Neue Abmahnung aus dem Bereich des Markenrechts: Rimowa GmbH ( Rillendesign )

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Die Rechtsanwälte von Kreisler Selting Werner sprechen aktuell wegen vermeintlicher Verletzung von Markenrechten für die Rimowa GmbH Abmahnungen aus

1. Wer mahnt ab?

Die Abmahnung, die ich heute besprechen möchte, kommt aus dem Bereich des Markenrechts. Konkret handelt es sich um eine Abmahnung der Rechtsanwälte von Kreisler Selting Werner, die mir vor wenigen Tagen zur Prüfung vorgelegt worden ist.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, die Markenrechte (konkret geht es um eine 3D-Marke) der Rimowa GmbH an einem Rillenmuster für Koffer durch den Vertrieb eines Koffers mit einem eben solchen Rillenmuster verletzt zu haben.

2. Was fordern die Abmahner?

Im Wesentlichen beinhaltet das Abmahnschreiben drei Forderungen:

a. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

b. Zahlung von Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Streitwerts von 360.000.- €

c. Erteilung von Auskunft

Mein Rat:

Bitte keinesfalls vorschnell zahlen und auch nicht die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben.

3. Was ist von der Abmahnung zu halten?

Die Abmahnung sollten Sie durchaus ernst nehmen, lassen Sie sich davon aber bitte nicht einschüchtern.

Zunächst müsste geprüft werden, ob die Abmahnung überhaupt gerechtfertigt ist, weil Sie auch nur dann reagieren müssten (Andernfalls müsste die unberechtigte Forderung nur kurz schriftlich zurückgewiesen werden).

Unsere Erfahrung zeigt, dass es im Einzelfall oft gute Verteidigungsmöglichkeiten gibt. So müsste geprüft werden, ob Sie überhaupt im geschäftlichen Verkehr gehandelt haben. Sollten Sie z.B. lediglich privat einen Koffer mit Rillenmuster angeboten haben, wäre Markenrecht gar nicht anwendbar. Wie bereits angedeutet müsste im Einzelfall geprüft werden, ob auch Sie sich auf ein solches Argument berufen können. Auch erscheint der angesetzte Gegenstandswert von 360.000.- € zumindest aus unserer Sicht nicht in jedem Fall angemessen zu sein.

4. Soforthilfe-Tipps bei Abmahnungen

- Die beigefügte Unterlassungserklärung nicht verwenden!

- Keinen Kontakt zur Gegenseite!

- Fristen einhalten!

- Noch vor Fristablauf zum Rechtsanwalt!

Haben auch Sie eine Abmahnung der Rimowa GmbH erhalten? Gerne helfen wir Ihnen in diesem Fall mit unserer langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet des Markenrechts weiter.

Gerne können Sie uns telefonisch für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch kontaktieren, sofern Sie ebenfalls eine Abmahnung bekommen haben. Bitte übermitteln Sie uns das Abmahnschreiben vorab per E-Mail ( an: info@drnewerla.de ). Dieses erleichtert die Einarbeitung.

Fragen Sie auch nach unseren günstigen Pauschalpreisen für die Abmahnungsabwehr.

 

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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