Neue Abmahnwelle bei eBay ?
Von Rechtsanwalt Elmar Dolscius 19.11.2007 | Ratgeber - Internetrecht, Computerrecht | 4493 Aufrufe Mehr zum Thema:Das OLG Frankfurt hat in einem aktuellen Urteil (Az. 6 W 203/06) der Vorgehensweise vieler Powerseller bei eBay eine Absage erteilt und damit leider auch den entsprechenden Anwälten eine neue Möglichkeit eröffnet, wieder einmal Abmahngebühren zu generieren.
Streitpunkt bei dem Verfahren war das Darstellen von Widerrufsbelehrung (und anderen notwendigen Angaben bei gewerblichen Verkäufen) als Grafik. Um nicht bei jedem neuen Angebot den Text der Widerrufsbelehrung einfügen zu müssen, wurde einfach auf eine Grafik verwiesen, welche die Widerrufsbelehrung zeigt. Das Problem: Diese Grafik kann von zwei Personengruppen nicht wahrgenommen werden. Zum einen sind das die Käufer, die über WAP (wie das Internet via Mobiltelefon genannt wird) bei eBay kaufen, zum anderen sehbehinderte Käufer, die sich Internetseiten über eine spezielle Software vorlesen lassen.
Elmar Dolscius
Kronberg
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Diese Software ist nämlich nicht in der Lage, Grafiken vorzulesen.
Obwohl es sich um eine geringe Zahl von Käufern handeln dürfte, sah das OLG Frankfurt hier einen Verstoß gegen die Belehrungspflicht von eBay-Verkäufern. Diese sind verpflichtet, die notwendigen Angaben für alle Käufer abrufbar bereit zu halten. Dies wäre jedoch in Form einer Grafik nicht gewährleistet.
Da sich die Streitwerte bei einer fehlenden Widerrufsbelehrung erfahrungsgemäß schnell bei 10.000 € bewegt, sollte das Urteil und seine Folgen durchaus ernst genommen werden. Es ist eBay-Verkäufern (und anderen Internet-Verkäufern) daher dringend anzuraten, zukünftig alle notwendigen Belehrungen in reiner Textform in ihre Seiten bzw. Angebote einzubinden, um so möglichen Abmahnungen vorzubeugen.
Gerne berät die Kanzlei Recht und Recht Verkäufer bei der rechtssicheren Gestaltung ihrer Angebote und Webshops.
Elmar Dolscius
- Rechtsanwalt -
Kanzlei Recht und Recht
Tel. 06173-702761
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Der Autor ist Sozius der Rechtsanwaltskanzlei Recht-und-Recht in Kronberg (Großraum Frankfurt am Main) und berät und vertritt Unternehmer und Privatmandanten bundesweit in allen Fragen des Wettbewerbsrechts, insbesondere Betroffene von Abmahnungen.
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