Hallo,
ich betreibe eine private Homepage und berichte u.A. von kleineren Veranstaltungen.
Nun habe ich einen Bericht zu solch einer Veranstaltung im Oktober hinzugefügt. Ich kritisierte dort einige Dinge, die ich nicht so gut fand. Natürlich sachlich und ohne Beleidigungen.
Nun schrieb mir der Co.-Veranstalter daraufhin einige unwirsche Emails. Da ich mir das nicht bieten lasse, habe ich erwähnt:
"Hänschen Müller(ist natürlich nicht der echte Name) schrieb mir unfreundliche Emails, weil er Kritik nicht ertragen kann.".
Nun erhielt ich eine Email von einem angeblichen Bekannten von ihm, der mich aufforderte, den Namen zu entfernen, da dies angeblich gegen das Datenschutzgesetz verstöße. Die Email war mit der Überschrift "Abmahnung" versehen, weiß nicht ob das rechtlich betrachtet eine Anmaßung ist.
Eigentlich wäre mir sowas neu.
Ich habe den Namen aber vorsichtshalber erstmal in "Hänschen M." geändert.
Weiterhin verlangte man, daß ich eine Textstelle entfernen sollte, in der sinngemäß stand, daß mich einige besonders "nervige Personen ganz herlich können". Nun, diese Personen werden namentlich nicht benannt, hatte ich auch nicht vor und ich kenne deren Namen ohnehin nicht.
Und zu guter Letzt behauptete man, ich würde gegen die Impressumspflicht verstoßen, weil kein Impressum mit meiner Adresse zu finden sei. Das werde ich auch nicht auf diese Homepage stellen, sie enthält keinerlei Verweise zu kostenpflichtigen Services noch bietet sie solche an. Also auch kein Werbebanner etc.
Es ist eine rein private Homepage mit Veranstaltungsberichten und Bildern, mehr nicht.
Nun meine Fragen dazu:
1. Wie sieht es mit der Nennung privater Namen aus?
2. Wie sieht es mit der vielleicht etwas harschen Formulierung gegen ein paar nervige Personen aus?
3. Beim Impressum bin ich mir eigentlich sicher, daß keines auf die Homepage muß. Einige Bekannte betreiben ähnliche Seiten und haben bisher noch keinen Ärger wegen dem Impressum bekommen.
Danke für Antworten. Bitte nur Fakten.
-- Editiert von Gunter5555 am 04.02.2008 20:10:50
Nennung eines privaten Namens auf Homepage?
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Das dürfte zur Impressumspflicht für Sie interessant sein:
http://www.123recht.net/Impressumpflicht-im-Internet-Anbieterkennzeichnung-nach-§-5-TMG__a26770.html
Ich will es hier nicht zitieren. Füllt nur unnötig diesen Thread.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich habe auf meiner Seite ein paar Leute etwas verballhornt umschrieben, die es meiner Meinung nach auch verdient haben. Z.B. habe ich einen Typen als "Rattenmenschen" bezeichnet, weil er so aussieht und sich auch dumm benahm. Aber wie gesagt ohne Namensnennung, ich würde bestimmt nicht schreiben "Rattenmensch Heinz Otto".
Es wäre sicherer, wenn Sie ein Impressum auf Ihrer Webseite haben.
Denn wenn erst einmal eine Abmahnung deswegen per Post ankommt, hat man nur Ärger. Ehe geklärt ist, ob diese dann berechtigt war oder nicht, haben Sie auch den letzten Nerv und ne Menge Geld verloren.
Es soll nun aber nicht jeder meine Adresse sehen können. Ganz abgesehen davon betreiben einige Bekannte sehr ähnliche Homepages seit teilweise 10 Jahren ohne Impressum und bisher haben die keinen Ärger gekriegt.
Es war nur als Tipp gemeint.
Denn wenn jemand erst einmal einen Anwalt in der Richtung anschiebt, haben Sie den Stress. Mehr wollte ich damit nicht zum Ausdruck bringen. War nur gut gemeint.
Ich kenne persönlich Websitebetreiber, die immer der Meinung waren, dass Sie kein Impressum brauchen, bis Ihnen ein Brief mit einer Kostennote von knappen 600 EUR das
Gegenteil bewies.
Und da ging es nur darum, dass Ihre News und Berichte zur Meinungsbildung beim Besucher/Leser geschrieben wurden.....
Wenn es unberechtigt ist, läßt sich sowas aber anfechten. Ich glaube zudem nicht, daß die entsprechende Person einen Anwalt beauftragen würde, da es sich wohl um einen Jugendlichen handelt, der sich auf Halbwahrheiten beruft.
Ich habe z.B. das hier gefunden:
"Wie sich aus § 55 I RStV ergibt trifft einen Anbieter keine Impressumspflicht, d.h. er kann seine Webseite völlig anonym ins World Wide Web stellen, wenn das Angebot ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient."
Zu finden unter:
http://www.linksandlaw.info/Impressumspflicht-Notwendige-Angaben.html
Ja. Für private zwecke auch ok. Aber Sie berichten von Veranstaltungen. Nicht über Ihre private, sondern über Drittpersonen. Also ähnlich einer Reportage, wie diese auch in Printmedien üblich ist. Und da kann bereits ein Impressum Pflicht sein. Denn Sie werden ja in den berichten eigene Meinungen zu diesen Veranstaltungen darlegen, oder?
Es sind eher private Veranstaltungen und keine Volksfeste oder Ähnliches. Z.B. Sonderfahrten mit Bussen.
Hallo,
bin kein Jurist, aber ich betreibe auch einige private Homepages. Auf jeder ist ein Impressum!
Wenn Sie Ihre Anschrift nicht preisgeben wollen, so hat sich das Thema eh erledigt, sofern Sie im Besitz einer .de-Domain sind, weil man bei der DENIC eine Whois-Abfrage machen kann. Dort wird dann Name und Anschrift des Domaininhabers etc. preisgegeben.
Gruß
Stefan
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