Neckermann, UNIVERSUM Inkasso und Neumeyer RA

7. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb443131-28
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)
Neckermann, UNIVERSUM Inkasso und Neumeyer RA

Hallo zusammen.

Mir ist gerade alles aus dem Gesicht gefallen, als ich meinen Briefkasten geöffnet und eine Forderung des im Titel genannten Absenders gefunden habe.

Im Schreiben steht folgendes:

Forderung der Neckermann Versand Österreich AG
vertreten durch die UNIVERSUM Inkasso GmbH
Vollstreckbarer Schuldtitel des Amtsgericht Wedding vom XX.XX.XXXX, Aktenzeichen EU XXXX-XX-X gegen "Mein Name"

Sehr geehrter Herr XXX

der Ihnen bereits zugestellte Vollstreckungsbescheid ist ein vollstreckbarer Titel.

Zur Vermeidung für Sie nachteiliger Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie z.B.

-Abgabe der Vermögensauskunft
-Pfändung Ihres Gehalts
-Pfändung Ihrer Bankkonten
-Pfändung Ihrer Lebensversicherung
-Pfändung Ihrer Rentenansprüche
-Besuche von Gerichtsvollziehern

fordere ich Sie auf, den fälligen Betrag in Höhe von 1205,88 EUR innerhalb von 10 Tagen auf das Bankkonto

XXX

zu bezahlen.



Es ist damm noch eine weitere Seite mit einer Forderungsaufstellung dabei. Ich kann aber nicht einmal sehen, wofür ich überhaupt bezahlen soll!

Könnt ihr mir da helfen?

Post vom Inkassobüro?

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Fordere die Kopie des Vollstreckungsbescheids inklusive Zustellungsurkunde an. Dann klärt sich das wahrscheinlich auf.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

VORSICHT:
Das könnte ein kompletter Fake sein. Ich bin gerade etwas verwirrt, denn Neckermann ist ja eigentlich insolvent.

Neckermann.at als Marke ist offenbar verkauft worden. Betrieben wird es von einer "neckermann.at GmbH", die wiederum einer "TopAgers AG, Langenfeld" gehört.
Die "Neckermann Versand Österreich AG" gibt es schon sei 2012 nicht mehr. Siehe auch http://kurier.at/wirtschaft/verkauf-von-grazer-neckermann-versand-abgesegnet/1.453.598

Daher wäre spannend, von wann der Titel sein soll. Zudem würde ich nicht nur die Titelkopie vom Inkasso anfordern, sondern zudem eine Vollmacht im Original und eine Stellungnahme, wie sie dazu kommen, Forderungen für eine nicht existierende AG eintreiben zu wollen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb443131-28
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen Dank schon mal für eure Antworten. Der Titel ist laut Schreiben vom 04.02.2013.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Du kannst das Schreiben mit der Forderungsaufstellung hier hochladen, vorher bitte die persönlichen Daten schwärzen.

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb443131-28
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)



2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb443131-28
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Sieht für mich so aus, als wenn der ursprüngliche Schuldner nicht greifbar ist (Adresse vor 2 Jahren abgefragt, aber danach nichts passiert)

Wie gesagt, lass dir den angeblichen VB vorlegen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Du kannst parallel auch selber Nachforschungen anstellen und beim Amsgericht Wedding anrufen. In der Forderungsaufstellung steht ein Aktenzeichen vom Zahlungsbefehl.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Korrekt.
Textvorschlag, wie ich es schreiben würde: "Wertes Inkasso. Mir ist kein solcher Titel bekannt. Sie wollen mir bitte umgehend eine Kopie des Titels vorlegen, sowie eine Vollmacht im Original."
Die Vollmacht dürfte sehr spannend sein, da es wie gesagt die Firma gar nicht mehr gibt und auch meiner Ansicht nach schon 2013 nicht mehr gab. Dass man darüber Bescheid weiß, würde ich dem Inkasso aber nicht schreiben.

Dann Obacht: Sobald die Titelkopie vorgelegt wird, muss man unbedingt beim Amtsgericht Wedding Einspruch einlegen und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen, innerhalb von 14 Tagen. Begründung wäre die dann hoffentlich ersichtliche falsche Adresse. Ggf., eine Meldeauskunft als Beweis beilegen, dass man auch zum fraglichen Zeitpunkt in 2013 nicht dort gewohnt hatte.
Ansonsten wird der Zustellungsmangel nachträglich geheilt und plötzlich hat man den Titel am Backen. Sachliche Einwände zählen dann plötzlich nichts mehr und das Inkasso hat plötzlich einen Dummen gefunden. Dass das nicht der richtige Schuldner ist, ist dem Inkasso dann egal.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#10
 Von 
fb443131-28
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich konnte in Erfahrung bringen, um was es geht.

Es ist offensichtlich tatsächlich eine Forderung gegen mich. Ich habe im Jahr 2013 den Fehler gemacht und einem "Freund" eine Spielekonsole gekauft, die er dann in Raten abbezahlen wollte. Er hat also quasi die Finanzierung von seinem Konto aus gemacht. Naja, oder offensichtlich auch eben nicht.

Kann ich da noch irgendwas Retten oder bleibt das nun tatsächlich an mir hängen?

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Wer hat Dir bei der "Erfahrung" geholfen, das Amtsgericht Wedding ?

Ist geklärt, dass Dir der VB ordnungsgemäß zugestellt wurde ?
Ansonsten weiter wie im Beitrag #9 verfahren.

Gibt es noch Kontakt zu dem damaligen "Freund" ?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fb443131-28
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

Einer meiner wirklichen Freunde!

Einen VB habe ich aber dennoch nie erhalten.

Nein, Kontakt habe ich seit langer Zeit nicht mehr.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wurde auf deine Adresse bestellt oder hat er selbst bestellt auf seine Adresse und deinen Namen?
War die Bestellung aus 2012 oder war sie aus 2013?

PS: Etwas auf fremden Namen bzw. für andere zu kaufen ist das Schlimmste was man machen kann.
Diese anderen können meist aus gutem Grund nichts mehr kaufen. Meist, weil sie bereits Schufa-Einträge haben und dergleichen. Es gibt immer genug Shops, die trotzdem noch Bezahlung per Vorkasse ermöglichen. Daher: In Zukunft nie wieder so etwas machen, denn meist bleibt man auf dem Schaden sitzen.

-- Editiert von mepeisen am 08.06.2016 15:22

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#14
 Von 
ReNo-Fachangestellter
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 156x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Korrekt.
Textvorschlag, wie ich es schreiben würde: "Wertes Inkasso. Mir ist kein solcher Titel bekannt. Sie wollen mir bitte umgehend eine Kopie des Titels vorlegen, sowie eine Vollmacht im Original."...


Habe ich was mit den Augen? Also ich lese da, dass der TE (oder TS) ein Schreiben der RAe Neumeyer vom 03.06.2016 erhalten hat. Sorry, dass ich so "kleinkariert" bin aber dann wäre das Antwortschreiben aus dem Beitrag #9 an die RAe Neumeyer und nicht an Universum Inkasso zu richten.

Es ist nun spannend zu wissen, wer als Gläubiger/Antragsteller im VB angegeben ist. Ist es tatsächlich die damals schon insolvente Neckermann Versand Österreich AG oder gar die Universum Inkasso AG? Dem Schreiben der RAe Neumeyer nach ("vertreten durch die") und auch gemäß der Geschäftsnummer des VB, welche hier mit "EU" beginnt, scheint zumindest keine Abtretung stattgefunden zu haben.

-- Editiert von Inkassosachbearbeiter am 08.06.2016 17:10

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#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
kleinkariert

Wie du bestimmt weißt, sind das doch sow8ieso dieselben Sachbearbeiter. Die verwenden nur jeweils andere Briefköpfe. *hust*

Zitat:
Es ist nun spannend zu wissen, wer als Gläubiger/Antragsteller im VB angegeben ist. Ist es tatsächlich die damals schon insolvente Neckermann Versand Österreich AG oder gar die Universum Inkasso AG? Dem Schreiben der RAe Neumeyer nach ("vertreten durch die") und auch gemäß der Geschäftsnummer des VB, welche hier mit "EU" beginnt, scheint zumindest keine Abtretung stattgefunden zu haben.

Korrekt, denn hätte eine Abtretung stattgefunden wäre das ja innerhalb Deutschland gelandet und dann hätte man auch nicht über einen europäischen Mahnbescheid gehen müssen.

Wie ich schrieb, gab es die AG damals in 2013 schon nicht mehr. Damit stellt sich eine ganz entscheidende Frage: Wie kann eine nicht mehr existierende AG einen Mahnbescheid beantragen oder ein Inkasso/ einen Anwalt beauftragen, selbiges zu tun?

Das wäre dann in sich ja ein perpetuum mobile. Aber das würde ich erst zur Sprache bringen, wenn der Einspruch wegen fehlerhafter Zustellung geklappt hat. Das dürfte, wenn wir beide mit der Vermutung richtig liegen, äußerst peinlich für Inkasso und Anwalt werden, diesen Vorgang sachlich und rechtlich korrekt zu begründen.

Signatur:

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#16
 Von 
fb443131-28
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich habe nun folgendes Schreiben aufgesetzt:

[GELÖSCHT]

-- Editiert von Moderator am 17.06.2016 20:20

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Muss in der Adresse nicht "Neumeyer Rechtsanwälte" stehen ?
Das Aktenzeichen noch hinzufügen. Dann funktioniert die Zuordnung und Bearbeitung schneller.

-- Editiert von hausfrau66 am 08.06.2016 21:20

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
fb443131-28
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke für den Hinweis hausfrau66!

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
fb443131-28
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich habe nun endlich ein Antwortschreiben bekommen:

[GELÖSCHT]

Was sagt ihr dazu?

-- Editiert von Moderator am 17.06.2016 20:20

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Habe den Admins mal bescheid gegeben. Da ist auf den Anschreiben dein Klarname dabei und deine Adresse. Nicht gut :-(

Der Titel lautet auf der Adresse, wo du damals Anfang Weihnachten 2012 und Februar 2013 auch wirklich gewohnt hast?

Ansonsten fällt mir auf Anhieb auf, dass die in 2014 eine Adressanfrage gemacht haben. Wann bist du zwischendrin mal umgezogen? Oder ist es wirklich so, dass der Titel auf falscher Adresse lautet, wo du damals nicht gewohnt hast und die dich dann erst suchen mussten?

Tja, und tituliert ist tituliert. Ist halt wieder extrem viel Schwachsinn, unter anderem die verbotene Anwalts-/Inkassokostendopplung im Titel. Wenn man aber keinen Sachgrund gegen den Titel hast, ist dieser Zug dummerweise abgefahren.

Signatur:

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#21
 Von 
fb443131-28
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

War gerade beim Rechtsanwalt.
Nach kurzer Durchsicht die Ernüchterung:

Das Urteil ist rechtskräftig, ich muss zahlen.

Trotzdem Danke an alle von euch!

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