Neckermann und Universum Inkasso

31. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
Gummibär
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 26x hilfreich)
Neckermann und Universum Inkasso

Kurzfassung:
Ich hatte bei Neckermann einen hohen offenen Betrag den ich monatlich in 100 € Raten abstotterte. Ich bat Neckermann um einen neuen Ratenplan mit 50 € Raten ( da nicht vorhersehbare Zahlungen geleistet werden mussten). Am 12.08.2006 erhielt ich einen neuen Ratenplan über 91,19 € und eine Restschuld in Höhe von 455,97 €. Ich informierte Neckermann über die zu hohen Raten, leider ohne eine Reaktion dieser Firma. Seitdem zahle ich jeden Monat brav meine 50 € und heute die letzte Rate von 58,97 € an Neckermann. Am 02.10.2006 kam die erste Mahnung. Am 23.10.2006 die Androhung der Ratenplankündigung. Am 13.11.2006 die Ratenplankündigung. Am 28.11.2006 die Androhung der Ratenplankündigung. Am 20.12.2006 die Ratenplankündigung. Am 26.01.2007 die Ratenplankündigung.
Am 13.02.2007 erhielt ich von Universum Inkasso folgende Auflistung:
Hauptforderung: 205,62
Mahnauslagen des Gläubigers 37,50
Verzugszinsen bis Abtretung 6,48
Weiter Verzugszinsen 5% ü. B. 0,04
Inkassovergütung 45,00
Kontoführungsgebühr 20,00
Summe 314,64
Meine Antwort an Inkasso: Forderung ist falsch, weil zu hoch.
( Abeschickt am 15.02.2007)
Am 14.03.2007 Post vom Inkasso: Ich hätte auf das letzte Schreiben nicht reagiert, die Forderung beläuft sich jetzt auf 266,01 € inklusive allem.
Antwort per Mail an Inkasso: Die Forderung ist falsch.
Dann kam ein Anruf vom Inkasso indem ich ihnen mitteilte, dass ich 50 € monatlich schon lange an Neckermann zahle.
03.05.2007 Post von Inkasso: Sie ist mit der telefonisch vereinbarten Ratenzahlung von 50 € einverstanden.
Meine Antwort: ich habe mit ihnen nichts vereinbart.
09.05.2007 Post von Inkasso:
Hauptforderung 205,62
Übergabe Zinsen: 6,48
Mandantenmahnauslagen 37,50
Inkassogebühren 45,00
Kontoführungsgebühren 20,00
Zinsen 0,08
Zahlung 02.03.2007 50,00
Zinsen 1,41
Zahlung 04.04.2007 50,00
Zinsen 1,50
offene Forderung 218,39

Seit März leitet Neckermann meine Zahlungen an das Inkasso weiter und die verrechnen zuerst ihre Auslagen.

Wie soll ich jetzt weiter machen? Ich habe heute die letzte Rate an Neckermann gezahlt.

Post vom Inkassobüro?

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75 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Neckermann ist nie auf Deine Bitte, die Raten auf 50 Euro zu senken, eingegangen. Müssen die auch nicht.

Folglich warst Du seit Deiner Umstellung auf 50 Euro jeden Monat mehr im Rückstand.

So werden die Rückstände zunächst entstanden sein, einschließlich der daraus entstehenden Zinsen.

Mit dieser Inkassobude würde ich gar nicht groß verhandeln oder in Kontakt treten (leider schon passiert).

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

auf welches konto hast Du gezahlt ?
Neckermann oder Universum ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gummibär
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 26x hilfreich)

Ich habe nur an Neckermann gezahlt. Mit der Inkasso habe ich lediglich per Mail Kontakt gehabt indem ich deren Forderungen abgelehnt hatte. Aus dem letzten Inkassoschreiben geht hervor, dass Neckermann die Raten ab März ans Inkasso überweist.

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#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Hier flunkert das Inkassobüro meiner meinung nach ! Da direkt aufs Neckermann kdkonto überwiesen wurde und diese Überweisung von Neckermann nicht wieder retourniert wurde ist eine Verrechnung gem BGB 367 ( Zuerst die Inkassogebühren ) m.M wohl kaum wahrscheinlich.

Hauptforderung 205,62
Es ist die eigentlich Rest hauptforderung ohne Gebühren ?
Es wären lt Deiner Rechnung abzüglich der 100 € noch offen 105,62 ?
Unterschrieben hast Du nichts in Zusammenhang mit dem Inkasso ?

lg







-- Editiert von thehellion am 01.06.2007 11:03:36

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#5
 Von 
Gummibär
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 26x hilfreich)

Alle von mir getätigten Überweisungen gingen nur auf das Konto von Neckermann.
Die Hauptforderung von Neckermann laut Stand vom 02.10.2006 betrug 458,97 €. Davon habe ich wie folgt an Neckermann gezahlt:
21.11.2006 150 € Restschuld: 308,97 €
02.01.2007 50 € Restschuld: 258,97 €
26.02.2007 50 € Restschuld: 208,97 €
27.03.2007 50 € Restschuld: 158,97 €
29.04.2007 50 € Restschuld: 108,97 €
28.05.2007 50 € Restschuld 58,97 €
31.06.2007 58,97 € Restschuld 00,00 €

Laut Inkassoschreiben vom 08.05.2007:
12.02.07 Hauptforderung 205,62 €
Zinsen v. Mandant 6,48 €
Mandantmahnauslagen 37,50 €
Summe: 249,60 €
Mein Kommentar: 9,37 € weniger als am 02.01.07 von Neckermann

13.02.07 Inkassogebühren 45,00 € = 294,60€
13.02.07 Kontoführung 20,00 € = 314,60€
02.03.07 7,7% Zinsen( 205,62€)0,88 = 315,48€
02.03.07 Zahlung 50,00 = 265,48€
04.04.07 7,7% Zinsen(205,62)1,41 = 266,89€
04.04.07 Zahlung 50,00 = 216,89€
08.05.07 7,7% Zinsen(205,62) 1,5 = 218,39€

Das war das Inkassoschreiben vom 08.05.07
Mit diesen Aufstellungen ( Neckermannaufstellung von mir und Inkassoaufstellung) hoffe ich Deine ersten beiden Fragen beantwortet zu haben, so dass Du den Ablauf nachvollziehen kannst. Ich habe davon überhaupt keine Ahnung.
Zu Deiner 3.Frage: Ich habe beim Inkasso nichts unterschrieben ( Restschuldanerkenntnis usw.).
Die Zahlungen ans Inkasso wurden von Neckermann getätigt, nicht von mir. Daraus ist auch ersichtlich, dass Neckermann zuerst meine Zahlungen angenommen hat.(siehe meinen Zahlungsplan an Neckermann) Dann war es Neckermann auf einmal zu wenig und sie haben den Inkasso eingeschaltet. Wie soll ich mich jetzt weiter verhalten oder was soll ich noch unternehmen?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ich würde - wäre ich an Deiner Stelle - folgendes Fax und email ans Inkassobüro schicken :
--------------------------
Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück und stelle Ihnen gegebenfalls den rechtsweg anheim.Ich untersage Ihnen hiermit ausdrücklich die Kontaktaufnahme per telefon.
Mit der Speicherung und Weitergabe meiner daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden
--------------------------

Bei der Formulierung würde ich nicht ins Detail gehen.
Falls sich das Inkasso wieder meldet - was sehr wahrscheinlich ist - postest Du wieder hier !

--------------------------
...geh aber davon aus das Du bei Neckermann nichts mehr bestellen kannst/darfst bzw musst !

lg

-- Editiert von thehellion am 01.06.2007 20:50:19

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Gummibär
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 26x hilfreich)

Deinen Ratschlag werde ich in die Tat umsetzen. Ich möchte mich bei Dir bedanken und werde mich wieder melden, wie Du es gewünscht hast.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Gerichtsopfer
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

Bei mir hat damals beim Gleichen Inkassobüro ein Schreiben meines Anwaltes geholfen:

Wir weisen darauf hin, dass die von Ihnen in Ansatz gebrachte Inkassovergütung in Höhe von ..... nicht von unserem Mandanten zu zahlen ist. Kosten für die Beauftragung eines Inkassounternehmens sind nach ständiger Rechtsprechung des Amtsgerichts Siegen, sowie dem Landgericht Siegen nicht erstattungsfähig
Im übrigen wird darauf hin gewiesen, dass Inkassokosten ohnehin keine Gebühren notwendiger Rechtsverfolgung darstellen, zumal Ihre Auftraggeberin wohl auch selbst über eine Rechtsabteilung verfügt.

Hiermit bin ich immer gut gefahren und wenn noch mal was auftritt, schreibe ich genau dieses Schreiben.
Ps. musste noch nie Zahlen.

LG GO

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Gummibär
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 26x hilfreich)

Ich habe am 13.06.2007 ein neues Schreiben von Universa Inkasso erhalten mit Datum 11.06.2007. Folgender Wortlaut:
Ihre Zahlung vom 01.06.2007 haben wir erhalten, jedoch konnte hiermit Ihr Konto nicht ausgeglichen werden. Bei einer Überweisung müssen Sie den Weg der Zahlung berücksichtigen. Als Wertstellungsdatum gilt immer der Buchungstag bei der Empfängerbank und nicht das Einzahldatum. Ihre Zahlung ging nachweislich zu spät ein. Es sind noch 110,41 € zu zahlen.
Dann folgt: Innerhalb 10 Tagen ab Briefdatum und Drohung mit dem Rechtsanwalt.

Gezahlt habe ich am 31.05.2007 an Neckermann. Die Wertstellung auf meinem Konto ist ebenfalls das selbe Datum.
Wie geht es nun weiter?

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Noch etwaige internen Neckermann Mahngebühren offen ?
Wie werden die 110 vom Inkasso aufgelistet ?

müsste so hinkommen :
Übergabe Zinsen: 6,48
Mandantenmahnauslagen 37,50
Inkassogebühren 45,00
Kontoführungsgebühren 20,00

Das Fax bzw email an Universum hast Du geschickt?

lg

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Gummibär
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 26x hilfreich)

Bei Neckermann ist nichts mehr offen. Alle Raten sind gezahlt. Bei dem Inkassoschreiben befindet sich keinerlei Aufstellung, wie Du sie beschrieben hast. Nur, dass noch 110,41 € offen sind. Wie die auf diese Summe kommen ist nicht erklärt. Die Mail habe ich jetzt erst abeschickt.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Gummibär
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 26x hilfreich)

Soeben Antwort von Inkasso erhalten: Bin in Urlaub vom 13.06.2007- 29.06.2007

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Soeben Antwort von Inkasso erhalten: Bin in Urlaub vom 13.06.2007- 29.06.2007
----------------------------
Wie ist das zu verstehen ?!
Das hat der Universum Inkasso Drücker geschrieben ?

lg

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Gummibär
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 26x hilfreich)

Diese Nachricht bekam ich als Antwort auf meine Mail von einer Frau Fischer Bärbel Gisela. Ich persönlich nehme an, dass dies die zuständige Sachbearbeiterin von diesem Büro ist( weil meine Bearbeitungsnummer unter Betreff geschrieben ist).

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Sagenhaft
Sachen gibts - in der Hütchenspielergilde......:)

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

ist doch nett, dass die das mitteilen. So muss man nicht vergeblich warten.

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Da kommt bestimmt noch eine
Ansichts Karte aus Senegal
;)

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Gummibär
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 26x hilfreich)

Ich habe am 08.08.07 ein neues Schreiben von Universum erhalten. Sie fordern bis 17.08.07 111,56 € als offene Forderung.
Offene Forderung:
Hauptforderung: 205,62 €
Übergebene Zinsen von Mandant 6,48 €
Mandantenmahnauslagen 37,50 €
Inkassogebühren 45,00 €
Kontoführungskosten 20,00 €
7,7 % Zinsen aus 205,62 € ab 12.02.07 0,88 €

Gesamtsaldo am 02.03.07 315,48 €

Zahlung von mir an Neckermann immer so zwischen dem 26. und 29. eines Monats:
02.03.07 50,00 €
04.04.07 50,00 €
08.05.07 50,00 €
01.06.07 58,97 €
Das sind die Zahlungseingänge bei Universum.

Damit war ich bei Neckermann mit meinen Zahlungen fertig.
Nachdem Universum seine Kosten zuerst von meinen Zahlungen abgezogen hat beläuft sich jetzt noch die Restschuld nebst aufgelaufenen Zinsen auf 111,56 €.
Auf dieses Schreiben habe ich noch keine Antwort an Universum geschickt.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

§ 367 BGB
(1) Hat der Schuldner außer der Hauptleistung Zinsen und Kosten zu entrichten, so wird eine zur Tilgung der ganzen Schuld nicht ausreichende Leistung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet.
(2) Bestimmt der Schuldner eine andere Anrechnung, so kann der Gläubiger die Annahme der Leistung ablehnen.
_____________________________

Wie bereits erwähnt - da deine Zahlungen an Neckermann direkt waren und diese nicht retourniert wurden ist eine Verrechnung gem BGB 367 nicht möglich
Cool bleiben und hier auf den Rechtsweg verweisen
oder aussitzen - falls MB - widerspruch begründungslos und komplett

lg

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Gummibär
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 26x hilfreich)

Ich danke Dir thehellion für den Ratschlag und werde vorläufig nichts unternehmen, auch nicht auf den § 367 BGB verweisen.

2x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Hallo, habe mit diesem Universum Inkasso auch so meine Probleme gehabt. Bis hin zur Lohnpfändung. Die liesen auch nicht mit sich reden wegen einem Vergleich. So richtige Sturköpfe.

Als ich denen nach zig Anschreiben dann mitteilte, daß ich die Forderung mit in die Inso nehme, haben die gleich eine E.V. verlangt. Das war mein Glück. Der GV hat einfach die nicht titulierten Forderungen herausgerechnet, und ich mußte rund 65% der gesamten Forderung an den GV zahlen. Dieser gab mir den Original Titel, und die Sache war gegessen.

Als ich die dann anschrieb, damit die Lohnpfändung zurückgezogen wird, haben die sich erstmal geweigert, weil noch nicht alles geforderte bezahlt war. Habe denen dann mit einer Klage gedroht, und darauf verwiesen, daß dies meine Rechtsschutzversicherung übernehmen würde (Zusage war da). Am letzten Tag der gesetzten Frist ging dann bei meiner Firma das Fax mit der Pfändungsrücknahme ein.

Du mußt nur hartnäckig Deinen einmal eingeschlagenen Weg gehen. Wenn die Inkassos merken, daß Du Dir nichts gefallen lässt, dann geben die irgendwann auf. Braucht allerdings viel an Kraft und Nerven.

Durchhalten!!!

gruß
avalon 2006

-----------------
"Das Leben ist eines der Härtesten."

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Gummibär
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 26x hilfreich)

Ich habe am 21.09 einen Mahnbescheid vom Amtsgericht Hünfeld erhalten. Als Prozessbevollmächtigte ist Rechtsanwältin Martina Pirsig-Mucke eingetragen. Die Forderungen lauten wie folgt:
Kosten nach dem Wert der Hauptforderung: 112,46 €
Gebühr: 23,00 €
Rechtsanwaltgebühr: 25.00 €
Auslagen: 5,00 €
Der Antragsteller macht folgende auslagen geltend:
Warenlieferungen gem. Schreiben-Rest vom 13.02.07 99,15 €
Zinsrückstände/Verzugszinsen vom 18.08.06-13.09.07 13,31 €
Kosten aus Mahnbescheid: 53,00 €
Laufend vom Gericht ausgerechnete Zinsen: 0,11 €

Gesamtsumme: 165,57 €

der Antragsteller hat erklärt, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhänge, diese aber erbracht sei.
Die Forderung ist seit dem 13.02.07 an den Antragsteller abgetreten bzw. auf ihn übergegangen. Früherer Gläubiger: Neckermann.de GmbH

Ich habe 14 Tage Zeit auf den Mahnbescheid zu reagieren. Was soll ich jetzt weiter unternehmen?

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die HauptForderung an sich ist unstrittig und der Mahnbescheid ist gerechtfertigt ?
Dann würde ICH die geforderte Summe von 165,57
morgen früh begleichen und dann - ca 3 bis 4 tage - später dem Mahnbescheid vollumfänglich widersprechen


lg

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Gummibär
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 26x hilfreich)

Die Hauptforderung ist längstens bezahlt. Ich habe die ganze Zeit an Neckermann überwiesen. Neckermann hat dann an Inkasso überwiesen ( siehe meine Schreiben vorher). Ich vermute folgendes: Inkasso hat von den gezahlten Beträgen erst seine Auslagen gedeckt und stellt es jetzt so dar als ob noch Forderungen von Neckermann offen wären. Ich hatte aber nur an Neckermann gezahlt. Es dürften sich danach nur um Inkassokosten handeln. Der Inkassofirma hatte ich auch mitgeteilt, dass ich deren Forderungen vollumfänglich zurückweise.
Also ist aus meiner sich die Hauptfordeung nicht gerechtfertig. Oder liege ich mit meiner Anschauung falsch?

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Du liegst absolut richtig
Die vorherigen Postings Hatte ich vergessen
Sorry
Wie bereits erwähnt ist Deine zahlung stets an Neckermann gegangen so das eine Verrechnung gem 367 nicht möglich ist.
Das Inkasso kann also nicht von den an Neckermann gezahlten Summen einfach seine Auslagen decken
Eine Retournierung fand ebenfalls nicht statt.
Die komplette HF ist beglichen ( nichts übersehen ?)
Dann logischerweise :
Widerspruch komplett und begründungslos !

lg

-- Editiert von thehellion am 24.09.2007 10:46:07

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Gummibär
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 26x hilfreich)

Nachdem ich dem Mahnbescheid vollumfänglich und fristgerecht widersprochen habe kam ein Brief von der Rechtsanwältin Pirsig-Mucke. Sie bittet mich um eine Begründung des Widerspruchs. Wie soll ich auf diesen Brief reagieren? Antworten oder gar nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Kein Futter liefern !
Warum auch ?
Es ist die Gegenseite ;)
Ergo : Nicht antworten

lg

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Richtig. Sich verklagen lassen ist besser.

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Wegen was sollen die klagen ?

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Auch wenn an den Gläubiger gezahlt wird, ist eine Verrechnung nach 367 möglich.

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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