Neue Abmahnung der Kanzlei Daniel Sebastian für Computerspiel "Harveys neue Augen" im Umlauf

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Berliner Abmahnkanzlei mahnt im Auftrag der Daedalic Entertainment GmbH den Download von Kinderspiel ab.

Betroffene sind meist die Eltern

Die für Abmahnungen wegen Downloads von Computerspielen aus der Vergangenheit gut bekannte Berliner Rechtsanwaltskanzlei Daniel Sebastian (wir berichteten), mahnt jüngst den Download des Computerspiels “Harveys Neue Augen” ab. Den Empfängern der Schreiben wird regelmäßig vorgeworfen, dieses Werk der Daedalic Entertainment GmbH über so genannte P2P Tauschbörsen wie eMule, eDonkey, Bittorrent, UTorrent, etc. über ihren Internetanschluss heruntergeladen und anderen zum Download wieder angeboten zu haben. Für den Download bzw. die öffentliche Zugänglichmachung des bei Amazon.de für 19,95 € erhältlichen Spiels, verlangt Daniel Sebastian nun stolze 1500 €. Zusätzlich verlangt Daniel Sebastian die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Download durch minderjährige Kinder?

In sehr vielen Fällen, betreffen diese Abmahnungen Eltern, deren minderjährige Kinder das Spiel heruntergeladen haben. Zunächst steht natürlich einmal die Haftung der Eltern für das Verhalten ihrer Kinder im Raum. Die Frage der Haftung für die eigenen Kinder ist jedoch kompliziert und nicht in jedem Fall müssen Eltern tatsächlich für das Verhalten ihrer Kinder einstehen. Vor allem seit der Entscheidung des BGH vom 15. November letzten Jahres, ist Bewegung in diese Rechtsfrage gekommen. Entgegen der landläufigen medialen Berichterstattung über dieses Urteil, ist jedoch eine Haftung der Eltern für ihre Kinder keineswegs grundsätzlich ausgeschlossen! Da die schriftliche Abfassung des Urteils noch aussteht, kann bislang auch nur gemutmaßt werden, zu welchen Fragestellungen der BGH konkret Stellung beziehen wollte. Bislang lässt sich lediglich sagen, dass Eltern keine generellen verdachtsunabhängigen Überwachungspflichten von Kindern treffen, wenn Sie diese zuvor qualifiziert belehrt haben.

Johannes von Rüden
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Können Kinder in Regress genommen werden?

In jedem Fall muss allerdings beachtet werden, dass bei einer erfolgreichen Enthaftung der Eltern in jedem Fall ein Rückgriff der Abmahnkanzlei auf die Kinder droht. Es kann freilich nicht im Interesse von Eltern sein, wenn am Ende statt sie selbst die Kinder sprichwörtlich vor Gericht stehen. Es ist also in jedem Fall dringend geraten das weitere Vorgehen mit anwaltlicher Unterstützung abzustimmen.

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