Negative beim Fotografen

20. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Amylee
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 6x hilfreich)
Negative beim Fotografen

Hallo!

Ich habe beim Fotografen Bilder machen lassen und wollte danach gerne auch die Negative dazu haben. Der Fotograf gibt sie aber nicht raus. Hat er tatsächlich das Recht, die Herausgabe zu verweigern??? Schließlich habe ich doch dafür bezahlt!!! Und darauf hingewiesen wurde ich vorher auch nicht.
Bitte halft mir!!!


Mandy

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ruedi
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Mandy,

ein Fotograf hat normalerweise keine Pressefreiheit. D.h. genau so wenig, wie du einen Fremden auf der Straße fotografieren darfst, ohne dessen Einverständnis, so darf auch der Fotograf keine Abzüge ohne deine Zustimmung machen und schon gar nicht die negative behalten. Es gibt ja mittlerweile Methoden, die gar keine Negative mehr produzieren, sollten aber welche vorhanden sein, so hast du Anspruch darauf oder darfst zumindest auf deren Vernichtung vor deinen Augen bestehen.

ruehau@web.de

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#2
 Von 
Zeus
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich weiß zwar nicht, was ein Herausgabeanspruch notwendigerweise mit der Pressefreiheit zu tun hat, lieber Ruedi, aber sei es drum.

Abseits der rechtlichen Einordnung - ob nun §§611 ff. oder §§631 ff. - bist Du Eigentümer des Negatives. ob unter das Zerschneiden der Negative unter die Verarbeitung gem. §950 ist meiner Ansicht nach fraglich. Somit bleibst Du Eigentümer, und kannst auch folglich die Negative herausverlangen.

Anders aber dann, wenn sich aus vertraglicher Abrede ein anderes ergibt.

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#3
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Hollo Mandy,

meiner Ansicht darf der Fotograf die Negative behalten.

Lichtbilder unterliegen dem Urhebergesetz (vgl. § 2 I Nr. 5 UrhG ). Der Urheber (Fotograf) hat daher ganz alleine das Recht sein Werk (Foto) zu vermarkten. Das tut er, indem er Dir die Abzüge verkauft. Die Negative bleiben aber zur weiteren Vermarktung bei ihm. Es ist üblich, dass Fotografen die Negative gegen Zahlung einer bestimmten Summe auch herausgeben und dann ihre Urheberrecht auf den Käufer übertragen. Dazu kann er aber nicht gezwungen werden.
Im Gegenzug darf er etwaige Abzüge von den Negativen aber auch nur mit Deiner Einwilligung veröffentlichen.

Nicht richtig ist vorallem, dass Du durch Deine Zahlung auch Eigentümerin der Negative geworden bist.

Übrigens ist das Vorgehen des Fotografen gängige Praxis.

MfG
MCNeubert

michael@neubert.com
www.MCNeubert.de

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#4
 Von 
Pille
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,

Das deutsche Urheberrecht schützt die Interessen des Fotografen, er bestimmt, wo die Bilder, an denen er die Rechte besitzt ausgestellt und verkauft werden.
Besonders in der Fotografie ist es aber notwendig, dass der Fotograf die ganzen rechte an dem Bild besitzt, dazu gehört auch das Sujet, von Szenen von anderen Fotografen sind ebenfalls durch das Urheberrecht geschützt und dürfen nicht ohne weiteres reproduziert werden.
Wer eine Fotografie in seinen Händen hält, ist deshalb noch nicht auch der Inhaber der Rechte an diesem Foto. Inhaber ist zunächst vielmehr der Fotograf. Und bei ihm ist es deshalb auch, Rechte an seinem Werk weiterzuveräußern.

Im Allgemeinen dürfen Fotos von Personen nicht ohne deren Einwilligung veröffentlicht werden, das nennt man "Recht am eigenen Bild".
Ausnahmen bilden hier aber Personen, an denen ein besonderes öffentliches Interesse besteht, wie z.B. Politiker und Personengruppen, solange hier nicht eine einzelne besonders hervorsticht.

Gruss Andreas

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