Nettokosten Firmenwagen günstiger bei höheren Einkommen.

22. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
blackhawk3000
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Nettokosten Firmenwagen günstiger bei höheren Einkommen.

Hallo,

Mich beschäftigt gerade eine Frage.
Ich habe mich mit den Kosten für einen Firmenwagen beschäftigt. Versteuerung des GWV ist klar 1% Regelung.
Ich habe mir auf der Seite mal die Nettokosten für den Firmenwagen ausgerechnet. Was ich aber nicht verstehe, wieso sind die Nettokosten günstiger, wenn das Gehalt höher ist. Bsp. Jahresgehalt 55k zu 75k bei einem bruttolistenpreis von 55k.
Monatlich um 50 Euro netto günstiger.

Besten dank

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4896 Beiträge, 1177x hilfreich)

Haben Sie mal den Link und Ihre eingegeben Daten?

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
blackhawk3000
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Klar: https://www.nettolohn.de/rechner/firmenwagenrechner.html
Da kann man es am bestens sehen. Da steht dann "Nettokosten Firmenwagen" brutto netto Rechner.de hatte auch dasselbe Ergebnis. Da muss man halt einmal mit und einmal ohne jeweils rechne.

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#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4896 Beiträge, 1177x hilfreich)

Ich habe von LSt nur wenig Ahnung, daher sind die folgenden Hinweise nur Vermutungen.
Die steuerliche Belastung ist bei einem höheren Einkommen klar zu erkennen. Die Differenz liegt augenscheinlich bei den Sozialversicherungsbeiträgen. Hier ergeben sich große Unterschiede, was vermutlich an der Beitragsbemessungsgrenze liegen könnte.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Das liegt an den Sozialversicherungsbeiträgen. Die fallen nämlich bei dem höheren Einkommen auf die 1% nicht mehr an, da die Beitragsbemessungsgrenzen überschritten wurden.

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#5
 Von 
blackhawk3000
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Geht wohl um die BMG von der RV?
Sprich, es wird auch nicht anteilig berechnet, sondern komplett ohne RV?
Wie wird es dann berechnet, wenn ein Teil am Ende des Jahre gezahlt wird. Z. B. 10K am Jahresende.
Wird es dann über die Steuererklärung berechnet oder zahlt man noch die RV mit?

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Sprich, es wird auch nicht anteilig berechnet, sondern komplett ohne RV?


Mehr als der Höchstbeitrag geht nicht. Wenn man den schon vom normalen Gehalt zahlt, dann fällt auf die 1% keine RV mehr an.

Die Beitragsbemessungsgrenze in Westdeutschland liegt für 2017 bei 76.800€ (Ost: 68.400€), so dass jemand mit einem Gehalt von 75.000€ noch in geringem Umfang RV-Beiträge auf die 1% zahlen muss.

Zitat:
Wie wird es dann berechnet, wenn ein Teil am Ende des Jahre gezahlt wird. Z. B. 10K am Jahresende.


Das ist jetzt eine Frage der Betrachtung.

In so einem Fall wird zwar in einem normalen Monat der RV-Beitrag auf die 1% fällig, dafür sind die 10k€ ganz oder zu einem großen Teil beitragsfrei. Auf das Jahr gesehen steigt der RV-Beitrag durch die 1% nicht, da max. der Höchstbeitrag gezahlt werden muss.

Über die Steuererklärung werden die Beiträge zur Sozialversicherung nicht ausgeglichen.

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