Neue Abmahnung aus dem Bereich des Markenrechts: social hotspot

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Die Rechtsanwälte Wittmann & Schmitt sprechen wegen markenrechtlicher Verletzung für abl social federation GmbH Abmahnungen aus

1. Wer mahnt ab?

Die Abmahnung, die ich heute besprechen möchte, kommt aus dem Bereich des Markenrechts.

Die Rechtsanwälte Wittmann & Schmitt sprechen derzeit für die abl social federation GmbH markenrechtliche Abmahnungen aus.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, die Markenrecht der der Marke „social hotspot“ durch die Verwendung des Begriffs „social hotspot“ verletzt zu haben.

2. Was fordern die Abmahner?

Die Abmahnung beinhaltet im Wesentlichen drei Forderungen:

a. Abgabe einer Unterlassungserklärung (strafbewehrt)

b. Zahlung eines Pauschalbetrages (Abmahnkosten)

c. Erteilung von Auskunft

Mein Rat:

Bitte zahlen Sie nicht voreilig und geben Sie auch nicht die beigefügte Unterlassungserklärung ab!

3. Muss ich die Abmahnung ernst nehmen?

Zwar sollten Sie die Abmahnung ernst nehmen, einschüchtern lassen sollten Sie sich aber keinesfalls. Zunächst müsste geprüft werden, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist. Nur in diesem Fall bräuchten Sie überhaupt zu reagieren. Oftmals gibt es in einer solchen Situation gute Argumente, um sich zu verteidigen. Die konkreten Verteidigungsmöglichkeiten hängen jedenfalls stets vom Einzelfall ab.

Hier lässt sich meines Erachtens ernsthaft fragen, ob der Begriff „social hotspot“ überhaupt schutzfähig ist. Hier ließe sich nämlich durchaus argumentieren, dass es sich hierbei um einen allgemeinen und beschreibenden Begriff (wenn auch in English) handelt, der nicht schutzfähig ist. Gerichtliche Entscheidungen die gegen eine solche Begründung sprechen, liegen meines Wissens noch nicht vor zu diesem Thema, so dass hier durchaus entsprechend argumentiert werden kann.

4. Soforthilfe-Tipps bei Abmahnungen

- Beigefügte Unterlassungserklärung nicht beachten!

- Keinen Kontakt zu den Abmahnern herstellen!

- Fristen einhalten!

- Noch vor Fristablauf zum Anwalt (Fachrichtung Markenrecht / gewerblicher Rechtschutz)!

Haben auch Sie eine Abmahnung der abl social federation GmbH erhalten? Gerne helfen wir Ihnen in diesem Fall mit unserer langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet des Markenrechts weiter.

Auch wenn Sie nicht aus Bremerhaven oder Umgebung kommen, helfe ich Ihnen gerne bundesweit.

Gerne können Sie uns telefonisch für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch kontaktieren, sollten auch Sie eine Abmahnung wegen angeblicher Verletzung der Marken „social hotspot“ erhalten haben. Das Abmahnschreiben können Sie uns auch gerne vorab per E-Mail zukommen zu lassen (bitte an: info@drnewerla.de). Dieses erleichtert die Einarbeitung. Fragen Sie auch gerne nach unseren günstigen Pauschalpreisen für die Abmahnungsabwehr.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
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