Neonazi Martin Wiese muss im Gefängnis bleiben Seite 1 - AFP vom 08.05.2008
Wiese (DDP/AFP)
Neonazi Martin Wiese muss im Gefängnis bleiben
Keine Distanzierung von Nazi-Gedankengut erkennbar
Der zu sieben Jahren Haft verurteilte Münchner Neonazi Martin Wiese wird nicht vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen. Wie das Oberlandesgericht München mitteilte, lehnte das Gericht Wieses Antrag auf Aussetzung des letzten Drittels seiner Strafe zur Bewährung ab. Die für solch eine Aussetzung nötige günstige Prognose könne bei Wiese nicht gestellt werden. So sei seine politische Einstellung "nach wie vor von nationalsozialistischem Gedankengut geprägt". Eine Distanzierung davon sei während des Strafvollzugs nicht erfolgt.
Deshalb sei zu befürchten, dass Wiese nach seiner vorzeitigen Freilassung erneut Straftaten begehen werde. Der frühere Anführer der Münchner "Kameradschaft Süd" war vor drei Jahren wegen Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Zusammen mit der vorherigen Untersuchungshaft seit September 2003 hat er damit zwei Drittel seiner Strafe verbüßt. Wiese war wegen Planungen eines Anschlags auf die Grundsteinlegung des jüdischen Gemeindezentrums in München verhaftet worden, der Fall sorgte damals für Aufsehen über Deutschland hinaus. In dem Prozess konnten der Gruppe allerdings keine konkreten Vorbereitungen eines Anschlags nachgewiesen werden.
Simone Hiesgen, Hattingen beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Familienrecht, Erbrecht, Zwangsvollstreckungsrecht und hat Interessensschwerpunkte: Internationales Privatrecht.