation meistens noch deutlich herunterhandeln.
Die Kanzlei Dr. Newerla ist Ihnen hierbei gerne behilflich.
4. 1x1 bei Abmahnungen
1. Kontakt zur Gegenseite vermeiden!
2. Beigefügte Unterlassungserklärung nicht verwenden!
3. Fristen unbedingt einhalten!
4. Noch vor Fristende einen im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen!
Haben auch Sie eine Abmahnung wegen Filesharing an dem Film "Rio 2 – Dschungelfieber “ erhalten? In diesem Fall hilft Ihnen die Kanzlei Dr. Newerla gerne weiter. Wir verfügen über langjährigen Erfahrungen in der Abmahnungsabwehr und kennen hierdurch die Abmahner und wissen wie zu reagieren ist.
Oberstes Ziel: Kein Geld an die Abmahner!
Auch wenn Sie nicht in Bremerhaven oder der näheren Umgebung wohnen vertritt Sie die Kanzlei Dr. Newerla gerne bundesweit in allen Fragen im Zusammenhang mit Abmahnungen und dem Urheberrecht.
Nutzen Sie gerne die Möglichkeit für ein kostenloses Erstgespräch. Hilfreich wäre es, wenn Sie die Abmahnung vorab per E-Mail übermitteln könnten (bitte an info@drnewerla.de ). Dies erleichtert die Einarbeitung für mich. Fragen Sie einfach und völlig unverbindlich nach meinen kostengünstigen Pauschalpreisen.
Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-
Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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