Neue Abmahnung Markenrecht: BOSE und Bose

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Die Bose GmbH lässt aktuell durch die Rechtsanwälte King & Wood Mallensons LLP abmahnen

Berichterstattungen im Internet zufolge mahnt die Rechtsanwaltskanzlei King & Wood Mallensons LLP derzeit für die Bose GmbH markenrechtlich ab.

Dem Empfänger der Abmahnung wird der Vorwurf gemacht, die Markenrechten der Bose GmbH an der Marke „BOSE“ bzw. „Bose“ durch den Vertrieb von Plagiaten (Produktpiraterie), die aus China eingeführt worden sind, verletzt zu haben.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

2. Was fordert die Rechtsanwaltskanzlei King & Wood Mallensons LLP?

Das Abmahnschreiben beinhaltet im Wesentlichen drei Forderungen:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Zahlung von Abmahnkosten
  • Erteilung von Auskunft

Unsere ausdrückliche Empfehlung

Nicht vorschnell zahlen, nichts ohne anwaltliche Prüfung unterschreiben.

3. Sollte auf die Abmahnung regiert werden?

Bitte nehmen Sie das Abmahnschreiben ernst. Zunächst wäre zu prüfen, ob die Abmahnung überhaupt gerechtfertigt ist, weil auch nur dann ein Handlungsbedarf bestehen würde. Andernfalls wäre die Abmahnung lediglich kurz schriftlich zurückzuweisen.

Sofern die erhobenen Vorwürfe allerdings zutreffend sind, sollte innerhalb der von den Abmahnern gesetzten Frist eine abgeänderte Unterlassungserklärung abgegeben werden (die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ist aus Sicht des Abgemahnten recht ungünstig formuliert, so ist z.B. eine feste Vertragsstrafe von 5001,00 € vorgegeben, was aber nicht akzeptiert werden muss), um ein kostspieliges Gerichtsverfahren zu vermeiden (bedenken Sie bitte, dass bei erfolglosem Fristablauf ein einstweiliges Verfügungsverfahren vor dem zuständigen Landgericht drohen kann). Hierbei hilft Ihnen die Kanzlei Dr. Newerla gerne weiter.

4. Erste Hilfe bei Abmahnungen

  • Keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung verwenden
  • Kein Kontakt zu den Abmahnern aufnehmen.
  • Fristen einhalten.
  • Keine vorschnellen Zahlungen leisten
  • Vor Fristablauf zum Rechtsanwalt!

Haben auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei King & Wood Mallensons LLP für die Bose GmbH wegen angeblicher Verletzung der Marke „BOSE“ bzw. „Bose“ erhalten? In diesem Fall helfen wir Ihnen gerne mit unserer langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet des Markenrechts weiter. Eine bundesweite Vertretung ist dank Telefon, Fax und/oder E-Mail möglich.

Gerne können Sie uns telefonisch (0471 / 483 99 88 – 0) für ein kostenloses Erstgespräch kontaktieren um uns Ihrer persönlichen Fall zu schildern. Das Abmahnschreiben können Sie uns gerne vorab per E-Mail (bitte an: info@drnewerla.de) übermitteln. Fragen Sie auch gerne nach unserem günstigen Pauschalangebot für die Abmahnungsabwehr.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
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0471/4839988-0
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