Das Kammergericht Berlin hat den Bandleader der rechtsextremen Musikgruppe "Landser" als Rädelsführer in einer kriminellen Vereinigung zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Zwei weitere Musiker der Band erhielten ebenfalls wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung Bewährungsstrafen von 22 und 21 Monaten. Der 2. Strafsenat des Berliner Gerichts unter dem Vorsitzenden Richter Wolfgang Weißbrodt befand die drei Männer im Alter zwischen 28 und 38 Jahren zudem der Volksverhetzung und der Verbreitung rechtsextremer Propaganda für schuldig.
Die beiden zu Bewährungsstrafen verurteilten Angeklagten müssen nach Gerichtsangaben jeweils 90 Stunden gemeinnützige Arbeit in einer Einrichtung leisten, die sich um Belange jüdischer Bürger kümmert. Die Anklage in dem Berliner Verfahren hatte die Bundesanwaltschaft übernommen, weil sie der Strafverfolgung besondere Bedeutung beimaß. Die Karlsruher Behörde wertete die Texte von "Landser" mit Aufrufen zu Gewalt gegen Ausländer, Juden und politisch Andersdenkende als Wegbereiter für rechtsextremistische Gewalttaten.
Derweil berichtete der Berliner "Tagesspiegel" von angeblichen Ermittlungen der Berliner Staatsanwaltschaft gegen den Vorsitzenden Richter in dem Verfahren. Weißbrodt werde vorgeworfen, er habe im September Informationen über einen bevorstehenden Polizeieinsatz gegen ein Treffen von Neonazis weitergegeben. Der Richter habe den Verteidiger eines der drei Angeklagten angerufen und über die zu erwartende Polizeiaktion gesprochen. Dabei habe er den Anwalt nochmals auf das gegen den Bandleader ausgesprochene Verbot aufmerksam machen wollen, sich mit den beiden Mitangeklagten und auch zwei anderen Rechtsextremen zu treffen.
Als die Polizei dann am 20. September bei einem Treffen der Neonazigruppe "Vandalen" in einem Berliner Lokal erschienen sei, soll ein Szene-Anführer dem Bericht zufolge gesagt haben, man habe die Beamten schon erwartet. Daraufhin leitete die Staatsanwaltschaft laut "Tagesspiegel" ein Verfahren gegen Unbekannt ein, das nun auf den Richter als einzigem konkret Beschuldigten ausgedehnt worden sei. Die Staatsanwaltschaft war für eine Stellungnahme am Montag nicht zu erreichen.
22. Dezember 2003 - 18.18 Uhr
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